Urteil gegen Halle-Attentäter rechtskräftig: Angeklagter legt keine Revision ein
Lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung: dieses Urteil gegen den Attentäter vom 9.10.2019 ist rechtskräftig. Der Angeklagte Stephan B. hat gegen das vorige verkündete Urteil des 1. Staatsschutzsenates des Oberlandesgericht Naumburg keine Revision eingelegt. Zwei eingelegte Revisionen durch den Betreiber des Kiez-Döners und eines angefahrenen Passanten werden nun durch den Bundesgerichtshof geprüft.
Mit dem genannten Urteil war der Mann unter anderem wegen Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem hatte der Senat die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Diese Verurteilung ist somit rechtskräftig.
Allerdings haben zwei Nebenkläger Revision eingelegt. Dabei handelt es sich zum einen um I.T., einen der beiden Betreiber des Kiez-Döner in Halle, der am Tattag in der Nähe des Geschäftslokals unterwegs war und in Richtung des Döner-Imbiss gelaufen war, als er die Schüsse hörte. Dabei geriet er auf der Ludwig-Wucherer-Straße zwischen den Angeklagten und die Polizeibeamten, auf die der Angeklagte schoss. I.T. hatte während des Prozesses geltend gemacht, der Angeklagte habe mit den Schüssen auch versucht, ihn zu töten. Dem war der Senat nicht gefolgt.
Zum anderen hat auch der Passant Revision eingelegt, der von dem Angeklagten auf der Magdeburger Straße angefahren worden war (A.I.). A.I. hatte im Prozess die Auffassung vertreten, der Angeklagte habe versucht, ihn zu töten. Der Senat hatte dies nicht feststellen können und den Angeklagten insoweit lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit einem Verkehrsdelikt verurteilt.
Der Senat hat nunmehr 11 Wochen – gerechnet ab Urteilsverkündung – Zeit, das vollständige Urteil schriftlich abzusetzen. Nach Zustellung des vollständigen Urteils haben die Revisionsführer einen Monat Zeit, durch ihre Rechtsanwälte die Revision zu begründen.
Nach Eingang der Revisionsbegründung werden noch Stellungnahmen der übrigen Verfahrensbeteiligten eingeholt. Alsdann werden die Akten dem Bundesgerichtshof zugeleitet, der über die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision zu entscheiden hat.
Gut dass wir den nicht noch einmal sehen müssen.
Und wenn die Revision der Nebenkläger erfolgreich ist?
Nebenkläger können mit ihrem Rechtsmittel nur nebenklagerelevante Bestandteile angreifen. An der Entscheidung bzgl. der Hauptklage ändert sich nichts.
Was nicht heißt, dass es nicht einen neuen Prozess geben könnte.
Wobei mir eher sinnvoll erscheint, dass die Nebenkläger ihre Anträge zurückziehen.
Ich hoffe, dass er nie wieder rauskommt. Er hat 2 deutsche Staatsbürger erschossen. Das ist unverzeihlich. Er soll in der Hölle schmoren.