Zu gefährlich für’s Ordnungsamt? OB Wiegand wütet gegen die Medien
Für erstaunte Blicke hat Oberbürgermeister Bernd Wiegand am Mittwoch im Ordnungsausschuss gesorgt. Auf den Wunsch einer Bürgerin, dass das Ordnungsamt doch bitte 24 Stunden erreichbar sein möge, reagierte Wiegand mit der Aussage, es werde keinen 24-Stunden-Dienst geben, zu gefährlich sei es nach 23 Uhr. Anlass der Debatte waren Ruhestörungen im „Hasi“ in der Hafenstraße. Weil das Ordnungsamt bisher zwischen Samstag 16 Uhr und Montag 8 Uhr nicht arbeite, müsse sich die personell nicht gerade rosig ausgestattete Polizei deshalb auch noch mit Lärmbelästigungen herumschlagen. Angesichts von Straftaten wie Körperverletzungen oder Raubdiebstählen stehen solche Ordnungswidrigkeiten hinten an.
Dass sich Medien für solche vom Oberbürgermeister getätigten Aussagen interessieren, ist klar. Und so haben wir am Mittwoch über die Thematik im Ausschuss berichtet. Die Mitteldeutsche Zeitung widmete der Sitzung in ihrer Freitagsausgabe ebenfalls einen Artikel. Der Bürger verstand: er wird auch künftig nachts mit Ruhestörungen allein gelassen, weil das Ordnungsamt nicht arbeitet und die Polizei ohnehin schon ausgelastet sei.
Wenig später lies Wiegand daraufhin über die sozialen Medien der MZ eine „sachlich falsche Berichterstattung“ vorwerfen. „Die Stadt kann nicht Aufgaben der Polizei übernehmen; dazu sind die Mitarbeiter des Fachbereiches Sicherheit weder ausgebildet noch ausgerüstet“, erklärte die Stadt. Doch Thema der Sitzung, auf die sich die Nachrichtenartikel beziehen, war gar nicht die Übernahme vor Aufgaben der Polizei durch das Ordnungsamt. Stattdessen ging es darum, dass das Ordnungsamt seine im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) beziehungsweise in Nebenabreden festgeschriebenen Aufgaben nicht nur zu den bisherigen Zeiten (Montag bis Freitag von 6 bis 22 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr) wahrnimmt, sondern rund um die Uhr und diese eben nicht an die Polizei abtritt.
Es stand nie zur Debatte, dass das Ordnungsamt in den Nachtstunden auf Verbrecherjagd gehen soll. Das macht auch der Antrag der CDU deutlich, um den es im Ordnungsausschuss ging: „Lärmbelästigung, Verstöße gegen das Ladenschlussgesetz oder Verunreinigung des öffentlichen Raums, dafür ist das Ordnungsamt zuständig und nicht die Polizei. Die Polizei ist nicht dafür da, Aufgaben des Ordnungsamtes in dessen Abwesenheit bzw. außerhalb der Sprechzeiten wahrzunehmen.“
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