Vermindert schuldfähig und drogenabhängig: Mann nach Anschlag auf Stromnetz in Halle-Neustadt freigesprochen

Für dich vielleicht ebenfalls interessant …

9 Antworten

  1. ICH sagt:

    Welche der drei Staatsgewalten soll man in diesem Land eigentlich noch ernst nehmen? Wohin man auch schaut, die Kasper versuchen sich gegenseitig zu übertreffen. xD
    Aber wehe man äußert sich etwas ungezügelt im Internet über die Legislative. Da heißt’s dann „Hass und Hetze“ und husch husch klingelt die Exektutive. Die Judikative macht auf das Buch dann schließlich den Deckel drauf. Abartiger Staat, man möchte es Patrick fast gleichtun..

    • petty sagt:

      Du hast einfach keine Ahnung von der Rechtsprechung. Wenn man wegen psychischer Erkrankungen für schuldunfähig erklärt und deswegen freigesprochen wird, dann kommt man in eine psychiatrische Anstalt. Und das für unbestimmte Zeit. Kann also gut sein, dass er bis zum Reste seines Lebens quasi im Gefängnis sitzt. Aber Hauptsache irgendeinen Scheiß behaupten.

      • Emmi sagt:

        Davon steht nichts im Artikel. Nur Freispruch und nichts von einer psychiatrischen Unterbringung. Da behauptest du also auch einen Scheiß?

      • havagistan sagt:

        Nein, das passiert so gut wie nie. Die Hürden sind extrem hoch.
        Irgendeinen „Scheiß“ behauptest du.

        Deswegen sind doch alle so unzufrieden mit der Rechtssprechung. Es passiert nix.

        • Hinweis sagt:

          Es sind nicht alle so unzufrieden mit der Rechtsprechung. Richter genießen ein relativ hohes Ansehen in der Bevölkerung.

      • Ich sagt:

        Hallo, dass stimmt so leider nicht. Eine Zwangsunterbringung geht nur in sehr schweren Fällen, dieser gehört sicher nicht dazu. Es gibt viele Menschen mit schwer psychischen Erkrankungen. Für Angehörige ist es ein Kampf eine Zwangseinweisung durchzuführen. Natürlich zum Wohl des Familienmitglieds. Das geht aber erst nach Eigen- oder Fremdgefährdung. Das wurde vom Sozialstaat so beschlossen. Ich bin mir sehr sicher, dass die Familie dieses Mannes viel versucht hat, sie aber leider keine Chance im System hatten.

    • J sagt:

      Wie oft hat bei dir denn schon die Exek(t)utive geklingelt? Oder stand das nur wieder auf dem einzig wahrhaftigen Nachrichtenportal Nius?

  2. Sarah sagt:

    Da fehlt sicherlich noch mind. 1 Satz. Nämlich, dass er nun aber in eine psychiatrische Klinik überstellt wird. Oder?

    • Leroy Merlin sagt:

      Nein, er ist ein freier Man und ihm wurde Recht gegeben. Dieser Staat achtet auf die Seinen und kümmert sich um ihr Wohlergehen.

    • Ähm... sagt:

      Nö, warum? Es steht doch, er WAR zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig, nicht IST es jetzt. Also ist alles wieder gut.

  3. 10010110 sagt:

    Aber er muss doch anscheinend so zurechnungsfähig sein, dass er weiß, wie man einen Kurzschluss in einem Trafo in einem Umspannwerk verursacht? 🤔

    • t-haas sagt:

      Das kann man auch noch im Zustand geistiger Umnachtung. Allerdings war das ja nur das Strafurteil. Ggf. kommt da noch zivilgerichtlich was auf ihn zu; Schadenersatz und so…

      • t-hese sagt:

        Meinst du, da kommt was rum? Mehr als Privatinsolvenz geht nicht.

      • Franz2 sagt:

        Naja, aber wir können uns denken, dass von den 82.000 € Schaden nichtmal 10% beglichen werden. Deshalb haben es solche Leute ja so einfach: die wissen, da ist nix zu holen und Manche machen es zu ihrer Lebensaufgabe, der Gesellschaft ans Bein zu Winkeln, weil „Ihr könnt mir eh nix“ ist quasi zur Lebensmaxime geworden.

        • Grüne Schulversager sagt:

          Wenn erunzurechnungsfähig ist, wird auch zivilrechtlich nichts möglich sein. Wieder mal eine Schande für die deutsche Rechtssprechung. Drogensucht ist selbst verursacht und sollte daher nicht als Entschuldigung gelten. Das sauf ich mir einen und kann tun und lassen was ich wiill und komme frei – das kann nicht sein. So schafft man immer wieder Argumente für Viele, blau zu wählen – was für ein Scheiß.

  4. unlustig geimpfter sagt:

    Drogenabhängigkeit sollte eher strafverschärfend wirken . Und nicht als ständige Entschuldigung herhalten müssen.

    • Micha sagt:

      100% Zustimmung.

    • Recht & Ordnung sagt:

      Drogenabhängige sind im Grunde genommen arme Schweine, die irgendwann mal da reingeraten sind und jetzt bis zum Hals in der Shice stecken. So weit, so schlecht.

      Aber:

      Es gilt auch, die Bevölkerung vor diesen (zeitweise) Irren zu schützen.

