Unterstützung in der Krise: Einmalzahlungen und Sofortzuschläge von Familienkasse, Jobcenter und Agentur für Arbeit

Am 27.05.2022 ist das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz verkündet worden. Bereits zuvor ist das Heizkostenzuschussgesetz beschlossen worden. Mit diesen Gesetzen werden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Leistungen der Familienkasse, der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen, eine Reihe von Entlastungen ausgezahlt.

1.      Sofortzuschlag für KinderDen monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen. Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 pro Kind erbracht. Die Auszahlung erfolgt gesondert und nicht zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen. Kinder, für die Kinderzuschlag bezogen wird, erhalten den Sofortzuschlag durch eine Erhöhung des Kinderzuschlages. Hier steigt der Höchstbetrag auf 229 Euro pro Kind und Monat.
Familien, die die genannten Leistungen bereits beantragt haben oder diese erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Juli automatisch angepasst. Die Auszahlung erfolgt damit über die jeweils zuständigen Einrichtungen – also zum Beispiel durch die Jobcenter oder, im Falle des Kinderzuschlags, durch die Familienkasse der BA. Im SGB II erfolgt die Auszahlung in der Regel erst im Laufe eines Monats und nicht zeitgleich mir den übrigen Leistungsansprüchen im Voraus.

2.      Kinderbonus 2022Daneben sieht das Entlastungspaket der Bundesregierung auch einen Kinderbonus 2022 vor, der als Einmalzahlung an kindergeldberechtigte Familien in Höhe von 100 Euro ausgezahlt wird. Als Zeitpunkt der Auszahlung ist aktuell auch hier der Juli vorgesehen. Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden – die Auszahlung erfolgt automatisch.Wichtiger Hinweis: Für den Anspruch auf Kindergeld für aus der Ukraine Geflüchtete ist seit 1.6.2022 keine Erwerbstätigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin und damit auch kein Nachweis einer Arbeit erforderlich.

3.      Einmalzahlung in der GrundsicherungLeistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Leistung dient als unmittelbarer pauschaler Ausgleich für etwaige bestehende finanzielle Mehrbelastungen in Folge der Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen. Die Leistungen werden von Amts wegen bewilligt und es wird ein eigener Bescheid für die Einmalzahlung erstellt. Ein gesonderter Antrag beim Jobcenter muss nicht gestellt werden.

4.      Einmalzahlung für Energiekosten im ArbeitslosengeldMit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz sollen die im „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ vorgesehenen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden.
Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten Personen, die im Monat Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Ausgenommen sind Personen, die als sog. „Aufstocker“ im gleichen Zeitraum Anspruch auf eine Einmalzahlung als Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt von Amts wegen.

5.      HeizkostenzuschussAnspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld (Abg) erhalten, die außerhalb des Haushalts der Eltern, aber nicht in einem Wohnheim oder Internat wohnen, sowie Abg-Beziehende, die an Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und an vergleichbaren Maßnahmen anderer Leistungsanbieter teilnehmen. Mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraum der BAB oder des Abg muss in der Zeit vom 01.10.2021 bis 31.03.2022 liegen. Ferner darf der BAB- oder Abg-Beziehende nicht selbst als Wohngeldbezieher einen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben oder nicht Mitglied eines Haushalts sein, für den die Wohngeldbehörde einen Heizkostenzuschuss gewährt und in dessen Berechnung einbezogen worden sein.

Der Heizkostenzuschuss beträgt einmalig 230 Euro. Er wird von Amts wegen geleistet. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt voraussichtlich Ende Juni 2022.

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38 Antworten

  1. Dickel sagt:

    Da haben welche Angst vor Unruhen…..

    • Ossi sagt:

      Der Gedanke ging mir auch sofort durch den Kopf. Hoffen wir dass dir EZB den Leitzins erhöht!

  2. Zappelphilipp sagt:

    Ist das jetzt auch „Sondervermögen“?

