Untreue-Prozess: Freispruch von OB Wiegand aufgehoben

Der Untreue-Prozess gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand beginnt von vorn. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Dienstag den Freispruch des Landgerichts Halle gegen Wiegand aufgehoben. Jetzt wird in Magdeburg an der Wirtschaftsstrafkammer des dortigen Landgerichts neu verhandelt.
In dem Prozess ging es um die Einstellung dreier persönlicher Mitarbeiter. Wiegand wird vorgeworfen, bei seinem Amtsantritt als Oberbürgermeister mit drei Personen, die als Tarifbeschäftigte in seinem persönlichen Umfeld Aufgaben in der Stadtverwaltung übernehmen sollten, Arbeitsverträge unter Zubilligung einer jeweils sachlich nicht gerechtfertigten Erfahrungsstufe abgeschlossen zu haben. Damit habe er nicht nur gegen die maßgeblichen Bestimmungen des für die Stadt Halle geltenden Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) verstoßen, sondern auch unter Missbrauch seiner Stellung als Amtsträger pflichtwidrig im Sinne des Straftatbestandes der Untreue (§ 266 StGB) gehandelt, wodurch der Stadt Halle ein Vermögensschaden entstanden sei.
Der 4. Strafsenat am Bundesgerichtshof ist der Auffassung des Landgerichts nicht gefolgt, wonach sich die Einordnung aller drei Mitarbeiter in die jeweilige Erfahrungsstufe 5 innerhalb des dem Angeklagten durch die Vorschriften des TVöD (VKA) eingeräumten Ermessens- und Beurteilungsspielraums und damit im tariflich vorgegebenen Rahmen bewegt habe und es deshalb schon an einem pflichtwidrigen Handeln fehle. Er hat ausgeführt, dass bereits die Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen der maßgeblichen Tarifbestimmung durch die Strafkammer unter Berücksichtigung der einschlägigen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung durchgreifende Rechtsfehler aufweist. Die Annahme, der Angeklagte habe daher nicht pflichtwidrig im Sinne einer Untreue nach § 266 StGB gehandelt, ist schon aus diesem Grund nicht tragfähig, so der BGH.
Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand: „Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor, solange ich diese nicht zur Kenntnis genommen habe, äußere ich mich nicht. Dennoch: das Urteil ist unverständlich. Ich hatte nach bestem Wissen und Gewissen geprüft, versierte Strafverteidiger, Dienstrechtler, letztlich das Landgericht und auch die Generalbundesanwaltschaft haben in meinem Verhalten keine Untreue begründet gesehen. Selbst wenn der BGH nun in der „rechtlichen Beurteilung“ des Landgerichtes Fehler erkannt haben wird – für mich habe ich mich rechtskonform verhalten. Das wird das Landgericht Magdeburg feststellen.“
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