Zutritt zum Justizzentrum Halle nur noch mit 3G-Nachweis

Ab Montag, den 17.01.2022, gilt die 3G-Regel für den Zutritt zum Justizzentrum Halle. Im Justizzentrum Halle sind das Amtsgericht Halle (Saale), das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, das Arbeitsgericht Halle, das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, das Sozialgericht Halle, das Verwaltungsgericht Halle und die Staatsanwaltschaft Halle untergebracht.
Die genannten Justizbehörden haben wegen des derzeitigen Pandemiegeschehens zum Schutz der Mitarbeiter und der Besucher einvernehmlich folgende Anordnungen getroffen:
1. Für Besucherinnen und Besucher sowie für Verfahrensbeteiligte ist der Zutritt zum Justizzentrum und zu den einzelnen Behörden grundsätzlich nur nach Vorzeigen eines 3G-Nachweises gestattet.
Das bedeutet, dass ein Nachweis über:
- die vollständige Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (mindestens über die zweite Impfung) oder
- die Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt) oder
- einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, bzw. einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf,
vorgelegt werden muss.
Ein gültiger Personalausweis/Lichtbildausweis ist zum Namensabgleich ebenfalls vorzuzeigen. Bei Personen, die nicht geimpft werden können bzw. für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren sowie in anderen Einzelfällen wird bei Betreten des Justizzentrums Halle eine individuelle Handhabung getroffen.
2. Der Zutritt zu Gerichtsverhandlungen kann im Einzelfall abweichend geregelt sein.
3. Davon unabhängig gilt innerhalb des Gebäudes des Justizzentrums die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2).
Die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind einzuhalten.
4. Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, ist der Zutritt zum Justizzentrum grundsätzlich untersagt.
So kann man auch das Recht beugen und die Menschen erpressen Alles was Recht ist!
Ich bin in den Laden vor Weihnachten noch ohne alle Zertifikate wg. einer Erbsache reingestiefelt. Maskenpflicht, Metalldetektion … das war’s.
a) Jetzt trauen die sich mehr.
b) Die bereiten sich auf Omikron vor!
Lasse die doch machen! Warum regst du dich auf? Du hast da eh nix verloren. Was bist du den für ein komischer Vogel?
c) Haben Order von oben bekommen, um weitere Schafe zur Spritze zu treiben…
d) Hatten erhebliche Ausfälle/Verschiebungen durch Infektionen/Quarantäne.
e) Haben festgestellt, dass die Infektionen v.a. durch Ungeimpfte kommen…
Das Virus sprang bestimmt durch die Plexiglasscheibe bei denen im Büro und die drei anwesenden Wartenden auf dem Flur sind in Fieberkrämpfen über den Boden gekrochen, um coronapartikel-röchelnd ihren Testamentswillen zu hauchen und haben den ganzen Laden verseucht! Klar doch!
Von Impfpropagandisten kommt dann auch solch ein Einwurf! Geistig weit unter Null, Hauptsache voll geimpft!
Macht Boostern eigentlich blöde?
Du kannst dich gefahrlos boostern lassen. Keine Änderung nach unten hin möglich. 🤣
„d) Hatten erhebliche Ausfälle/Verschiebungen durch Infektionen/Quarantäne.“
Insiderwissen oder Glaube? Verschobene Gerichtstermine und schleppende Bearbeitung gibt es schon seit vielen Jahren, Personalmangel macht’s möglich. Ist wie in den Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Schulen…
„e) Haben festgestellt, dass die Infektionen v.a. durch Ungeimpfte kommen…“
Die wissen mehr als das RKI und das PEI zusammen? Nobelpreisverdächtig!
„Personalmangel“
Insiderwissen oder Glauben?
„Nobelpreisverdächtig“
Nobel will nach Albanien. Der sucht Nachfolger.
Wenn deine Geschichte stimmt, würde das bedeuten, das
„vor Weihnachten“
zeitlich vor
„Montag, den 17.01.2022“
liegt.
