Vorläufige Dienstenthebung von Oberbürgermeister Bernd Wiegand bleibt weiter bestehen – „Betriebsfrieden“ bzw. der Dienstbetrieb wäre laut Oberverwaltungsgericht erheblich gestört

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Der seit zweieinhalb Jahren suspendierte Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), Bernd Wiegand, bleibt auch weiterhin „Dauerurlaub“. Mit Beschluss vom 19. September 2023 hat der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt – Senat für Landesdisziplinarsachen – die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 12. Juli 2023 zurückgewiesen, durch den der Antrag des Antragstellers auf Aufhebung seiner vorläufigen Dienstenthebung abgelehnt worden war. 

Wieland wurde am 13. Oktober 2019 zum zweiten Mal zum hauptamtlichen Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) gewählt; seine Amtszeit läuft bis Oktober 2026. Am 19. Februar 2021 eröffnete das Landesverwaltungsamt (Antragsgegner) ein Disziplinarverfahren gegen den Antragsteller. Dem disziplinarrechtlichen Verfahren liegen Vorwürfe hinsichtlich mehrerer Pflichtenverstöße zu Grunde, welche der Antragsteller als Oberbürgermeister begangen haben soll, unter anderem Dienstpflichtverletzungen im Hinblick auf Verstöße gegen die in der Corona-Impfverordnung vorgesehene Impfreihenfolge. 

Mit Verfügung vom 7. Juni 2021 hat der Antragsgegner den Antragsteller vorläufig des Dienstes enthoben. Ein Antrag des Antragstellers auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung gemäß § 61 Abs. 1 Disziplinargesetzes Sachsen-Anhalt (DG LSA) blieb ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht hatte zur Begründung ausgeführt, dass durch das Verbleiben des Antragstellers im Dienst der Dienstbetrieb und die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigt würden und die vorläufige Dienstenthebung zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme auch nicht außer Verhältnis stehe (Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 16. Dezember 2021, 15 B 20/21 MD; nachfolgend Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 18. Januar 2022, 10 M 6/21). 

Im vorliegenden Verfahren begehrt der Antragsteller unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2021 erneut die Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung. Dieser Antrag wurde vom Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Juli 2023 abgelehnt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt blieb ohne Erfolg. 

Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, das auf die Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2021 gerichtete Begehren des Antragstellers setze voraus, dass der Antragsteller veränderte oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachte Umstände geltend machen kann. Derartige Umstände, die eine Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigen würden, habe der Antragsteller allerdings nicht dargelegt. Insbesondere führe der Umstand, dass die ordentlichen Gerichte Handlungen des Antragstellers im Zusammenhang mit Corona-Impfungen als nicht strafbar angesehen hätten, nicht dazu, dass diese Vorwürfe – und auch die weiteren gegen den Antragsteller erhobenen Vorwürfe – disziplinarrechtlich nicht (mehr) erheblich seien. 

Der Antragsteller habe auch nicht dargelegt, weshalb die Annahme des Verwaltungsgerichts überholt sei, dass aufgrund mannigfaltiger kommunalrechtlicher und kommunalpolitischer Auseinandersetzungen zwischen dem Antragsteller und dem Stadtrat der Stadt Halle (Saale) aber auch dem Antragsgegner der „Betriebsfrieden“ bzw. der Dienstbetrieb innerhalb der Stadt Halle (Saale) erheblich gestört sei. Auch mit den Einwänden gegen die Annahme der wesentlichen Erschwerung der weiteren (disziplinarrechtlichen) Ermittlungen konnte der Antragsteller nicht durchdringen. Schließlich erweise sich die vorläufige Dienstenthebung nach wie vor als verhältnismäßig

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27 Antworten

  1. Analyst sagt:

    Somit kann er faktisch nicht mehr ins Amt zurückkehren, ergo wären Neuwahlen fällig!

    • Neustädter sagt:

      Nur wenn er entlassen würde oder er zurück tritt.

      Beides ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.

      2024 wird also nochmal eine Hängepartie. Glücklich ist das so oder so nicht.

      Da können sich mal wieder alle über Stadträte echauvieren, nur welcher Rat hat bei Gericht die Macht Entscheidungen zu beeinflussen?

      Vor Gericht und auf hoher See, dieser Spruch gilt auf ewig.

