Zoll-Kontrollen in Gaststätten: 56 Verstöße
Am 08. Juni 2018 fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe statt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Magdeburg hat an den Standorten Dessau, Halle, Sangerhausen und Magdeburg mit rund 80 Einsatzkräften die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz, die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten, Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung und Ausländerbeschäftigung kontrolliert.
„Gerade das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den Branchen mit den höchsten Anteilen an Niedriglohnjobs. Um Lohndumping einzudämmen, fand in diesem Bereich bereits die dritte bundesweite Schwerpunktprüfung statt. Dabei wird die Einhaltung des Mindestlohnes kontrolliert“, so Annica Wieblitz, Sprecherin des Hauptzollamtes Magdeburg. Im Stadtgebiet Magdeburg wurden 15 Gaststätten kontrolliert. Hierbei wurde eine Person angetroffen, die ohne erforderliche Ausweisdokumente in das Bundesgebiet eingereist war. 3 Personen wurden ohne gültigen Aufenthaltstitel bzw. ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis bei einer Tätigkeit angetroffen. In ganz Sachsen-Anhalt wurden mehr als 370 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Dabei wurden in 91 Gastronomiebetrieben 56 Sachverhalte festgestellt, die weitere Nachprüfungen erforderlich machen. Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
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