Vor Gericht gelogen: suspendierter Oberbürgermeister Bernd Wiegand zu Geldstrafe verurteilt
![](https://dubisthalle.de/wp-content/uploads/2023/04/Wiegand-scaled.jpg)
Der seit drei Jahren suspendierte Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), Bernd Wiegand, ist vom Landgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er muss knapp 16.800 Euro sowie die Kosten des Verfahrens bezahlen. Ihm wird uneidliche Falschaussage vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte 22.500 Euro gefordert.
Bähm! In your Face! Next Stop Bademeister im Heidebad.
Nun kann sich Hauptsache Hallunke selbst auflösen , die braucht keiner mehr , am wenigsten der Bernd.
Ich lege mal vor:
– Irgendwas mit Politiksumpf
– alles nur weil er parteilos ist
– andere sind so schlimm, sollen die erstmal bestraft werden
Hahahahaha Da wird der Wiegand-Fanclub sicherlich zornig.
… und weil die überwältigende Mehrheit der Hallenser ihn gewählt haben …
Die überwältigende Mehrheit von 64,16 ging erst gar nicht zur Wahl.
….. und hat deshalb bitte die Klappe zu halten.
Wer seinen Arsch nicht hoch kriegt, ist nur unnützer Ballast.
Ja, ca. 20 Prozent der Wahlberechtigten. Die tatsächliche Zahl kann im unerheblichen Bereich abweichen.
Nee, weil er gelogen hat!
Artikel lesen!
Kommentar nicht verstanden!
Lies ihn nochmal!
Endlich. Nun können die Hallenser hoffentlich bald wieder einen Oberbürgermeister wählen. Hoffentlich hat die Stadt dann mehr Glück.
Dazu müssten die Bürger der Stadt Halle, ihn erst abwählen. Falls keine Mehrheit zustande kommt, bleibt er Oberbürgermeister.
Das Disziplinargericht übernimmt die Abwahl ganz ohne andere Bürger.
„Das Disziplinargericht“
Nein tut es nicht. Keine Ahnung aber große Klappe.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Einleitung_von_Abwahlverfahren_von_B%C3%BCrgermeistern_und_Landr%C3%A4ten_durch_B%C3%BCrgerbegehren#:~:text=Das%20Gesetz%20er%C3%B6ffnet%20zwei%20Wege,das%20daf%C3%BCr%20notwendige%20Quorum%20erf%C3%BCllt.
Wir sind aber in Sachsen-Anhalt
Und hier gilt das Disziplinargerichtsgesetz. (weltberühmt!)
16800:150 = 112 Tagessätze = vorbestraft
Die Information hat oben gefehlt.
Wurde sie bewusst weggelassen?
Wobei:
16800 : 160 = 105
16800 : 200 = 84
Wie ist das eigentlich, wenn jemand selbständig ist, keine Aufträge hat und daher monatlich Verluste schreibt, z.B: 3000 € im Monat.
Bekommt der dann als Tagessatz jeden Tag 100 € gutgeschrieben?
Wer dauerhaft 3000 € im Monat Verluste macht (nicht nur „schreibt“), ist schon nicht selbstständig. Ansonsten hilft dir §40 StGB weiter. Da stehts geschrieben.
Laut MZ 120 Tagessätze zu 140€.
Wiegand RAUS!
Neuwahlen jetzt!
Wenn sich die 16800 EUR bestätigen, dann wären das 112 Tagessätze á 150 EUR und Wiegand wäre vorbestraft. Seine Anhängerschaft wird sicherlich die Sammelbüchse kreisen lassen um die geforderte Strafe begleichen zu können. Damit wäre ja auch die Wiederkehr ins Amt vom Tisch und man kann sich dann auf die wirklichen wichtige Dinge des städtischen Alltags innerhalb der Stadtverwaltung und der Ausschüsse und des Stadtrates kümmern.
Es könnten auch 300 Tagessätze á 56 EUR sein oder 10 á 1680 EUR Deshalb ist es in der Berichterstattung immer sinnvoll, beides anzugeben, denn es wird auch immer beides als Pressemeldung rausgegeben bzw. in der Urteilsverkündung gesagt (selten bis nie eine Gesamtsumme, schon gar keine „knappe“).
Nun überleg mal, wie wahrscheinlich eine „krumme“ Zahl wie 112 ist.
Dann überlege weiter, ob „vorbestraft“ überhaupt mit Höhe oder Zahl der Tagessätze zusammenhängt. Vielleicht ist (nicht „wäre“) man einfach auch schon vorbestraft, wenn man zu einer Strafe verurteilt wurde. Wenn du nicht allein drauf kommst, sieh in §4 Bundeszentralregistergesetz.
