Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV – Verzögerungen beim Versand von Wertmarken im Februar

Das Landesverwaltungsamt möchte darüber informieren, dass es im Februar leider zu Verzögerungen beim Versand von Beiblättern mit Wertmarken für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV kommt. Grund ist ein technisches Problem bei der Umstellung auf das neue Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesensystem (HKR) des Landes zum Jahreswechsel. Das Landesverwaltungsamt arbeitet intensiv gemeinsam mit dem Systemanbieter an der Behebung der Störung. Ziel ist es, den Versand innerhalb der kommenden Tage wieder vollständig sicherzustellen.

Wer ist konkret betroffen:

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können den ÖPNV unentgeltlich nutzen, wenn eines der folgenden Merkzeichen vorliegt:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
  • Bl – Blindheit
  • H – Hilflosigkeit
  • Gl – Gehörlosigkeit

Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit gültigem Beiblatt und Wertmarke, die beide bei Kontrollen vorzuzeigen sind. Für die Ausstellung der Wertmarke ist grundsätzlich eine Eigenbeteiligung zu entrichten. Von der Zahlung der Eigenbeteiligung befreit sind unter anderem schwerbehinderte Menschen, bei denen die Merkzeichen „Bl“ (blind) und/oder „H“ (hilflos) festgestellt wurden, sowie schwerbehinderte Menschen, die bestimmte gesetzlich geregelte soziale Leistungen beziehen. Bei Anspruchsberechtigten, die eine Eigenbeteiligung zu leisten haben, kann es im Monat Februar bedauerlicherweise zu Verzögerungen beim Versand der Beiblätter mit Wertmarke kommen.

Das Landesverwaltungsamt bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die entstandenen Unannehmlichkeiten und versichert, dass der Versand schnellstmöglich wieder regulär erfolgt.

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6 Antworten

  1. Hans-Karl sagt:

    Deutschland erstickt mal wieder an der selbstgemachten Bürokratie. Warum reicht denn nicht einfach der Schwerbehindertenausweis? Warum muß da noch extra ein Beiblatt mit Wertmarke rein? Wenn man die Sachbearbeiter an dieser Stelle spart könnte man sicherlich den ÖPNV besser bezahlen.

    • Otto01 sagt:

      Volle Zustimmung, ist ja wie im Mittelalter, was soll dieser bürokratische Aufwand. Wieso gibt es für Leute ab 65 oder 70 Jahre keinen kostenlosen ÖPNV. Manche halten sich nur ein Auto in dem Alter, dass sie es noch damit zu den Ärzten und zum Einkaufen schaffen. Sowas gibt’s in einigen Größstädten in Polen, weshalb kann man sowas in Deutschland nicht?

      • Daniel M. sagt:

        Das würde ich nicht nur auf die Alten beschränken. Kinder und Jugendliche müssen eine Schulpflicht erfüllen. Für diese Gruppe ist es, genau wie für die Alten, ein Muss, kostenlos ÖPNV zu nutzen. Dafür sind Steuergelder da.

    • Emsy sagt:

      Ich würde auch mal stark behaupten dass die Bearbeitung dieser Wertmarken sehr viel mehr kostet als die Eigenbetreiligung einbringt und somit ein minus Geschäft ist, und generell dafür sorgt, dass so einige auf Grund dieses sinnlosen Mehraufwandes ausgeschlossen werden weil die Kraft fehlt für Bürokratie

    • J sagt:

      Weil sonst Missbrauch und so … weißte doch. Der Sozialstaat kostet ja auch nur deshalb so viel, weil alles tausend mal kontrolliert wird.

      Und ja, der Schwerbehinderten-Ausweis sollte wirklich ausreichen, um kostenlos zu fahren. Da muss man nicht noch Marken für aufkleben müssen. Wahrscheinlich kann die Havag aber ohne Marken das Geld nicht abrechnen … Das sind ja bestimmt Millionenbeträge …

    • Daniel M. sagt:

      Warum macht man nicht für alle den ÖPNV kostenlos? Das ist die entscheidende Frage. In diesem Land müssen Schüler ihren Fahrausweis vorzeigen. Das ist Wahnsinn. Aber du hast recht, wenigstens Schwerbehinderten kann man doch unbürokratisch die Fahrten ermöglichen.

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