Wie groß ist die Tollwutgefahr für Haustiere? Hinweise vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Wo kommt Tollwut vor? Tollwut ist eine unheilbare Virusinfektion, die bei nicht geimpften Individuen zum Tod führt. Eine Ausnahme bilden nur Fledermäuse. Das Virus kann von Tieren auf den Menschen übertragen werden, daher wird die Erkrankung als Zoonose oder Zoo-Anthroponose bezeichnet.
In einigen Regionen der Welt (Teile von Asien, Afrika und dem Nahen Osten) kommt Tollwut noch häufig bei streunenden Hunden vor. Über angesteckte Haushunde kann das Virus zum Menschen gelangen, jährlich sterben ~ 60.000 Menschen, über 40 % davon sind Kinder unter 15 Jahren (WHO).
In anderen Teilen der Welt (z. B. Osteuropa inkl. Ukraine) kommen Tollwutinfektionen bei Hunden nur selten oder regional begrenzt vor. Dies betrifft meist streunende Hunde, dagegen sind Familienhunde oft gegen Tollwut geimpft und somit geschützt.
Deutschland ist seit 2008 frei von terrestrischer Tollwut, die hauptsächlich von Rotfüchsen getragen wurde. Insbesondere in der norddeutschen Tiefebene, in der auch Sachsen-Anhalt liegt, kommt Tollwut selten bei bestimmten Fledermausarten vor. Von Fledermäusen übertragene Tollwut-Viren sind ebenso tödlich. Daher sollte man Fledermäuse nicht mit bloßen Händen anfassen und sich vor Bissen und Kratzern schützen.
In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ist die terrestrische Wildtiertollwut durch langwierige und teure Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz von Menschenleben stark zurückgedrängt worden. Um eine Wiedereinschleppung zu verhindern, müssen Hunde, Katzen und Frettchen aus nicht tollwutfreien Drittstaaten bestimmte Bedingungen erfüllen, um in die EU einreisen zu dürfen. Hierzu gehört eine Tollwutimpfung und die Impferfolgskontrolle durch einen Antikörpernachweis. Die Antikörpermenge (Titer) muss die Höhe von 0,5 internationalen Einheiten (IE) erreichen und das Tier muss nach erfolgreichem Antikörpernachweis noch weitere drei Monate im Herkunftsland verbleiben, um eine evtl. Inkubationszeit abzuwarten.
Welche Tiere können Tollwut übertragen? In Deutschland geht lediglich eine geringe Gefahr von Fledermäusen aus, extrem selten stecken sich z. B. nicht geimpfte Hunde oder Katzen an tollwut-infizierten Fledermäusen an. Überträgertiere in nicht tollwutfreien Regionen der Welt können neben Haustieren auch Wildtiere sein, z. B. Füchse, Wölfe, Waschbären, Marderhunde, Stinktiere und verschiedene Arten von Fledermäusen.
Wie erfolgt die Ansteckung? Das Tollwut-Virus wird in großer Menge mit dem Speichel infizierter Tiere ausgeschieden. Eine Ansteckung erfolgt durch den Kontakt von infiziertem Speichel mit verletzter Haut, häufig durch den Biss eines erkrankten Tieres. Auch durch winzige, kaum sichtbare Kratzer kann das Virus eindringen. Die Inkubationszeit, also der Zeitraum zwischen Ansteckung und Auftreten erster Symptome, kann von drei Wochen bis zu mehreren Monaten oder sogar einem Jahr betragen.
Wie erkennt man ein tollwutkrankes Tier? Bei der Tollwut können klinisch zwei verschiedene Verlaufsformen auftreten, die rasende Wut, bei der Wesensveränderungen, wie z. B. Ängstlichkeit, Unruhe, Mattigkeit, Verweigerung von Futter- und Wasseraufnahme, Schluckbeschwerden, Unterkieferlähmung ( Speicheln), später Aggressivität und Lähmungserscheinungen auftreten. Ein entsprechender Fall wurde im September 2021 bei einem von einer Türkei-Reise mitgebrachten Welpen in Bremen beobachtet. Etwa 40 Menschen mussten nachträglich gegen Tollwut geimpft werden. Bei der stillen Wut kommt es lediglich zu Lähmungserscheinungen, Krämpfen und plötzlichem Tod, so dass ein Verdacht auf Tollwut oft nicht geäußert wird.
Wie kann man sich vor Tollwut schützen? Die Gefahr einer Ansteckung von Menschen ist sehr gering, wenn Hunde und Katzen nachweislich gegen Tollwut geimpft sind, auch wenn sie aus nicht tollwutfreien Ländern (z. B. Ukraine) stammen. Für Haustiere ohne Tollwut-Impfung besteht eine prinzipielle Gefahr, sich mit Tollwut anzustecken und so Menschen zu gefährden. Wie groß das Risiko ist, hängt vom Herkunftsgebiet und den Lebensumständen des betreffenden Tieres ab.
Erste Maßnahmen nach Kontakt zu einem unbekannten bzw. tollwutverdächtigen Tier Generell sollte man Biss- oder Kratzwunden sofort mit viel Wasser und Seife gründlich auswaschen. Sollte bei dem betreffenden Tier ein Tollwutverdacht bestehen oder ungeklärt sein, sollte man nicht zögern, sich an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden, um eine post-expositionelle Prophylaxe (PEP) zu beginnen. Eine PEP ist eine Folge von nachträglichen Impfungen gegen Tollwut, die rasch nach der mutmaßlichen Ansteckung erfolgen muss. Zur Entscheidung, ob einen PEP nötig ist, gibt das Robert-Koch-Institut (RKI) Handlungsempfehlungen (siehe RKI-Ratgeber Tollwut). Durch die sich nach der Impfung bildenden Antikörper kann wirksam vor einer tödlichen Tollwuterkrankung geschützt werden. Darüber hinaus ist eine schnelle Diagnostik am verdächtigen Tier wichtig. Das Tollwut-Virus ist nur im Gehirn sicher nachweisbar, hierfür muss das Tier eingeschläfert werden.
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