Dort findest du auch ein ganz wichtiges Wort: rechtskräftig. Das ist ein Zustand, wenn das Recht seine Kraft entfaltet. Ist das hier schon der Fall? (Hinweis: nein)
Nun nehmen wir an, du meinst einen Eintrag im Führungszeugnis. Der wird in der Tat erst ab 90 Tagessätzen (resp. 3 Monaten Freiheitsstrafe) dort ersichtlich, es sei denn, es gibt schon einen anderen. Nun ist die Frage, ob das einer Wiederkehr ins Amt im Wege steht. Wiegand ist allerdings noch im Amt. Die Aufhebung seiner Suspendierung ist ein ganz andere Vorgang.
Häng also noch nicht allzu viele Girlanden auf…
Nun überleg mal, wie wahrscheinlich eine „krumme“ Zahl wie 112 ist.
Sehr unwahrscheinlich.
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Für die Falschaussage ist folgende Strafe in § 153 StGB geregelt: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Demnach ist für die uneidliche Falschaussage eigentlich keine Geldstrafe vorgesehen. Allerdings lässt § 47 Absatz 2 Satz 2 StGB ausnahmsweise eine Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen zu.
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Mindestens 90 Tagessätze also!
Möglich wären:
100 Tagessätze * 168 €
120 Tagessätze * 140 €
140 Tagessätze * 120 €
150 Tagessätze * 112 €
160 Tagessätze * 105 €
200 Tagessätze * 84 €
210 Tagessätze * 80 €
240 Tagessätze * 70 €
70 € am Tag wird er ja wohl mindestens verdienen.
oder auch
90 Tagessaätze * 186 €
110 Tagessätze * 152 €
130 Tagessätze * 129 €
180 und mehr könnens wegen § 47 Absatz 2 Satz 1 StGB nicht sein.
Wieso ist die Wiederkehr vom Tisch?
Weil das Disziplin jetzt noch fetter ist. Die Revision wird o. u. abgeschmettert.
Das ist die gerechte Strafe dafür, daß er während des Coronafaschismus die Altstädter zum Maskentragen an frischer Luft verknackt hat, alten Leuten das Sitzen auf Parkbänken verboten hat, kleinen Kindern den Zugang zu Spielplätzen verwehrt hat. Ich habe keinerlei Mitleid mit Maskenbernd.
Noch schlimmer: die Bereitschaft in der Bevölkerung für all diese perversen Maßnahmen.
Wieso, genau durch dies Regeln und Verbote war Halle damals die letzte Stadt in Deutschland wo das Virus nachgewiesen wurde. Erst duch solche Spacken die meinen Regeln und Verbote gelten nicht für alle hat es sich damals so extrem ausgebreiten können.
Damals wie Heute, wer nicht mal beim Husten oder Niesen die Hand vor die Kusche hält bräuchte eine auf die F….. vorallem in der Bahn und wenn der/die doof fragt warum, dann gleich noch eine für die blöde Frage.
Wir halten trotzdem zu dir ✌🏼
Jetzt könnt ihr nicht nur mit einem parteilosen , sondern mit einem parteilosen verurteilten Oberbürgermeister werben – das macht noch größeren Eindruck.
Seine Nase wird immer länger.
Pinoccio…
Und wie geht es jetzt weiter 🤓
Jetzt hat sichs ausgekaspert mit Hauptsache Halle u. dem einzig demokratisch gewäglten parteilosen Oberbürgrmeister.
Wurde auch höchste Zeit. Vorbestaft. Richtig so. Das wird wohl eng mit der Pension. Aber wie wir Herrn Wiegand kennen, geht der in Revison, auch wenn sich dann die Strafe noch erhöhen könnte.
Wie kommst Du denn auf das dünne Brett mit der Pension?
Er glaubt auch, durch Revision erhöht sich die Strafe. Dann ist er wohl zweimal „vorbestaft“.
Ich habe weder geschrieben, dass Wiegand seine Pension verliert noch, dass automatische bei einer Revision die Strafe erhöht wird. Es kann (!) der Fall eintreten. Das gab es oft genug. Was soll das „zwemal vorbestraft“. Ich bin nicht unterbelichtet.
Es wird auch nicht „eng“ mit der Pension und was eine Revision ist, kannst du googeln.
Ja, man muss nur ganz fest dran glauben, also wegen der Belichtung und so.
Ist schon peinlich, wenn man nur Halbwissen hat und dieses auch noch veröffentlicht. Nur die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr führt zum Verlust der Pensionsansprüche.
Auch dann nicht in vollem Umfang.
Na klar. Wenn genug zusammenkommt, reicht das.
Ich hoffe die anderen Übeltäter die sich nicht mehr erinnern können werden schnellstens zur Kasse gebeten!!! OB Wiegand trägt keine Schuld.
