Unfall am Neustadt Centrum: Fußgängerin nach Kollision mit Fahrradfahrer verletzt

3 Antworten

  1. Sumpfmeise sagt:

    Eine Fußgängerin beachtete nicht die Vorfahrt? Hääää?

  2. Paragraph 1 StVO sagt:

    Wer als Radfahrer einen wehrlosen Fußgänger umnietet darf eigentlich in keiner Weise mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

    • @Imbeciler sagt:

      Warst DU dabei?
      Wo war denn der Unfall?
      Ist der Radfahrer auf dem Fußweg gefahren und hat da die Fußgängerin umgenietet?
      Oder war die Fußgängerin auf dem Radweg, weil sie zur Haltestelle wollte? Da hätte die schon aufpassen müssen.
      Wenn die auf der Straße von einem Kfz angefahren worden wäre, ist dann dessen Fahrer unfähig, am Straßenverkehr teilzunehmen?

      Und ohne Grund hätte die Rennleitung nicht auf Nichtbeachtung der Vorfahrt hingewiesen.

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