Am Montagmorgen, den 18. November 2019 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle gegen 05.00 Uhr einen Mann. Die sich anschließende fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien im Datenbestand der Polizei ergab einen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Halle. Demnach wurde der 33-Jährige im September dieses Jahres wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und explosionsgefährlichen Stoffen angeklagt. Allerdings entzog er sich der Strafverfolgung, unter anderem in dem Wissen, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung aus einem früheren Urteil widerrufen wurde. Die Bundespolizisten nahmen den Deutschen fest und führten ihn um 10.00 Uhr den zuständigen Richter am Amtsgericht Halle vor. Dieser bestätigte die Untersuchungshaft und somit übergaben die Bundespolizisten den Gesuchten an die Justizvollzugsanstalt in Halle.
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