Ochnö, der trägt eine Unfehlbahrkeitsmonstranz vor sich her und einen Heiligenschein um sein edles Haupt…
90 Tagessätze sind fein… da wäre erwohl besser in vorzeitige Pensionierung gegangen.
Welche anderen „Übeltäter“?
Wen meinste denne?
CDU, AFD, FDP, SPD, Grüne, Mitbürger, oder Wutbürger?
Oder haben hier alle geschlafen ?
Was lange währt wird gut. Gutsherrenart ist eben doch nicht mehr zeitgemäß.
Es sind 120 Tagessätze a 140 €, also 4 Monate. (Siehe LVWA: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/news-details/update-zum-disziplinarverfahren-wiegand )
Und das Landesverwaltungsamt kann weiter Zeit vertrödeln, bevor es das Disziplinarverfahren abschließen kann, wo am Ende (mit Hilfe der Verwaltungsgerichte) rauskommt, dass Wiegand ein paar Monate 20% weniger Bezüge bekommt, er aber im Übrigen für die über 3 Jahre „Zwangsurlaub“ vollen Anspruch auf die Bezüge von knapp 20.000 € im Monat hat.
Wenn Wiegand gegen das Urteil nun wiedermal in Revision geht, vertrödelt nicht das LVA das Verfahren, sondern Wiegand selbst. Bisher hatte er mit seinen Revisionen keinen Erfolg, könnte auch noch schlimmer ausgehen für ihn. Bei Vorbestraft ist dann eher interessant, was mit seinen Pensionsansprüchen wird….
Berufung ist nicht zugelassen?
Nicht zu einem Urteil des Landgerichts
Oha! Wann wurde das geändert?
Letzte große Änderung könnte 1974 oder 1975 gewesen sein, bin aber zu faul, das rauszusuchen. Wenn’s der BGH behauptet, wird’s schon stimmen.
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Verfahrensarten/VerfahrenStrafsachen/verfahrenStrafsachen_node.html
„also 4 Monate“
Nein. Geldstrafen werden nicht in Zeiträumen ausgeurteilt. Sie sind grundsätzlich sofort und in voller Höhe fällig.
Lies noch mehr! Dringend!
Denn Du hast „Geldstrafen werden IMMER in Zeiträumen ausgeurteilt“ unwesentlich falsch beschrieben. §40 Abs.1 Satz 1 StgB „Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt.“
Auch für „Sie sind NICHT grundsätzlich sofort und NICHT ZWINGEND in voller Höhe fällig.“ hast Du eine eher ungewöhnliche Formulierung gewählt.
Die Geldstrafe kann beispielsweise aufgeschoben werden oder in Raten bezahlt werden (§42 StgB). Ansonsten gibt es die Ersatzfreiheitsstrafe, daher ist die Zahl der Tagessätze eines Strafurteils essenziell und muss zwingend im Urteil verkündet werden, denn für jeden Tag Knast verringert sich die Gesamtgeldstrafe um den von der Kammer festgelegten Betrag. Wiegand müsste also 140 Tage in den Bau, dann müsste er keine Strafe bezahlen.
(Die Prozesskosten bleiben trotzdem noch, das ist ne eigene Baustelle.) Er könnte auch einen Teil absitzen und einen Teil bezahlen. Er könnte auch weder bezahlen oder knasten, sondern die Tagessätze in Form von gemeinnütziger Arbeit ableisten. Über die Höhe und die Art der Umwandlung entscheidet die Strafverfolgungsbehörde (§459e StPO). Darüber hinaus gibt es u.U. die Möglichkeit, die Strafe ganz zu erlassen (§459d StPO) und einiges mehr rund um den 459.
Määf, gleich Korrektur an mich selber:
Er hat 120 Tagessätze à 140€ aufgebrummt bekommen, müsste also selbstverständlich nur 120 Tage in den Kahn und nicht 140.
Muss er nicht. Laut „neuer“ (seit Oktobr 2023) Rechtsprechung werden bei Umwandlung der Geldstrafe (EFS) in Arbeitsleistung oder Haftstrafe die Tagessätze halbiert. Somit müsste er nur 60 Tage in Haft.
Stimmt, da war ja was. Die Diskussion hatte ich verfolgt, die Sache an sich ist wirklich gerade in Bezug auf die EFS extrem sinnvoll und kommt tatsächlich bei denen an, die es wirklich brauchen (und spart auch noch Geld, anstatt was zu kosten), mir war aber tatsächlich entgangen, dass es schon in Kraft ist. War ja quasi auch erst vorgestern, am 1.2.2024 (VÖ im BGBl).
Er bekommt „nur“ 50 % seiner Bezüge
Am Schluss wird Abgerechnet.
