Untreue-Prozess: Freispruch von OB Wiegand aufgehoben

Der Untreue-Prozess gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand beginnt von vorn. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Dienstag den Freispruch des Landgerichts Halle gegen Wiegand aufgehoben. Jetzt wird in Magdeburg an der Wirtschaftsstrafkammer des dortigen Landgerichts neu verhandelt.
In dem Prozess ging es um die Einstellung dreier persönlicher Mitarbeiter. Wiegand wird vorgeworfen, bei seinem Amtsantritt als Oberbürgermeister mit drei Personen, die als Tarifbeschäftigte in seinem persönlichen Umfeld Aufgaben in der Stadtverwaltung übernehmen sollten, Arbeitsverträge unter Zubilligung einer jeweils sachlich nicht gerechtfertigten Erfahrungsstufe abgeschlossen zu haben. Damit habe er nicht nur gegen die maßgeblichen Bestimmungen des für die Stadt Halle geltenden Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) verstoßen, sondern auch unter Missbrauch seiner Stellung als Amtsträger pflichtwidrig im Sinne des Straftatbestandes der Untreue (§ 266 StGB) gehandelt, wodurch der Stadt Halle ein Vermögensschaden entstanden sei.
Der 4. Strafsenat am Bundesgerichtshof ist der Auffassung des Landgerichts nicht gefolgt, wonach sich die Einordnung aller drei Mitarbeiter in die jeweilige Erfahrungsstufe 5 innerhalb des dem Angeklagten durch die Vorschriften des TVöD (VKA) eingeräumten Ermessens- und Beurteilungsspielraums und damit im tariflich vorgegebenen Rahmen bewegt habe und es deshalb schon an einem pflichtwidrigen Handeln fehle. Er hat ausgeführt, dass bereits die Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen der maßgeblichen Tarifbestimmung durch die Strafkammer unter Berücksichtigung der einschlägigen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung durchgreifende Rechtsfehler aufweist. Die Annahme, der Angeklagte habe daher nicht pflichtwidrig im Sinne einer Untreue nach § 266 StGB gehandelt, ist schon aus diesem Grund nicht tragfähig, so der BGH.
Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand: „Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor, solange ich diese nicht zur Kenntnis genommen habe, äußere ich mich nicht. Dennoch: das Urteil ist unverständlich. Ich hatte nach bestem Wissen und Gewissen geprüft, versierte Strafverteidiger, Dienstrechtler, letztlich das Landgericht und auch die Generalbundesanwaltschaft haben in meinem Verhalten keine Untreue begründet gesehen. Selbst wenn der BGH nun in der „rechtlichen Beurteilung“ des Landgerichtes Fehler erkannt haben wird – für mich habe ich mich rechtskonform verhalten. Das wird das Landgericht Magdeburg feststellen.“
Wie konnte das denn passieren?
Auszug aus dem Wahlprogramm des OB: „In Abgrenzung zur bisherigen Stadtpolitik stehe ich für mehr Demokratie, Transparenz, Ehrlichkeit und Chancengerechtigkeit. …. Ich setze auf eine Politik, die eine klare Struktur und stets die Gesamtheit der Stadt im Blick hat. Keine Hauruck-Aktionen mehr, keine Klüngelei.“
etwas was in der Politik überall gang und gäbe ist wird hier als Aufhänger genommen um den aktuellen ob auf nebenkriegs Schauplätzen zu beschäftigen.
es ist üblich enge vertraute ins eigene Umfeld zu holen um gesicherte Informationen zu erhalten und um verlässliche, loyale Mitarbeiter zu binden… und natürlich auch um sie für geleistet Arbeit zu belohnen … hier arbeitet doch nach wie vor der gekränkte Wahl Verlierer im Untergrund.
schönen Feierabend
Wann wird Dagmar endlich mal der Prozess gemacht? Immerhin hat sie doch 8000€ an Steuermitteln für ihr „Blaulichtabendteuer“ verbrannt.
Ach ja, die ist ja von der Partei der kleinen Leute, der tut man nix.
Sollte ich die Recherche der MZ richtig verstanden haben, ist das Urteil des BGH ein deutliches Signal an alle Kommunalpolitiker, dass man sich in der Bewertung von Entscheidungen nicht auf Gefälligkeitsgutachten zurück ziehen kann. Das ist gut so!
Die Stadträte sollten sich jetzt nochmals die Gutachten zur Fluthilfe, Deichbau, etc. genauer anschauen und wenn nötig Entscheidungen korrigieren.
Da wird Mord und Brand geschrieen, weil sich einige in ihrer Hirachie übergangen fühlen und nun Angst um ihre Pfründe haben wenn Leute von aussen mal anfangen unangenehme FRagen und nachforschungen zu stellen.