Von Januar 2022 an gelten strengere Anforderungen an die Hundehaltung

Eine Vielzahl von Tierschutzanzeigen bei Sachsen-Anhalts Veterinärämtern betrifft die tiergerechte Haltung von Hunden. Der Tierschutzbeauftragte des Landes, Dr. Marco König, macht daher auf strengere tierschutzrechtliche Anforderungen an die Hundehaltung aufmerksam, die mit der Veröffentlichung einer Änderungsverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten werden. Danach müssen Hunde ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers bekommen.
„In Abhängigkeit vom Alter und dem körperlichen Zustand des Hundes sollte das zumindest zweimaliger täglicher Auslauf mit einer Gesamtdauer von einer Stunde sein, gerne auch mehr“, verdeutlicht König. Hunden ist außerdem täglich Umgang mit Betreuungspersonen und regelmäßiger Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen. Eine Hundehaltung in Zwingern, Gebäuden oder Kleingärten, bei denen die Hundehalter nur zum Füttern und Versorgen vorbeikommen, ist damit eindeutig rechtswidrig. Für Welpen bis zum Alter von zwanzig Wochen ist die Zeitdauer des Umganges mit mindestens vier Stunden täglich sogar noch exakter vorgeschrieben.
Werden Hunde in Räumen, die nicht gleichzeitig dem Aufenthalt von Menschen dienen, gehalten – also zum Beispiel in Schuppen, Garagen, Lagerhallen und ähnlichem – muss für die Hunde ein freier Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein. Jedem Hund, der im Freien gehalten wird, ist nach wie vor eine Schutzhütte aus wärmedämmendem Material zur Verfügung zu stellen. Sie muss nun so bemessen sein, dass der Hund sich darin ausgestreckt hinlegen kann. Außerhalb der Hütte muss dem Hund ein witterungsgeschützter, also mindestens überdachter, schattiger und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung stehen, auf dem der Hund ausgestreckt in Seitenlage liegen kann.
Nach Ansicht des Tierschutzbeauftragten ist längst überfällig, dass nunmehr für die Ausbildung und Erziehung von Hunden Stachelhalsbänder und andere für Hunde schmerzhafte Mittel verboten sind. Vom 1. Januar 2023 an ist dann jegliche Anbindehaltung von Hunden – auch die an sehr langen Leinen oder so genannten Laufleinen – verboten. Ausnahmen hiervon gibt es nur für ausgebildete Hunde während ihrer Tätigkeit.
Weitere Regelungen ab 2023 betreffen die Zucht von Hunden:
· Hündinnen ist bis zum Absetzen der Welpen eine Wurfkiste zur Verfügung zu stellen, in der für die Welpen eine Mindesttemperatur von 18 Grad Celsius zu gewährleisten ist. Eine Betreuungsperson darf höchstens drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreuen.
· Welpen, die in Räumen gehalten werden, ist täglicher Auslauf im Freien zu gewähren.
„Diese Vorschriften sollen insbesondere die gewerbsmäßige Zucht mit mehreren Hündinnen zu Erwerbszwecken reglementieren“, erläutert der Tierschutzbeauftragte. „Auch hier darf nicht aus Kostengründen auf eine tiergerechte Haltung und Betreuung verzichtet werden, wie es leider noch sehr häufig der Fall ist.“
Als sehr wichtigen Schritt zur Eindämmung von tierschutzwidrigen Amputationen und Qualzuchten sieht König die Vorschriften zum Ausstellungsverbot an. Danach ist es künftig untersagt, Hunde auszustellen, bei denen Ruten oder Ohren tierschutzwidrig kupiert sind oder die mit so genannten vererbbaren Defektmerkmalen behaftet sind. Zu letzteren zählen laut Tierschutzbeauftragtem insbesondere Hunde mit angezüchteter Kurzköpfigkeit, Haarlosigkeit oder bestimmten Fellfarben, weil diese im Erbgang sehr häufig mit Funktionsausfällen von Körperteilen oder Organen verknüpft sind.
LÄNGST ÜBERFÄLLIG.
Man sollte das Halten von Hunden in Wohnungen verbieten. Viele Tiere sind den ganzen Tag allein in einer Wohnung. Aber so weit geht der Tierschutz nicht.
Ja genau, direkt verbieten. Am schlimmsten sind die ganzen Rentner, die sich die kleinen Pfiffis zulegen, damit sie „ach nicht mehr sooo einsam sind“ und dann treiben die sich Wochenlang mit Polster und Pohl und der Welt rum, chillen auf Reha oder in diversen Kuranstalten oder schlimmer noch, lass sich Wochenlang in Krankenhäusern mit feilen Zeug zudröhnen, während die armen Hunde im Heim, oder bei den Kindern vereinsamen… *Ironie off.
Für was gibts Fernsehen? Meine Dogge glotzt zur Zeit Bonanza.
Hoffentlich wird das auch kontrolliert und bei Verstößen kräftig sanktioniert.
Ja klar. Dann sucht schon mal Freiwillige, zum Denunzieren und Anschwärzen. Bei uns in der Behörde hebt keiner seinen fetten Arsch für Kontrollen.
Man sollte generell nur Gesetze erlassen deren Einhaltung man auch wirklich überwachen kann.
Alles andere ist doch Schwachsinn.
Oh! Ich muß handeln.. Habe einen Seehund an der Saale angepflockt. Schnell mit Schubkarre abholen.
Ja auf welchen Planeten Leben den hier so einige Komentatoren . HUNDEHALTUNG in der Wohnung verbieten !!! Es gibt Menchen / Rentner alte Leute und Tierfreunde die nur noch einen waren Freund auf der Welt haben . Ihren Hund , des Menchen bester Freund . Wenn nicht in der Wohnung wo dann ? Nicht jeder hat Haus Hof und Garten . Ach ne im Garten ist ja auch nicht gut . Also ALLE Hunde auf die Hochstraße oder gib eine Antwort Mister X .
@tantewaldi 👍 sehe ich auch so
da geht es den Hunden bald besser als den Obdachlosen
ist ja eine tolle Politik
Tantewaldi, nimmt der Hund sich heraus, einen Menschen zu halten?
Sauber, ich bin auch dafür, dass das strenger überwacht wird!!
Dumme Hundebesitzer lassen ihre Tiere mitten auf die Platte scheissen, ohne irgendwas davon mitzubekommen??? Stellenweise so gross, dass man denkt es hätte ein Kamel oder Elefant gekackt. Mitten auf den Fussweg!!!
„vererbbare Defektmerkmale“ – was mach ich jetzt mit meinen abstehenden Ohren?
Vielleicht lernen die auch mal, wie man Hunde an der Leine führt. Hier lassen die nämlich all ihre Hunde frei rum laufen und keiner kontrolliert das. Da könnten die Geld kassierten noch und nöcher