  3. Ute sagt:

    Als ob uns das rettet

  4. Schichter sagt:

    Die Dummen sind diejenigen welche arbeiten gehen und dies dadurch mit finanzieren. Die Bezieher lachen sich eins. Einen Anreiz zum arbeiten gehen wird dadurch nicht geschaffen. Jede Familie oder Alleinstehende/r welcher arbeiten geht, muß zusehen wie er die gestiegenen Preise deckelt nur unsere Bezieher bekommen es in den A… gesteckt.

    • @Schichthetzer sagt:

      Die lachen sich unheimlich eins, wenn sie dann die Rechnung von 400 oder 500 Euro erhalten, aber nur die 200 dafür bekommen haben.

      • Beerhunter sagt:

        Richtig 😂😂😉die Erhöhung wird umgehend ans Amt weitergeleitet 😉😉noch Fragen 🤔🤔

        • @Beerhetzer sagt:

          Und das „Amt“ zahlt aber einfach nicht, weil „unangemessen“. Flugs ist man dann die Wohnung los, wenn man sich das Geld für die nichtübernommene Nachzahlung nicht in der Verwandtschaft zusammenborgen kann. So „schön“ ist das Hartzerleben.

    • Leser sagt:

      …… und schon ist wieder einer neidisch! Du bist bestimmt der Faulste auf Arbeit, falls Du überhaupt eine hast. Und Deine Kollegen*innen müssen die Arbeit für Dich mit erledigen.

      • Ossi sagt:

        Das hat mit Neid nichts zutun sondern mit Ungerechtigkeiten. Im September wird es 300€ für die Arbeitnehmer geben über den Arbeitgeber und die Einmalzahlung wird mit dem Lohn und den Abgaben verrechnet. Aus den 300€ werden letztendlich bei Lohnsteuer 1 auch nur 190€ raus kommen. Denk mal nach und langer keine Scheiße.

    • Nullschema sagt:

      Also was das für dummes Kommentar srry ich bin früh Rentner und habe glaube mehr geleistet als du…

    • Jejama sagt:

      Sehr ich genau so!!!

    • Meinst du ich lebe gerne von Hartz 4 !!! Nein!!! Hatte vor 3 Monaten noch arbeit . Hab 100gdb und habe longcovid… Und das was die als einmal Zahlung bezahlen, ist ein Witz !

      • los sagt:

        Vor 3 Monaten noch Arbeit und jetzt schon Hartz 4? Hm.

        Na ja, lörne ma Inglisch. Schadet not. Zeit hast du und Geld bekommst du auch zur Genüge.

    • Adolf sagt:

      Du bist einfach Scheiße denn was du da redest ist nicht nur falsch sondern gemein und gehässig! Ich bin 20 kann aber nicht arbeiten weil ich seit 3 Jahren ultra schlimm Klingeln höre weshalb ich nicht mal schlafen kann. Seit dem ich mein Abitur gemacht habe ist es die Mission des Jobcenters mein Leben zu Hölle zu machen mit 60 Seiten Antrag 30 Nachweise, alle 6 Monate neuer Antrag zwischendurch 10000 Mitwirkungspflichten Aufrechnung und Anrechnung von Kindergeld ja arme Menschen lachen sich eins weil man den ganzen Tag Zeit hat aber nie nie niemals eine Sekunde Ruhe weil man sich immer ums Jobcenter kümmern muss! Ich würde lieber 60 Stunden die Woche arbeiten für 2-4K aber ich kann nicht niemand stellt mich mit Tinnitus Schlafstörung und 3 Jahre Lücke im Lebenslauf ein. Jetzt krieg ich von Jobcenter 210€ im Monat + 338€ Miete und muss mir noch Spott von reichen Leuten die Geld verdienen anhören. Ich würd mich am liebsten erschießen aber ich hab kein Geld für den großen Waffenschein und will auch nicht ins Irrenhaus gesperrt werden.
      Ich hasse dich!

  5. Hab nur gefragt... sagt:

    Bekommen die Ukrainischen Kinder das auch?

    • Du hast getrollt... sagt:

      Bekommen es die Deutschen Kinder denn? (Antwort: nein)

      • Hab nur gefragt... sagt:

        Lesen, Kinderbonus von 100€. Nur wird es den Erwerbstätigen bei der Steuer wieder abgezogen bzw. verrechnet.

