Wegen Rechtsstreit: MMZ braucht 800.000 Euro von der Stadt

Die Stadt Halle muss dem Mitteldeutschen Multimediazentrums (MMZ) schon wieder finanziell aushelfen. 800.000 Euro soll der Stadtrat locker machen. Am 1. August hat der Aufsichtsrat des MMZ bereits die Zahlung beschlossen, Ende August soll nun der Stadtrat folgen.
Es geht um einen Rechtsstreit mit dem Architekten um Honorarforderungen für Planungsleistungen. Wegen unterschiedlicher Auffassungen über die planerische Konzeption des Gebäudes hatte das MMZ 2006 den Vertrag mit dem Architekten gekündigt. Im vergangenen Juli hatte das Landgericht dem Architektenbüro bereits Recht gegeben. Das Oberlandesgericht Naumburg hat nun einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach soll das MMZ 400.000 Euro plus Zinsen seit 2006 – zusammen 766.738 Euro – sowie einen Großteil der Verfahrenskosten zahlen. Damit hat das OLG die Forderung aus dem ersten Urteil etwas reduziert. Die Stadtverwaltung macht deutlich, dass ein Vergleich die günstigere Variante sei. So habe das OLG durchblicken lassen, dass es bei einem Urteil der Auffassung des Landgerichts folgen werde. Dann wäre die im Raum stehende Summe wieder höher, und auch die Zinsbelastung würde ansteigen. Realistische Chancen, gegen dieses Urteil vorm Bundesgerichtshof vorzugehen, bestehen laut Stadt nicht. Grund sei, dass sich seit Abschluss des Vertrags mehrere rechtliche Vorschriften geändert hätten. „Dies hat zur Folge, dass der Fall und seine rechtliche Bewertung keine grundlegende Bedeutung mehr für zukünftige Rechtsstreitigkeiten hat, so dass es als sicher gelten kann, dass der BGH eine Revision gegen das Urteil des OLG Naumburg nicht annehmen würde“, heißt es in einer Begründung an die Stadträte.
Das MMZ selbst kann die Kosten nicht tragen. Denn schon seit Jahren ist die Gesellschaft quasi ein Fass ohne Boden, muss von der Stadt immer wieder finanziell unterstützt werden. Zudem hat das Hochwasser 2013 große Schäden angerichtet. Mehr als 20 Millionen Euro aus Fluthilfemitteln werden bis 2020 in den Wiederaufbau gesteckt. „Erst ab diesem Zeitpunkt stehen der Gesellschaft wieder die vollständigen Einnahmen aus der Vermietung zur Verfügung. Bis dahin ist die Liquidität der Gesellschaft durch Mieteinnahmen sowie zwei Darlehen gesichert.“
Neueste Kommentare