Zehn tödliche Arbeitsunfälle im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt
Im vergangenen Jahr kam es in Sachsen-Anhalt zu zehn tödlichen Arbeitsunfällen. Im Jahr zuvor sind es 6, und im Jahr 2019 5 tödliche Arbeitsunfälle gewesen. Darüber informiert das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV). Das Amt kümmert sich um die Untersuchung von schweren oder tödlichen Arbeitsunfällen.
Für 2021 ergeben sich zwei Unfallschwerpunkte. Zum einen gehen allein drei tödliche Arbeitsunfälle auf die Verwendung von Radladern zurück. Bei zwei von diesen Unfällen wurde der Fahrer beim Kippen des Fahrzeugs zwischen Boden und Fahrzeuggehäuse eingeklemmt. Der natürliche Reflex, das kippende Fahrzeug verlassen zu wollen, hat leider jedes Jahr in Deutschland tödliche Arbeitsunfälle zur Folge. Eine in der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschriebene Schutzmaßnahme für Radlader oder ähnliche mobile Arbeitsmittel, ist die Ausstattung der Fahrerkabine mit einem Rückhaltesystem. Im einfachsten Fall kann ein Anschnallgurt Leben retten, der aber wie es viele Kontrollbefunde des LAV belegen, nicht flächendeckend benutzt wird. Bei dem anderen tödlichen Arbeitsunfall wurde eine Person vom rückwärtsfahrenden Radlader überfahren. Am verwendeten Radlader wurden seitens des LAV technische Mängel, wie unzureichende Rückspiegel und ein nicht funktionsfähiges Akustiksignal beim Rückwärtsfahren, festgestellt. Auch mangelte es in diesem Fall an einem ausreichenden Verkehrswegekonzept für Fußgänger und Fahrzeuge.
Der zweite Unfallschwerpunkt 2021 ergibt sich durch zwei tödliche Arbeitsunfälle bei Baumfällarbeiten. Im ersten Fall riss ein Baumstamm überraschenderweise auf, in dessen Folge der Verunfallte frontal von einem Teil des Baumstammes getroffen wurde. Beim anderen Unfall erlag der Arbeitnehmer seinen schweren Kopfverletzungen, nachdem ihm ein Ast am Kopf getroffen hatte. Hauptursächlich für das Unfallereignis bei der durchgeführten seilunterstützten Fälltechnik, bei dem der Baum durch Zug zu Fall gebracht wird, war der Aufenthalt des Verunfallten im Nahbereich des fallenden Baumes. Abweichungen zum Regelwerk bei der Durchführung der Arbeiten wurden seitens des LAV ermittelt und diese haben den Unfall zumindest begünstigt.
Im Bereich der Baustellen ereignete sich in 2021 ein tödlicher Arbeitsunfall infolge eines Stromschlages. Die sich in den vergangenen Jahren auf Baustellen ereigneten Absturzunfälle oder Unfälle mit der Verschüttung von Personen traten 2021 nicht auf. Bei zwei weiteren tödlichen Unfällen wurden Beschäftigte durch einen herabfallenden Strohballen bzw. umstürzende Maschinenteile erschlagen. In den anderen Fällen wurde ein Beschäftigter bei der Nutzung einer Scherenarbeitsbühne eingequetscht bzw. kam ein Verunfallter bei einer Störungsbehebung in einem nicht stillgesetzten Teil einer Anlage zu Tode.
Bei jedem der zehn tödlichen Arbeitsunfälle erfolgte eine ausführliche Untersuchung durch das LAV. Die erstellten Untersuchungsberichte werden anderen Ermittlungsbehörden, wie z. B. der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die Untersuchung von tödlichen Arbeitsunfällen wird seitens des LAV stets unverzüglich aufgenommen. Auch außerhalb der Servicezeiten des LAV ist die permanente Erreichbarkeit mittels eines eingerichteten Rufbereitschaftsdienstes sichergestellt, sodass weitergeleitete Unfallmeldungen von den Polizei- und Rettungsdienstleitstellen jederzeit entgegengenommen werden können.
Na dann werden es wohl dieses Jahr 4?