Verkaufsoffenen Sonntag in Halle bleibt verboten
Der Verkaufsoffene Sonntag in Halle (Saale) bleibt verboten! Das Oberverwaltungsgericht bestätigt das Verwaltungsgericht Halle. Keine Ladenöffnung zum Ostermarkt in Halle am 7. April 2019.
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Beschwerde der Stadt Halle (Saale) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 26. März 2019 zurückgewiesen. Gegen die Ladenöffnung am Sonntag, den 7. April 2019 hatte die Gewerkschaft ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Eilrechtsschutz beantragt und geltend gemacht, die Voraussetzungen für eine Ladenöffnung nach § 7 Abs. 1 des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA) lägen nicht vor. Insbesondere sei kein besonderer Anlass für die Öffnung gegeben. Das Verwaltungsgericht Halle hat der Stadt Halle (Saale) daraufhin untersagt, die geplante Sonntagsöffnung der Geschäfte im Stadtzentrum von Halle am 7. April 2019 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr zuzulassen. Zur Begründung hat das Verwal-tungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, die von der Stadt Halle (Saale) gefer-tigte Prognose belege nicht hinreichend, dass der Ostermarkt als anlassgebende Veranstaltung für die Öffnung der Verkaufsstellen mehr Besucher anlocken werde als die Ladenöffnung in dem für die Öffnung geplanten Bereich der zentralen Innenstadt von Halle.
Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Stadt Halle (Saale) hatte keinen Erfolg. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, das Beschwerdevorbringen mache nicht plausibel, dass die Prognose der Stadt Halle (Saale) hinsichtlich der Besucherströme, die durch die Verkaufsöffnung einer-seits und den Ostermarkt als besonderen Anlass andererseits ausgelöst würden, schlüssig und vertretbar sei.
Die Gewerkschaften haben sie nicht mehr alle.
In Halle dürfen die Geschäfte nicht öffnen, aber die auf den grünen Wiesen drum herum. Mit welchem Recht dürfen diese Einkaufschnter denn öffnen.
Entweder man verbietet es allen, oder man erlaubt es allen.
Entschieden haben Gerichte aufgrund von Klagen der ver.di. Zwei Gerichte haben somit festgestellt, dass die Ladenöffnungen aufgrund eines Ostermarktes unter diesen Umständen gegen Gesetz verstoßen
Philipp, schon mal was von Einzelfallentscheidungen gehört? Wenn nicht, mal kundig machen. Grundsatzurteile können immer nur die höchsten Gerichte beschließen. Aber tröste dich, auch der Saalekreis wird noch drankommen, denn es ist ja nicht gottgegeben, Sonntags einkaufen zu müssen.
Ansonsten freue ich mich für die Familien der betroffenen Mitarbeiter..
PS. Im übrigen wären ja die Mitarbeiter der Stadtverwaltung auch nicht an diesem 7.April zur Arbeit erschienen.
So wie du hier schreibst, nach Analyse deiner bisherigen Beiträge, scheinst du ja in die Strukturen der Gewerkschaft eingebunden zu sein. Was verdient man so als Funktionär?
Was soll die Frage? Da scheint mir der Sozialneid durchzublitzen. Du fragst doch auch nicht, was man als Aufsichtsratsvorsitzender so verdient.
Gegenfrage, was man als freier „Journalist“ mit einem Internetforum verdient…
Im Übrigen bin ich nicht mehr erwerbstätig, auch nicht in dieser Branche gewesen. Ich sag dir aber nicht, was ich gemacht habe, du würdest es ohnehin nicht glauben.
Aber ich habe mir meinen gesunden Menschenverstand erhalten; gebildet in den letzten 55 Jahren, in verschiedenenen Industrieausbildungen, -tätigkeiten, und im In- und Ausland.
Mit 55 im Ruhestand – da hast du wohl nicht alles falsch gemacht im (Arbeits-)Leben.
Wo steht, das er mit 55 in den Ruhestand gegangen ist? Er hatte geschrieben in den letzten 55 Jahren.
Das kann auch heißen, das er jetzt bereits 75 oder noch älter ist.
„denn es ist ja nicht gottgegeben, Sonntags einkaufen zu müssen.“ Gottgegeben ist ein gutes Stichwort. Lustig daß sich beim Sonntagseinkauf Hand in Hand zwei rückwärts gewandte Dinosaurier gegen die Realität stemmen – Kirche und Gewerkschaften. Erstere hoften je schon in den 50ern, als Sonntagsöffnug verboten wurde, mehr zahlende .. äh nein … betende Schäfchen anzulocken. Letztere verteidigen die letzten Zunft-Monopole statt einfach für eine gerechtere Bezahlung einzutreten.
„Aber tröste dich, auch der Saalekreis wird noch drankommen.“
Danach aber unbedingt die rund 180(!) anderen Länder dieser Erde, wo 24/7 vollkommen normal ist und – oh Wunder – trotzdem sich immer wieder Arbeitnehmer für diese Stellen finden.
Mein Gott dann ziehen Sie doch nach Italien da können Sie am Sonntag konsumieren wie es Ihnen beliebt. Aber nicht wundern wenn die Geschäfte von 13-16 Uhr geschlossen sind
Auch wenn es mancher gar keine Erklärung zulassen will, hier mal eine Andeutung einer Urteilsbegründung von heute aus Berlin
https://www.tagesspiegel.de/berlin/urteil-des-verwaltungsgerichts-sonntagsoeffnungen-in-berlin-waren-rechtswidrig/24187988.html
Wem nützen denn die Sonntagsöffnugszeiten ? Doch nur kaufhof, Saturn, Woolworth und Co. Die kleinen Einzelhändler haben eh geschlossen. Also was soll die ganze Aufregung ?
Angeblich gäbe es für die Sonntagsarbeit zusätzlichen Lohn und Freizeit. Soweit mir bekannt, gibt es nur einfachen Zeitausgleich und den Gesetzlichen Sonntagszuschlag. Anderswo wird jede wochenendliche(!) Mehrstunde mit Faktor 1,8 aufgewertet plus Lohn mit Faktor 1,6 plus Zuschlag. Aber dort gehen auch die Uhren seit Jahren präziser
Schön, dass deine Tochter ihr Auskommen hat. Aber auch dort wird nicht wirklich jede(!) Mehrstunde aufgewertet. So manch eine wird sogar überhaupt nicht bezahlt.
Auch in der sehr streng kontrollierten Schweiz gibt es Schwarzarbeit:
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/52663.pdf
Sonntagsarbeit ist in der Schweiz ebenfalls gesetzlich geregelt. Faktor 1,6 oder 1,8 tauchen dort aber nicht auf…
Wenn Sonntag der Laden zu ist werden wir nicht gleich verhungern.