Wärmepumpe & Co – Bundesrat beschließt Heizungsgesetz: neue Heizungen müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen
Das so genannte Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im Plenum.
Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Änderungen im Bundestagsverfahren
Das Gesetz beruht auf einem Entwurf der Bundesregierung vom April, zu dem der Bundesrat im Mai Stellung genommen hatte (Drucksache 170/23). Im Laufe der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wurde das Vorhaben umfangreich verändert.
Steigerung der erneuerbaren Energien
Um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren und zugleich die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungen – sie müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Das Gesetz nennt verschiedene Optionen wie Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.
Verzahnung mit kommunaler Wärmeplanung
Die Vorgaben sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt (vgl. TOP 46). So gilt die 65-Prozent-Vorgabe für Bestandsbauten erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen bzw. Mitte 2028 in kleinen Kommunen.
Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.
Der Bundestagsbeschluss enthält zudem Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, Holz-und Pelletheizungen sowie zu verbundenen Gebäuden, so genannten Quartieren.
Förderung geplant
Zur finanziellen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kündigte die Bundesregierung Änderungen an der Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude an. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände sind Ausnahmeregelungen vorgesehen.
Bundesrat verlangt weitergehende Fördermaßnahmen
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein.
Bundesrat äußert sich zu Regierungsplänen für kommunale Wärmeplanung
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (vgl. TOP 46) der mit dem Heizungsgesetz in engem Zusammenhang steht, hat der Bundesrat am 29. September 2023 im so genannten ersten Durchgang zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert. Diese Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Bin gespannt(!), was unsere ausgewiesenen Fachexperten aus dem Internet/vom Dorf dazu zu sagen haben.
Nix…denn das blaue Wunder trifft uns alle
Sie müssen gehorchen!!!
Das ist gewollt von der Politik
Ich gehe mit meinen Kollegen am 3. 10 .
Nach Berlin um zu zeigen…..Wir sind das Volk.
Folge uns,oder gib es weiter
„was unsere ausgewiesenen Fachexperten aus dem Internet“
Im Internet tummeln sich dieselben Menschen wie im richtigen Leben.
Im „richtigen Leben“ stammeln die höchstens, wenn sie sich überhaupt trauen.
Mehr Bürgergeld 🪧🫤 wäre besser.
Wir gönnen es dir und stehen für dich auf.
Du bist ehrlich und bekennst dich als Assi!
Was ich an dir mag ist deine Direktheit und würde DICH mal zu einem wirklich schönen Essen einladen…..
Vielleicht kommen wir mal ins Gespräch, was dich betrifft
„Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet“
Einmal wenigstens möchte ich erleben, dass der jeweilige Bundespräsi NICHT seinen „Wilhelm“ unter sowas setzt.
Kleiner Tipp.
Frank-Walter Steinmeier.
„sowas“ überlesen
Hast natürlich recht.
„Sowas“ meinst du. Ich dachte „sowas“. Mein Fehler.
Nach Art. 82 I GG hat der Bundespräsident das Gesetz auszufertigen (ugs. zu unterzeichnen), wenn es verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Solange keine Verstöße gegen das Grundgesetz vorliegen, muss er also seinen „Wilhelm“ darunter setzen. Da der Bundespräsident nicht direkt vom Volk gewählt wird ist das richtig so.
Das Gesrtz wird 2025 gekippt.Also, cool bleiben.
E
Und dann kommen erst die richtigen Probleme.
Krieg USA-China?
Allerspätestens in 20-30 Jahren.
Da bist du längst vermodert, Meiner.
Wenn nicht schon im September!
Ja das kann ich gut verstehen, ich habe bisher auch nichts zu kaufen bekommen nicht mal Vaillant kann helfen. Insofern soll es ruhig noch wärmer werden so dass wir fast keine Heizung mehr brauchen