Zwei Frauen im Behindertenheim vergewaltigt? Prozess am Landgericht Halle
Am Landgericht in Halle (Saale) beginnt heute der Prozess gegen einen im September 1959 geborenen, geistig behinderten Angeklagten. Ihm wird Vergewaltigung in zwei Fällen vorgeworfen.
Er soll im August 2020 und Januar 2022 sexuelle Handlungen an zwei Frauen vorgenommen haben, die ebenfalls geistig behindert seien und von denen jedenfalls eine in einem Wohnheim für geistig Behinderte lebe.
Zu dem Tatvorwurf aus August 2020 hat sich der Angeklagte nicht eingelassen. Hinsichtlich des Tatvorwurfs aus Januar 2022 hat der Angeklagte sinngemäß angegeben, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich erfolgt seien.
Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Einsperren!
Jawoll!
Wird sicher ein schwieriges Verfahren. Ab welchem Punkt ist bei einer geistig eingeschränkten Person von einer zustimmenden Einvernehmlichkeit auszugehen? Letztlich ist aber wichtig, daß sie sich nicht vermehrt haben.
„Wird sicher ein schwieriges Verfahren.“
Du wirst das schon schaffen als Sachverständiger, Psychologe und/oder Jurist!
Bist du doch? Irgendwas davon?
Sag, dass du wenigstens ansatzweise Ahnung von der Materie hast!
Och Mönsch.
@😞 Ich bin keine Psychologin, kann Dir einen Termin bei einer solchen aber nur dringendst ans Herz legen. Da scheint eindeutig Handlungsbedarf zu bestehen. Was Du da alles in meine reine Vermutung, es könne ein schwieriges Verfahren werden, hineininterpretierst, ist KEIN Indiz für einen gesunden Geist.
„meine reine Vermutung“
„Wird sicher …“
👍
Es stellt sich mir die Frage, in wie eeit geistig Behinderte für ihre Handlungen Verantwortung übernehmen können.
Geistig Behinderte sind nicht ohne Grund Betreuungsbedürftig.
Bisher dachte ich immer, dass diese nicht vor den Gesetz wie Kinder sind.
Geistig Behinderte sind nicht automatisch betreuungsbedürftig.
„dass diese nicht vor den Gesetz wie Kinder sind.“
Wie bitte?
Natürlich brauchen geistig Behinderte eine Betreuung.
Diese haben starke Einschränkungen in Leben wegen ihrer Behinderung.
Eine leichte Lektüre für jeden zum besseren Verstehen: https://www.lebenshilfe.de/informieren/kinder/welche-behinderung-hat-unser-kind#:~:text=Bei%20einer%20geistigen%20Behinderung%20ist,Sprache%20oder%20das%20Verhalten%20betreffen.
Kinder brauchen auch Betreuung, wenn sie nicht behindert sind.
Möchste nochmal?
Wetten der bekommt auch nur Bewährung wie alle anderen Nicht-Behinderte auch?
Unwahrscheinlich. Um nicht zu sagen: unmöglich.