Zoll kontrolliert Gaststätten in Sachsen-Anhalt auf Schwarzarbeit: 8 Strafverstöße und Ordnungswidrigkeiten sowie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten in den Abendstunden des 03. Juni 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch. So auch in Sachsen-Anhalt, wo über 80 Beschäftigte des Hauptzollamtes Magdeburg 318 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche zu ihren Arbeitsbedingungen befragten, gleichzeitig wurden die Beschäftigungsverhältnisse von 166 Personen anhand von Geschäftsunterlagen der Lohn- und Finanzbuchhaltung geprüft.
Es wurden 63 Sachverhalte festgestellt, die weitergehende Prüfungen erforderlich machen. Ebenso wurden am gleichen Abend vor Ort acht Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unter anderem wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und das III. Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gegen drei türkische Staatsangehörige eingeleitet.
Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfmaßnahmen standen insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.
Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformationen:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Die eingeleiteten Strafverfahren nach § 95 AufenthG wegen illegalen Aufenthaltes können eine Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme im Sinne des § 404 SGB III können eine Geldbuße bis zu 500.000 EURO zur Folge haben.
Die Spitze des Eisbergs .