Weil es dauernd brannte: Stadt lässt leerstehendes Hochhaus in der Silberhöhe verrammeln

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Keine Antworten

  1. Tino sagt:

    Ist der Eigentümer für solche Maßnahmen eigentlich nicht verantwortlich?

    • Zipp sagt:

      So weit ich weiss, ist der Eigentümer verpflichtet, Gefahren abzuwehren, die von seinem Grundstück ausgehen können.

      Dazu gehört beispielsweise eine Einfriedung, wenn dort häufiger Kinder spielen und auch, das Haus dicht zu machen, wenn dort jemand zündelt.

      Sofern die Türen sperrangelweit offen sind, das Grundstück nicht eingefriedet ist und Kinder in dem Haus spielen und sich dabei verletzen, wird der Hauseigentümer nicht ungeschoren davon kommen.

      Davon ab, geht es in diesem Falle auch um Brandschäden, die der Hauseigentümer verhindern sollte.

  2. Emmi sagt:

    Wer ist denn der Besitzer des Wohnblocks?

  3. 🙊 sagt:

    Wundern tut’s mich nicht wenn man guckt was da in der Ecke wohnt 🙊

  4. Alina sagt:

    Was unternehmen muss man .Aber wird das Randalierer abhalten?

  5. Nur Mal so sagt:

    icht Brandstiftung? Holz? Ich weiß nicht!

  6. wow sagt:

    frechheit, da ist wieder einmal ne feuerwehr (zur angebl. amtshilfe) als billige arbeitskraft verheizt worden.
    scheint eines der steckenpferde von tesche zu sein.

  7. BESORGTER Hallenser sagt:

    Top Lage Umbau zum Studentenwohnheim!Da kommt mal die Realität zum Vorschein und neues Leben in das Wohngebiet.