Versuchter Totschlag: Prozessbeginn im Landgericht Halle wegen Nachbarschaftsstreit

Am Landgericht in Halle (Saale) wird ab heute der Prozess wegen versuchtem Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gemacht
Im Oktober 2022 sei es zu einer lautstarken nachbarschaftlichen Auseinandersetzung des Angeklagten mit dem Geschädigten über die Verschlusssicherheit der Hauseingangstür gekommen. Aus Wut und Verärgerung sei der Angeklagte plötzlich im Haus verschwunden und wenig später mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm wieder herausgekommen. Sodann habe der Angeklagte den Geschädigten mit dem Küchenmesser bedroht. Aus Angst vor einer Verletzung habe der Geschädigte in den Arm mit dem Messer gegriffen und sich dabei Schnittverletzungen an der linken Hand zugezogen. Der Angeklagte und der Geschädigte hätten anschließend derart heftig um das Messer gerangelt, dass dieses zu Boden gefallen sei. Von dort habe es der Angeklagte dann wieder an sich genommen und sei damit in seiner Wohnung verschwunden, um es vor der Polizei zu verstecken.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten zunächst vor dem Amtsgericht Halle (Saale) (Strafrichter) wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Da der Angeklagte jedoch zusätzlich des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung dringend verdächtig ist, legte das Amtsgericht das Verfahren der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle vor, die das Verfahren übernommen hat.
Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Holla, die Waldfee. Und das alles nur wegen eines Streits über die Verschlusssicherheit der Hauseingangstür.
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