Unbekannte zündeln in Mehrfamilienhaus in Nietleben

Eine Antwort

  1. dicker sagt:

    Das nennt man absichtlichen Mordversuch !
    15 Jahre Bau für die Täter

    • dünnes Eis sagt:

      Versuchter Totschlag oder Mordversuch..“absichtlichen Mordversuch“ gibt es nicht.

    • Dünnes sagt:

      Nein, das nennt man nicht so. Zunächst wäre ein Mord, auch ein Versuch, immer nur vorsätzlich. Man kann zwar „aus Versehen“ jemanden töten, aber eben nicht ermorden. Außerdem gibt es für einen Mord, auch für einen Mordversuch, als Regelstrafe eine lebenslange Freiheitsstrafe, also nicht „15 Jahre Bau“.

      • Wie kannst du nur! sagt:

        Willst du behaupten, „dicker“ ist ein ahnungsloser Troll mit einem immerhin zutreffenden Pseudonym, der nur im Internet die große klappe hat?!

      • Kerkermeister sagt:

        Lebenslang sind 15 Jahre. Schwere der Schuld dazu- 18 Jahre.

        • Dünnes sagt:

          Oje Oje, da ist er wieder, der selbst ernannte „Kerkermeister“, noch nicht einmal ein Kerkerlehrling bist Du.

          Deine Behauptungen sind natürlich Blödsinn, aber wahrscheinlich weißt Du das auch gar nicht bei dem, was Du sonst so hier blubberst. Ich erwähne nur das plumpe „Einsperren“ ständig von Dir.

          Lebenslang heißt nicht „15 Jahre“, wie Du fälschlich behauptest, sondern frühestens nach 15 Jahren kann die lebenslange Haft zur Bewährung ausgesetzt werden. Ein wesentlicher Unterschied. Wird der Antrag eines Verurteilten auf Aussetzung der Reststrafe abgelehnt, kann er alle zwei Jahre neu gestellt werden. Also schon der erste Blödsinn.

          Der zweite Blödsinn ist Deine „18 – Jahre – Behauptung“. Wenn das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann der Täter nur in Ausnahmefällen schon nach 15 Jahren freikommen. Zum Beispiel, wenn er sehr alt oder sehr krank ist. Also nichts mit „18“ oder so.

          An Deiner Stelle würde ich mich schämen, weiter hier als „Kerkermeister“ aufzutreten. Such Dir lieber einen anderen Namen, langsam wird es peinlich….

          • BlaBla sagt:

            Das hat Kerkermeister doch geschrieben, nur mit weniger Worten. So wie er es immer tut!
            https://www.juraforum.de/lexikon/lebenslange-freiheitsstrafe
            Also quatsch nicht, Dünner.

          • stampf noch auf sagt:

            Lebenslang ist auch unter Jurastudenten unumstritten „ein Leben lang“. Das heißt: nicht 15, nicht 18, nicht 25 Jahre, sondern bis zum Tod.

          • Dünnes sagt:

            Nein, das hat „Kerkermeister“ nicht geschrieben. Weder bedeutet Lebenslang automatisch 15 Jahre und erst recht nicht die „Besondere Schwere der Schuld“ 18 Jahre.

            Zeig mal, wo etwas von „18 Jahre“ steht, im Gesetz oder in sonstigen Vorschriften. Auch unter Deinem Link steht nichts davon.

            BlaBla ist Deine Anmerkung, richtig.

          • bin gespannt sagt:

            Lebenslang MINDESTENS 15 Jahre Haft, außer eine Begnadigung findet statt was sehr selten passiert.

          • Stampfi sagt:

            „unter Jurastudenten unumstritten “ Na dann 🤣

          • Kerkermeister sagt:

            Oh du kleiner Wichtigtuer. Lebenslang sind 15 Jahre. Nichts mit zur Bewährung aussetzen.
            2.Schwere der Schuld- mind.18 Jahre.
            Du schreibst nur irgendwelchen Mist aus dem Eulenspiegel ab.
            Habe dich schon mal zum Horst gemacht.

          • bin gespannt sagt:

            Kerkermeister meinst du mich damit oder „Dünnes“?

            „Du schreibst nur irgendwelchen Mist aus dem Eulenspiegel ab.
            Habe dich schon mal zum Horst gemacht.“

          • wohl Kerkerpraktikant sagt:

            „Lebenslang sind 15 Jahre.“

            „Hans-Georg Neumann wurde 1963 wegen Mordes verurteilt und wurde im März 2021 auf Bewährung entlassen.“

            Was mit dem? Der war wohl vier mal „lebenslang“ im Bau?

            „Heinrich Pommerenke war ab 1959 inhaftiert, nachdem er wegen ingesatm 65 Straftaten verurteilt wurde und starb 2008 im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg.“

            Dreimal lebenslänglich?

    • Beobachter sagt:

      Mordversuch ist, Polizeibeamte mit Mollis zu bewerfen.

  2. dumme Jugendstreiche sagt:

    Ab alle in den Knast

  3. Pepe Ohme sagt:

    Schade ist das ich und meine Familie vor C.a einem Monat Noch da gelebt hatten Und dazu Das Über uns ein Drogenabhängiger wohnte Der uns hasste weil Wir immer die Polizei Gerufen Haben Wegen Seinen Anfällen. Meiner Meinung nach war er Es Vor allem das der Zeitungskorb Im Flur steht Und wir auch ganz unten wohnten… Ich würde da niemals wohnen Weil Der Vermieter Einfach nur (Assis) In seiner Bude Aufnimmt.