Wegen 70 Fällen der Schwarzarbeit: Prozessbeginn am Landgericht in Halle gegen Chef einer Baufirma

Dem im November 1973 geborenen Angeklagten werden 70 Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie 48 Fälle der Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Zehn Prozesstage sind zunächst angesetzt.
Der Angeklagte soll jedenfalls von Januar 2015 bis Januar 2019 Gesellschafter und alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer Gesellschaft gewesen sein, deren Gegenstand die Erbringung von Bauleistungen war. Die Gesellschaft sei bei verschiedenen Bauvorhaben anderer Bauunternehmen als Nachunternehmen tätig gewesen. Zur Erfüllung dieser Aufträge habe die Gesellschaft ausschließlich eigene Arbeitnehmer eingesetzt, welche der Angeklagte zu einem großen Teil nicht oder jedenfalls nicht im vollen Umfang zur Sozialversicherung angemeldet, sondern mittels Barzahlungen „schwarz“ entlohnt habe. Insgesamt seien im Tatzeitraum durch den Angeklagten nicht zur Sozialversicherung gemeldete Löhne in Höhe von mehr als 922.000,00 Euro „schwarz“ zur Auszahlung gekommen. Insoweit habe der Angeklagte es bewusst pflichtwidrig unterlassen, der zuständigen Einzugsstelle der Sozialversicherung die Beschäftigung der Arbeitnehmer der Gesellschaft zu melden, die von dieser gezahlten Entgelte zu übermitteln und die hierauf entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt abzuführen, obwohl der Gesellschaft entsprechende Zahlungen möglich und zumutbar gewesen wären. Hierdurch habe der Angeklagte der jeweils zuständigen Einzugsstelle Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von insgesamt 394.311,05 Euro vorenthalten. Gleichermaßen habe es der Angeklagte bewusst pflichtwidrig unterlassen, auf die Schwarzlöhne die Lohnsteuer für die bei der Gesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer einzubehalten und gegenüber dem Finanzamt Halle (Saale) anzumelden und abzuführen. Hierdurch habe der Angeklagte im Tatzeitraum Lohnsteuer in Höhe von insgesamt 126.957,55 Euro verkürzt.
Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe
„Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren“
Ich fände ein solches Strafmaß in diesem Fall für völlig überzogen. Hart arbeitende Menschen so hart zu bestrafen, steht in keinem Fall im Verhältnis zur möglichen Tat.
Fakt ist, dass durch die hohen Steuern und Abgaben auch zunehmend Unternehmer und Geschäftsführer ins finanzielle Hintertreffen geraten und sich oftmals dazu gezwungen sehen, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht immer im Einklang mit den Gesetzen stehen.
Der Fall macht besonders deutlich, dass Steuern und Abgaben endlich drastisch gesenkt werden müssen.
Genau, und Einbrüche und Diebstähle müssen endlich legalisiert werden, weil Leute „sich oftmals dazu gezwungen sehen, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht immer im Einklang mit den Gesetzen stehen.“ Ironie off.
Aber nicht dieser Herr und die Gewinne bleiben zu 100% nicht in de bzw in der EU! Das ist nur von 2015 bis 2019 Das geht schon viel länger aber dieser Staat will es ja so!
„Aber nicht dieser Herr und die Gewinne bleiben zu 100% nicht in de bzw in der EU!“
Inge,
in einer globalisierten Weltwirtschaft müssen Gewinne nicht unbedingt in Deutschland und der EU bleiben. Der Gewinne kann auch in andere Teile der Welt fließen.
Wie können Unternehmer durch Steuern und Abgaben ins finanzielle Hintertreffen geraten, so lange die Wettbewerber gleichfalls Steuern und Abgaben zahlen?
Warum hat der denn seine Firma nicht im Steuerparadies Lützen angemeldet? Das wäre legal gewesen. Is aber vorbei.