Zunächst 18 Verhandlungstage: Prozess gegen Halle-Attentäter beginnt am 21. Juli

Das Verfahren gegen den Halle-Attentäter Stephan B. beginnt am 21. Juli in Magdeburg. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Zudem hat sich der Staatsschutzsenat für Zulassung der Nebenklage von 40 Personen ausgesprochen und die Untersuchungshaft verlängert.
Neben dem Prozessauftakt sind zunächst 17 weitere Verhandlungstermine vorgesehen. Der Prozess findet in den Räumlichkeiten des Landgerichts Magdeburg statt, weil dort ausreichend große Sitzungssäle vorhanden sind.
Vorwurf:
Der Angeklagte steht im Verdacht, am 9. Oktober 2019 in der antisemitisch, rassistisch und fremdenfeindlich motivierten Absicht, einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens zu verüben, einen Angriff auf die Synagoge in Halle verübt zu haben. Dabei soll er versucht haben, unter Einsatz von Sprengsätzen und Schusswaffen in die abgeschlossene Synagoge zu gelangen, in der sich anlässlich der Feierlichkeiten des höchsten jüdischen Feiertages Jom Kippur 52 Gläubige aufhielten. Während dieses Angriffs soll der Angeklagte eine Passantin erschossen und seine Schusswaffe auf weitere Personen gerichtet haben.
Aus Enttäuschung über die Erfolglosigkeit seines Versuchs, sich Zutritt zu der Synagoge zu verschaffen, soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, an anderen Orten Menschen mit Migrationshintergrund zu töten. Er habe einen Besucher eines Döner-Restaurants erschossen, nachdem der Versuch, sämtliche der sich in dem Gastraum des Restaurants aufhaltenden Personen mittels einer Sprenggranate zu töten, misslungen sei. Der Angeklagte soll auch während dieses Geschehensablaufs Schüsse auf weitere Passanten abgegeben haben.
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