Wir schreiben das Jahr 2045, und immer noch beschäftigt der OB aD Wiegand die Gerichte…
Revision, Zurückverweisung ans LG, dort neue Verhandlung, dagegen wieder Revision möglich, ein schönes Ping-Pong-Spiel, so lange das Disziplinarverfahren nicht abgeschlossen werden kann, der OB also weiterhin im Zwangsurlaub ist.
2026 findet die nächste Wahl des Hauptverwaltungsbeamten (m/w/d) statt, zu der Herr Wiegand aus Altersgründen nicht mehr antreten darf.
Ein Jahr nach dem Abschluss des Strafverfahrens kann das Disziplinarverfahren zu einem ersten Abschluss geführt werden, es gibt einen Abzug der Bezüge von 20 % für wenige Monate.
Dann werden die Verwaltungsgerichte aktiviert, zuerst wird gegen das Ergebnis des Disziplinarverfahrens geklagt, dann gegen die Beurlaubung, und dann auf Zahlung der 100% Bezüge für die Zeit der Beurlaubung….
Und da mahlen die Mühlen der Justiz lange und werden viele beschäftigt…
Und natürlich wird viel Steuergeld verbrannt…
Einer gegen viele, wer wird gewinnen, wenn man den einen los werden will? Wohin die JETZIGEN HERREN IM RATHAUS die Stadt gebracht haben, das sieht man am Händlersterben in der Innenstadt. Aber der OB musste ja dringend weg, weil, er ist ja parteilos. Alles andere geht den Berg runter, Hauptsache, sie bekommen ihr Zukunftszentrum. Irre!!!
Na klar. David gegen Goliath. Glaubt eurem Messias ruhig seine Ammenmärchen.
Ups, echt?
Die Strafkammer des LG Halle bekommt ein Zukunftszentrum? Irre!!1
Zumindest muss er nicht in den Knast, kann er doch einigermaßen zufrieden sein.
Das in der Politik viel gelogen wird ist ja normal bei Politikern,aber vorm Gericht sollte man nicht lügen.
Wenn man sich für gottgleich oder die Wiedergeburt von Richard R. Rive hält, darf man alles.
Was ist das für ein OB, der ständig im Klinsch mit Gericht und LVA steht und sich noch als Opfer fühlt. Unglaublich, was für eine Verschwendung von Steuergeldern. Scheinbar fehlt es der Wiedergeburt von Rive an Selbstreflektion.
Wiegand gilt nicht als vorbestraft bei der Höhe der angegebenen Straft- kam gerade auf mdr aktuell.
Hoffentlich druckt ihm mdr aktuell das auch aus. Sonst güldets nicht.
Warum kann der Mann nicht mal sagen, sorry, ich habe hier und da Fehler gemacht? Mit dem Kopf durch die Wand…. Schade!
Na wenn er am Ende nicht zahlt wird vielleicht doch der neue Knast in Tornau von ihm eingeweiht. 🙂
Ihr müsst mal das Buch „ Der Klotz von Halle lesen“.Dann wisst ihr was bei Stadt und Staatsanwaltschaft in Halle los ist.
Ich finde es klasse, wie viele hier den Herrn Wiegand anscheint persönlich kennen und auch dabei waren und sich auch freuen wenn Er als OB Abgesetzt wird und so ein dummer Parteizombie (ohne eigene Meinung) der neue OB wird.
Ok, er ist auch nur ein Mensch und macht bzw. hat Fehler gemacht aber seihen wir mal ganz ehrlich wäre Er in einer Partei gewesen, würde es dies ganze (Suspendierung, Gerichtsverhandlungen usw.) garnicht geben. Da hätten die es wie nach der Impfaffäre so gemacht, „Ah Sorry“ und hätten munter weiter gemacht ohne Konzequenzen siehe unseren Stadtrat.
Also wenn Neuwahlen kommen, def. das Kreuz bei keinen mit Parteizugehörigkeit das ist sicher wie das Amen in der Kirche. Und der ganze korrupte Haufen im Stadtrat muss auch weg.
Bernd war in einer Partei , der SPD – aber auch dort so unbeliebt wie im Stadtrat .Das liegt aber nur an den anderen.Bernd ist der allerbeste Mann den man sich nur denken kann . Ist er nur ein parteiloser oder ein parteiloser Lügner ?
Falsch, das hat mit Parteienzugehörigkeit überhaupt nichts zu tun, sondern mit einem streitbaren Charakter…macht sich seine Welt, wie ihm es grad gefällt.
Das Verhalten von Bernd Wiegand erinnert mich an den schwarzen Ritter aus Monty Pythons „Die Ritter der Kokosnuss „. Jedenfalls mehr als an Robert Rive.