      Wer unter Drogen oder Alkohol (Hallo Hooligans!) in der Öffentlichkeit Mist baut, Schlägereien anfängt und ähnliche Scherze, sollte m.E. neben einer angemessenen Strafe eine Auflage bekommen, die ihm untersagt, sich unter Drogen- oder Alkohol-einfluss im öffentlichen Raum zu bewegen. Zu Hause darf er von mir aus saufen und sich die Kante geben, aber nur bis zur Wohnungstür und keinen Schritt weiter.

      Hält er sich daran nicht und wird alkoholisiert oder unter Drogen in der Öffentlichkeit oder auch nur im Hausflur angetroffen, kommt Kollege Kerkermeister zum Einsatz.

      • Pressesprecher sagt:

        Nein, erstmal nur die Organe der Rechtspflege auf Grundlage der Gesetzlichkeiten, wenn er zu solcher Aufenthaltsbeschränkung verurteilt sein sollte. Und über ggf. Haftgründe entscheiden Richter und Gerichte. Kein Kommentator in DbH

        • wow sagt:

          Welchen Teil von „m.E. “ des Kommentars verstehst du nicht?
          Oder legst du jetzt fest was in nem offenen Portal gepostet werden darf?

    • Emmi sagt:

      Gleiches für Alkohol. Man weiß doch was passieren kann unter Drogen und Alkohol.

  5. Gunnar sagt:

    Wer sich aus Überzeugung reuelos nihilistisch betätigt hat, dem sollte reuelos eine nihilierende Antwort widerfahren.

  6. Harald sagt:

    Wie schön es wäre, wenn Drogenabhängige ernsthaft irgendwo Hilfe bekommen würde. Und nein Drobs und Schirm reicht nicht. Auch wenn Psychisch kranke schneller Hilfe bekommen würden.

    • Emmi sagt:

      Da kennst du dich aber gar nicht aus. Psychisch Kranke haben kaum Chancen einen Termin beim Psychiater zu bekommen, nicht mal bei einem Trauma.

  7. Recherche zu früh beendet sagt:

    Er kommt jetzt hoffentlich in gute Betreuung. Die Nennung einer solchen Konsequenz (oder die Nichdurchführung einer psychiatrischen Betreuung) wäre dem Artikel zuträglich. Oder eine verblümte Aussage wie „stellt keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit dar“.
    Für die Rechtsprechung unerheblich, aber für den Leser wäre es interessant.

  8. Dr. Watson sagt:

    Ist der Richter (m/w/x) noch im Amt? Das sollte sich ganz schnell ändern! Zurechnungsfähig scheint der ja ebenfalls nicht zu sein!

    • Pressesprecher sagt:

      Anstatt hier rumzuschwurbeln, solltest du dringend die Rolle der Justiz mal nachlesen, auch StPO und StGB wären dir anzuempfehlen. Übrigens sind Richter aus gutem Grund unabhängig, und vor Gericht und auf hoher See…

      • Luft nach oben sagt:

        Oder man ändert mal die Gesetze …. Sucht sollte eher strafverstärkend wirken!

      • Dr. Watson sagt:

        Da frag ich mich gerade, wessen Pressesprecher Du denn bist? Der des Gerichts oder der des Täters, das ist hier die Gretchen-Frage. Die Antwort ist an sich egal: Gleich und gleich gesellt sich gern.
        Wenigstens bestätigst Du aber — sicher ungewollt — das Justiz nichts als Theater ist. Die Stücke waren einst allerdings besser geschrieben. Schriftsteller á la Goethe, Schiller, de Nerval, Dumas und last but not least Conan Doyle scheinen ausgestorben zu sein.

    • Du solltest ganz dringend eingesperrt werden! Sofort!

      Warum? Pfff, das behaupte ich jetzt einfach mal so.

  9. k. sagt:

    So wird das nichts…….

  10. Rüdiger sagt:

    Das Urteil ein Witz ,mal sehen was er als Nächstes macht .

  11. hm sagt:

    Juristen reden ja ihre eigene Sprache, aber: Vermindert schuldfähig ist doch nicht schuldunfähig, oder? Warum gibt es mit dieser Begründung einen Freispruch und keine verminderte Strafe?

  12. vivi sagt:

    Lächerlich….
    Jener gehört weggesperrt!
    Hat ja sein Vorhaben im Video noch bekundet. Also wusste er genau was er da tut.
    Schon nicht mehr lustig wie die Gesetzgebung sind.

  13. Momentmal sagt:

    Vermindert schuldfähig …. auf so eine Idee muss man/ frau erst einmal kommen!

  14. Hans-Karl sagt:

    Wenn er den Terroranschlag auch noch vorher im INet angekündigt hat, kann doch von Unzurechnungsfähigkeit eigentlich keine Rede sein. Dann ist er doch geplant vorgegangen.

  15. Detlef sagt:

    Fazit: einfach dumm und dämlich und du kannst dich auch nichts mehr erinnern und schon wirst frei gesprochen. Deutsche Justiz eben

  16. L sagt:

    Also Leute egal was Ihr macht schiebt es auf die Drogen oder das Ihr ne Meise habt dann haste deinen Freifahrtschein

  17. Alt-Dölauer sagt:

    Wer war sein Anwalt. Den will ich auch!