        • Lesen! sagt:

          Kinderbonus für wen? WER bekommt den? (Antwort: nicht die Kinder)

          • Cristian Linder sagt:

            Kinder sind ja auch zu blöd um mit Geld umzugehen bzw. haben nicht mal eine eigene Holding Inc. Ziemlich cringe eigentlich

  6. Tina sagt:

    Und was ist mit denen, die fleißig arbeiten gehen und damit auch nur knapp über die Runden kommen?

    • Ironie off sagt:

      Und was ist mit denen die jeden Tag faul bei der Arbeit sind und trotzdem Gehalt bekommen?

      • Hartz4 Liebhaber sagt:

        Richtig …oder die im Jocenter „arbeiten “ und dem Kunden bei drei Monaten H4 ..vier Aenderungsbescheide zu schicken , da weisst du wie gut du vom Staat leben kannst !!…Was macken Strunze .??..Habe ferrtig ..

    • Olaf Scholz sagt:

      Die können sich schämen ihre dekadenz mit der echten Armut und dem Jobcenterwahnsinn zu vergleichen.

  7. Michael sagt:

    Finde es nicht gut das es nur leute bekommen die vom Amt Leistung beziehen. Ich als alleinerziehender Vater der arbeitet bekommt nichts. Wo bleibt die Gerechtigkeit. Muss ich erst vom Staat leben damit es mir gut geht .Danke Deutschland.

    • Leser sagt:

      Es bekommen nicht nur Leute einen Zuschlag, die vom Amt Geld beziehen. Text richtig lesen. Du bekommst doch u. a. für Deine Kinder einen Zuschlag. ALso was meckerst Du rum und verbreitest hier Fake-News.

  8. Michael sagt:

    Finde es nicht gut das es nur leute bekommen die vom Amt Leistung beziehen. Ich als alleinerziehender Vater der arbeitet bekommt nichts. Wo bleibt die Gerechtigkeit. Muss ich erst vom Staat leben damit es mir gut geht .Danke Deutschland. Was ist mit uns.

    • Gabi sagt:

      Es gibt keine Gerechtigkeit aber Hauptsache die Politiker können sich die Säcke voll machen wir sind denen egal Arbeiter oder H4

  9. Leser sagt:

    Und schon geht es wieder los mit dem Sozialneid, Hass, Hetze und Stigmatisierung gegen soziale Leistungsempfängern.
    Kündigt doch euren Job. Dann werdet Ihr ja sehen, wie „toll“ es angeblich ist ALG2 oder Sozialhilfe zu beziehen.

    • Hazel sagt:

      Es hat mit Sozialneid nichts zu tun. Die Mehrheit geht arbeiten und zahlt die Steuern für diese Aufwendungen. Es verdienen viele wenig Geld oder bekommen wenig Rente. Sie haben nichts vom zusätzlichen Bonus.

      • Leser sagt:

        Die Mehrheit der ALG2-Bezieher war auch mal arbeiten. Die meisten davon können nichts dafür, wenn durch Missmanagement oder Auslagerung ihre Jobs verlorengegangen sind. Die arbeiten gehen, bekommen auch einen Zuschuss und Familien bekommen für jedes Kind einen Bonus und der Kinderzuschlag wird auch erhöht.

        • Ausreden finden sich immer sagt:

          Wenn Jobs „verloren“ gehen, kann man oft wirklich nichts dafür.

          Da bedeutet aber nicht, nie wieder arbeiten zu gehen. Zumindest heutzutage nicht.

        • Beerhunter sagt:

          😂😂😂😂😂🙈🙈🙈🙈🙈echt jetzt🤔🤔glaubst du das etwa was du schreibst 🤔🤔🤔auweia 💪🤔

          • Leser sagt:

            Du bist doch hier einer der Oberhetzer! Kriechst Deinen Nazi-Freund Sven tief in seinem Allerwertesten! Hast keine Argumente außer dumm rumlabern.

    • Käte Tollwitz sagt:

      Karl Liebknecht in Aktion. Links ,zwo, drei, vier….

    • Käte Tollwitz sagt:

      Karl?

