Wiegand zofft sich mit Räten wegen Fußgängerüberwegen an der Hafenbahn
Es ist schon so etwas wie eine Prozedur: der Stadtrat beschließt einen Antrag und Oberbürgermeister Bernd Wiegand legt Widerspruch ein. So ist es auch diesmal. Vor zwei Wochen hatte der Rat einem SPD-Antrag zugestimmt, wonach die Verwaltung prüfen soll, ob an der Hafenbahntrasse Fußgängerüberwege über die Straßenquerungen errichtet werden können, um so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die SPD schlägt überwegen an der Liebenauer Straße, Roßbachstraße, Turmstraße, Max-Lademann-Straße, Straße der Republik und im Böllberger Weg vor.
Doch auch dagegen geht Wiegand vor. „Wie das Landesverwaltungsamt bereits mehrfach festgestellt hat, sind auch Prüfaufträge, die den übertragenen Wirkungskreis betreffen, unzulässig“, erläutert Wiegand diesen Schritt. „Mit dem Antrag soll der Oberbürgermeister mit der Prüfung beauftragt werden, inwieweit im Bereich der Hafenbahntrasse die Errichtung von Fußgängerüberwegen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erforderlich sind.“ Doch der Straßenverkehr befinde sich im sogenannten übertragenen Wirkungskreis und für den sei allein der Oberbürgermeister laut Kommunalverfassung zuständig. Deshalb sei der Antrag ein rechtswidriger Eingriff in seine Rechte.
Deshalb muss der Stadtrat in zwei Wochen erneut über den Antrag abstimmen. Wird dann wieder zugestimmt, geht der Fall möglicherweise wieder bis vors Landesverwaltungsamt.
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