„Und täglich grüßt der Ladendieb“ – Mann mit Hausverbot bei Diebstahlshattrick am Hauptbahnhof ertappt

Am Dienstag, den 8. Juni 2021, gegen 17:30 Uhr machte ein 52-Jähriger am Hauptbahnhof Halle seinen Diebstahlshattrick komplett. Obwohl er zuvor bereits gegen 14:25 Uhr bei einem Ladendiebstahl von Bundespolizisten ertappt wurde, wiederholte der Deutsche dieses Szenario noch zwei Mal hintereinander fast im Stundentakt: Nach der ersten Feststellung wurde der Deutsche zur Dienststelle der Bundespolizei mitgenommen und durchsucht. Es erfolgte eine Identitätsfeststellung sowie der Abgleich seiner Personaldaten mit dem polizeilichen Fahndungssystem.
Es kam heraus, dass gegen den zuvor bereits polizeilich in Erscheinung getretenen Mann ein gültiges Hausverbot für den Hauptbahnhof Halle besteht. Die eingesetzten Beamten belehrten den Deutschen und fertigten Strafanzeigen sowohl wegen des Diebstahls, als auch aufgrund des Hausfriedensbruchs. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der 52-Jährige die Dienststelle wieder verlassen.
Leider hatte er nichts Besseres zu tun, als gegen 16:00 Uhr den Bahnhof erneut zu betreten und in das nächste Geschäft zu gehen, um seine Tat, mit anderer Beute, zu wiederholen. Dies bemerkten Sicherheitsmitarbeiter der Bahn und informierten die Bundespolizei. Wieder wurden Strafanzeigen durch die Bundespolizisten gefertigt, der Mann eindringlich über seine Taten belehrt und des Bahnhofs verwiesen.
Als der Unbelehrbare eine Stunde später erneut versuchte in einem weiteren Geschäft Ware zu entwenden, trafen die eingesetzten Beamten wieder auf ihren „alten Bekannten“. Ein weiteres Mal wurde der Deutsche beanzeigt und machte somit seinen Hattrick komplett.
Drei Strafanzeigen wegen Diebstahls und Hausfriedensbruch innerhalb von wenigen Stunden durch eine Person erlebten auch die Bundespolizisten noch nicht oft.
Na da lacht sich doch tot über seine nicht ausgesprochenen Strafen, dudu machen reicht eben nicht, aber wer wird das denn schon begreifen, selbst die Richter kapieren das ja nicht
Was Richter aber kapieren und Sie nicht mal kennen ist die Regelung des § 54 Abs. 1, 2 StGB. Da muss leider der Gesetzgeber tätig werden. Aber Sie verstehen noch nicht mal was ich meine. Da kann ich auch mit einer Kuh chinesisch sprechen.
Ach maik, endlich versteht dann mal einer dein wirres Gekritzel, die Kuh freut es
Ne, muss man auch nicht. Aber spätestens beim 2. Mal wäre Wegsperren angebracht.
Passiert aber nicht, und ihr wundert Euch über 22% AFD.
Es ist ein Deutscher….
Was kann da die AfD?
Da hat wohl jemand Langeweile und sucht jemanden zum stenkern…
Stänkern … Lernt Deutsch oder geht heim.
„Lernt Deutsch oder geht heim.“
Herr Duden, das Wort „lernen,lernt“ ist im deutschen Wörterbuch ein Verb und wird entsprechend klein geschrieben.
Nur mal so als Hinweis.😜✌️
Ein Satzanfang ist im Deutschen stets groß zu schreiben. Nur mal so als Hinweis.
Wetten, er macht bis Ende der Woche noch die zehn voll ! 😀
Und wieder, und wieder 🤦♂️🤦♀️🤦♂️🤦♀️Der lacht sich doch schlapp….
Rumpelstilzchen kommt morgen wieder