Wiegand-Freispruch ist rechtskräftig: Staatsanwaltschaft zieht Revision zurück
Der Freispruch von Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand ist rechtskräftigt. Die Staatsanwaltschaft Halle hat mit heutigem Schreiben vom 10. Januar 2018 die von ihr eingelegte Revision zurückgenommen.
Das Landgericht Magdeburg hatte nach 16 Verhandlungstagen am 6. Oktober 2017 den Oberbürgermeister vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Gegen diesen Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Die Rücknahme der Revision erfolgte nach Prüfung der seit 8. Dezember 2017 vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung, die 39 Seiten umfasst. Damit ist der Freispruch rechtskräftig.
Das Landgericht Halle hatte Wiegand bereits in einem ersten Verfahren mit Urteil vom 09.02.2015 freigesprochen.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 24.05.2016 (4 StR 440/15) den Freispruch auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg.
Wiegand soll drei engen Mitarbeitern zu hohe Gehälter zahlen. Er hatte nach der Wahl an seinem ersten Amtstag am 1. Dezember 2012 neben Büroleiterin Sabine Ernst auch Martina Wildgrube (FDP) und Oliver Paulsen (Grüne) in sein Team geholt. Alle Drei wurden in der sogenannten Erfahrungsstufe 5 eingruppiert, laut Staatsanwaltschaft hätten die Mitarbeiter aber die Voraussetzungen dafür nicht mitgebracht.
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