    • Zukunft der Demokratie sagt:

      Wenn faktisch und vor allen Dingen auch juristisch eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich wäre, wie analytisch schätzen Sie Herrn Dr. Wiegand ein, diese Möglichkeit nach unserem Rechtsstaatsprinzip nicht zu nutzen?

      • Det sagt:

        Recht Staatprinzip? Noch immer nicht rechts genug! So was gäbe es in einer Diktatur nicht, also wenn das Demokratie ist dann schnellstens weg damit. Wie kann man so lange einen von seiner Funktion entbinden? Berufsverbot ist das doch. Und die Verantwortlichen dafür müssen bestraft werden.

  2. Alfred Tetzlaff sagt:

    Besser so👍🏻

  3. didi sagt:

    Würde es sich um ein Mitglied einer Partei (CDU, SPD, GRÜNE, LINKE, FDP) handeln wäre die Angelegenheit sicherlich schon vom Tisch.

  4. Ablehner sagt:

    Demokratie sieht anders aus. Dem selbstgerechten Stadtrat und der selbstherrlichen Stadtverwaltung würde er gut tun. Aber Marionette Egbert kann so nicht bleiben.

  5. Deutschland schafft sich ab sagt:

    Rechtsbeugung – aber mehr erwarte ich in dieser Bananenrepublik auch gar nicht mehr 🤮🤮🤮🤮

  6. Acker sagt:

    Mach dich vom Acker….

  7. winter sagt:

    Ich finde das ganz schlimm der neue oder Tür Zeit amtierende OB ist nicht ein bisschen besser

    • PaulusHallenser sagt:

      Egbert Geier ist trotz seiner Schwächen ein besserer Bürgermeister als Wiegand es jemals war. Geier führt die hallesche Verwaltung recht geräuschlos, was gut für die Stadt ist. Wiegands populistische Alleingänge sind nicht gut für eine Demokratie.

  8. Zahlemann und Söhne sagt:

    Bleibt er weiterhin im Urlaub und kann am Ende auf volle Bezüge klagen.

  9. PaulusHallenser sagt:

    „„Betriebsfrieden“ bzw. der Dienstbetrieb wäre laut Oberverwaltungsgericht erheblich gestört“

    Das sehe ich auch so. Welcher Mitarbeiter würde sich von einem OB Wiegand etwas sagen lassen, wenn immer noch ein Verfahren gegen ihn läuft. Wiegand sollte zum Wohle der Stadt seinen Posten freiwillig räumen. Er hat einfach verspielt.

    • Emmi sagt:

      Nein, auf keinen Fall. Er ist demokratisch gewählt!!!! Er ist parteilos und muss sich daher keiner Parteimeinung beugen. Es herrscht doch ein Filz in der ganzen Stadtverwaltung!!!!! Man sieht doch wie es bergab geht mit der Stadt.

    • Emmi sagt:

      Du siehst das auch so????
      Arbeitest du dort, direkt damals unter Wiegand? Sag Beispiele.

  10. Emmi sagt:

    Wäre ist Konjunktiv………also Vorab Verurteilung!!!!! Es kann niemand in die Zukunft schauen. Blödsinniges Urteil. Kommt endlich zur Vernunft

  11. Emmi sagt:

    Herr Geier möchte vielleicht auch nicht auf den Zusatzbonus verzichten, wenn er als Bürgermeister der Stadt Halle regiert?

  12. Ge sagt:

    Nie wieder gehe ich wählen

  13. Reichl sagt:

    Kann ich nicht verstehen, Jugendbanden,immer mehr Flüchtlinge, Gewalt ohne Ende. Geier ist kein gewählter des Volkes. So was nennt man einfach ein Putsch gegen Wiegant und es hat geklappt. Nur noch korrupt die Politik,macht weiter so die AFD wird euch über rennen.

  14. Uta sagt:

    Ich hoffe doch sehr, dass die, die für die suspendierung weiterhin sind, auch die Kosten aus ihren Etat bezahlen und dass nicht dem Bürger aufbrummen. Das sollte mal kontrolliert und veröffentlicht werden

  15. Elli sagt:

    Es ist doch komisch das nur er noch immer büßen muss,obwohl einige andere aus dem Stadtrat auch mit gemacht haben bei der vorzeitigen Impfung.