  10. Silvi sagt:

    Es sind einfach nur die Dumen die Arbeiten gehen wir sind ja die Steuer Zahler ich gehe 40 Stunden arbeiten und mit 2 Kinder alleinerziehende Mamma es ist einfach ungerecht.das Jobcenter müsste härter sein

    • Ironie off sagt:

      Wenn Du so arbeitest wie Du schreibst, dann gute Nacht. Hoffentlich hast keinen verantwortungsvollen Job. Wenn Du nicht zu den angeblichen „Dummen“ gehören willst, kündige doch und dann ab zum Jobcenter.

      • Hartz4 Liebhaber sagt:

        Ha..Haa..Ironie off..Du hast den Deckel auf den Nagel getroffen , wenn einige so Arbeiten wie die schreiben , das ist das Geilste was ich hier habe lesen koennen und dann sollte Jobcenter haerter sein ..Da sage ich „Mamma“ mia

      • Ali Yassa Campos sagt:

        Ha..Haa..Ironie off..Du hast den Deckel auf den Nagel getroffen , wenn einige so Arbeiten wie die schreiben , das ist das Geilste was ich hier habe lesen koennen und dann sollte Jobcenter haerter sein ..Da sage ich „Mamma“ mia

      • Hartz4 Liebhaber sagt:

        Das ist durch aus Moeglich das jemand der 40 Std die Woche arbeiten darf , Steuerzahler ist und Aufstocken muss mit Hartz 4 .Nicht jeder der mit H4 in Verbindung gebracht wird muss faul sein oder keine Lust haben zu arbeiten …Habe ferrtig !!

        • eseppelt sagt:

          Zwar sind ein Drittel der Hartz-IV-Bezieher „erwerbstätig“, doch meist nur in Minijobs/450-Euro-Jobs.

          Mit 40-Stunden-Woche und dem gesetzlichen Mindestlohn liegt man aber über der Aufstocker-Grenze

          • Hartz4 Liebhaber sagt:

            Voelliger Bloedsinn .Jemand der bei 40 Std.Mindestlohn bekommt kann Aufstocken , das kommt darauf an wie der Mindestlohn in den einzelnen Berufen ist und bei eine n H4 Empfaenger der auf 450 € arbeiten sollte , da werden die 450€ mit den monatlichen Bezuegen verechnet . Wenn hier etwas geschrieben wird , dann musst das schon Stimmen… Habe ferrtig..

          • ich nehme ein Ö sagt:

            Der gesetzliche Mindestlohn ist der – der Name deutet es an – gesetzliche MINDESTlohn. Es gibt Branchen mit anderen Mindestlöhnen, die sind aber HÖHER.

            Wenn man als Lediger ohne Kinder 40 Stunden pro Woche arbeitet und nur gesetzlichen Mindestlohn bekommt, liegt man deutlich über H4 Niveau. Kannst du noch so sehr trampeln.

  11. Quadratur des Kreises sagt:

    Ich gehe auch arbeiten. Bin froh, dass ich nicht vom Jobcenter abhängig bin. Dennoch sollten die Menschen mit HARTZ4 oder anderen Sozialleistungen nicht alle über einen Kamm geschert werden. Ich möchte nicht mit denen tauschen.
    Jeder, der hier über die HARTZ4-Bezieher meckert sollte wissen, dass es auch Euch mal erwischen kann. Dann seid Ihr froh, wenn es Hilfe vom Staat gibt. Denkt mal darüber nach!

    • Problem gelöst sagt:

      Menschen mit HARTZ4 oder anderen Sozialleistungen werden nicht alle über einen Kamm geschert.

      Jeder, der hier über die HARTZ4-Bezieher meckert, ist irrelevant für HARTZ4-Bezieher und ihren HARTZ4-Bezug.

    • Beerhunter sagt:

      Nicht mehr lange😋

  12. Sven sagt:

    Für bunte Haare und Fingernägel plus
    Zigarettenn reicht das Geld es bei den weiblichen Beziehern kurioserweise immer.

  13. Hasani sagt:

    Wannbekommen

  14. Amanda sagt:

    Warum bekommen Langzeitkranke keine Einmalzahlung?