Sensationell!
was du da reingeklimpert hast!
Was hast du denn nicht verstanden??
Hast du überhaupt was verstanden? Bist wohl voll durchgeimpft und schon duselig davon, was?
Ach so, du bist erst 12.
Aber du bist dumm! Und einweisungsberechtigt!
Nananananana … die Klapse hat wieder mal Wandertag!
Einweiseberechtigt? Also berechtigt, Andere einzuweisen? Dich zum Beispiel? Wusste ich gar nicht. Mach ich aber gern, Doris!
Wenn der Angeklagte weder geimpft genesen noch getestet ist findet dann sein Prozess nicht statt? Es besteht ja ( noch) kein Testzwang. Wie will man das denn lösen?
Wirst du doch sehen, wenn es soweit ist. Wann ist denn deine Verhandlung?
Es besteht ja auch (noch) kein Impfzwang, und trotzdem gibt es Einschränkungen.
Wer unentschuldigt nicht zum Prozess erscheint, kriegt halt weitere/andere Strafmaßnahmen aufgebrummt. Die Möglichkeit zum Testen besteht ja. Wer die nicht nutzt, ist selber Schuld.
Steht doch oben im Text!
Die kommen in Rotterrüstungen. Zufrieden?
„Rotter“ gibt es nur in deinem Post (21:27 Uhr)! Besoffen – oder geboostert? Das ist hier die Frage!
Als….
Erst mal Uhrzeit auf deiner Ruhla Uhr richtig ablesen.20.52 Uhr.
In deiner Post.Quatsche deutsch du Birne.Harzer oder Penner? Das ist hier die Frage!
Und was ist mit Leuten, die zur Zeugenaussage geladen werden? Zur Zeugenaussage ist man verpflichtet, dafür kann man auch eine Aufwandsentschädigung (Verdienstausfall, Wegegeld oder Fahrtkosten) erhalten. Sicherlich ist es für Zeugen nicht unzumutbar, sich ein Wattestäbchen in die Nase schieben zu lassen. Aber wird der Mehraufwand (z.B. Fahrt zum Testzentrum) ebenfalls entschädigt?
Und um Mephistos Frage aufzugreifen: Können Angeklagte in Strafverfahren ihre Prozesse platzen lassen, wenn sie einen Test verweigern und dazu umgeimpft und nicht genesen sind? Angeklagte können auch zwangsweise vorgeführt werden, aber es gibt keinen Testzwang. Fragen über Fragen, für die es weder in der Strafprozeßordnung noch in der Zivilprozessordnung eine Antwort gibt. Im Zivilrecht ist das Erscheinen ja von Natur aus im Interesse der Beteiligten, weil es hier die Möglichkeit des Versäumnisurteiles gibt (d.h. ganz grob ausgedrückt: wer nicht erscheint, hat verloren).
siehe oben:
[…] sowie in anderen Einzelfällen wird bei Betreten des Justizzentrums Halle eine individuelle Handhabung getroffen. […] Der Zutritt zu Gerichtsverhandlungen kann im Einzelfall abweichend geregelt sein. […]
Und ich Dummchen dachte immer alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Ich gehe dann heute Abend ohne 2G Nachweis ins Restaurant ist individuelle Handhabung
Die „Handhabung“ ist aber Sache des Restaurantbetreibers. Wenn der dich reinlässt, ist gut. Wenn nicht – selber Stulle schmieren.
Wer geht da schon gern rein🤣🤣🤣
Findige Anwälte wird diese Regelung freuen.
Ich würde mal denken, wenn jemand bezeugt, dass man da war und rein wollte, aber nicht durfte, kann man ihnen die versuchte/vollendete Benachteiligung aus der Hand schlagen. Aber dafür braucht’s einen Anwalt.
„versuchte/vollendete Benachteiligung“
„aus der Hand schlagen“
„jesse“
Hahaha!
Grober Klotz auf’n groben Keil. Immer schön deutlich!
… forderst Du jetzt schon Deine eigene Bestrafung?