Vollstreckungshaftbefehl wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln
Am Sonntag, den 23. Februar 2020 kontrollierten Bundespolizisten auf dem Hauptbahnhof Halle gegen 12:00 Uhr einen 42-jährigen Mann. Bei der Kontrolle seiner Personaldaten im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass der Deutsche per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Halle im Juli 2019 wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen oder der Zahlung von 390 Euro. Da der 42-Jährige weder die geforderte Geldstrafe zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Halle im Januar dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Der Gesuchte wurde festgenommen. Er konnte auch am Sonntag die Geldstrafe nicht aufbringen und wurde durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Sollte er die Strafe nicht bezahlen können, wird er die nächsten 30 Tage im Gefängnis bleiben.
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