Zwei Äxte, Reizstoffsprühgerät und Messer im Gepäck
Am 3. Juli 2020 sprachen Bundespolizisten auf dem Hauptbahnhof in Halle gegen 16:30 Uhr einen augenscheinlich alkoholisierten Reisenden an.
Dieser gab unumwunden zu, Betäubungsmittelkonsument zu sein und Äxte, ein Messer sowie ein Reizstoffsprühgerät mit sich zu führen. Der 35-Jährige wurde daraufhin durchsucht und tatsächlich fanden die Beamten bei ihm eine Handaxt, eine Multitoolaxt, ein verbotenes Einhandmesser sowie ein Reizstoffsprühgerät ohne eine vorgeschriebene Zulassung.
Warum er dieses kleine Arsenal mit sich führte, konnte er nicht beantworten. Aufgrund der Alkoholisierung des Deutschen, ein gemessener Wert ergab einen Atemalkohol von 0,92 Promille und damit einhergehender Ausfallerscheinungen, wurden alle Gegenstände sichergestellt.
Bezüglich des Einhandmessers sowie des Reizstoffsprühgerätes wird er sich wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
Alkohol, Drogen und Führen von Waffen sind ein Tabu! Deshalb spreche ich mich dafür aus die Waffen einzuziehen – und auch nicht wieder auszuhändigen! Von den illegalen Waffen ganz zu schweigen. Begründung: Wenn sich so etwas jemand erlauben würde der eine Waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, so würden ebenso zurecht die Waffen und der KW eingezogen werden. Unzuverlässig! Das verbotene Einhandmesser kann demnach nur ein „Butterfly“ oder ähnliches Einhandmesser sein. Das Standard-Einhandmesser als solches ist nämlich legal. Allerdings fällt es unter das Führverbot in der Öffentlichkeit. Das Reizstoffsprühgerät ohne BKA-Prüfsiegel stammt vermutlich aus Polen oder Tschechische Republik denn es ist unwahrscheinlich das es heute noch wirksame deutsche Produkte gibt. Bei denen ist inzwischen seit 10 Jahren das MHD des Wirkstoffs abgelaufen.