Zwei Supermärkte überfallen und Einbruch in Keller: Prozessbeginn am Landgericht Halle
Am Landgericht in Halle (Saale) startet heute der Prozess gegen einen 31-Jährigen. Ihm eine besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, ein Diebstahl in einem besonders schweren Fall und ein weiterer besonders schwerer Raub zur Last gelegt.
Er soll sich im Februar 2023 im Kassenbereich eines Supermarktes in Halle von der Kassiererin Zigaretten habe herausgeben lassen, um einen Bezahlvorgang einzuleiten, in dessen weiteren Verlauf sich die Kasse öffnen würde. Nachdem die Kassiererin die Bezahlung des Kaufpreises in Höhe von 46,59 Euro verlangt habe, habe der Angeklagte plötzlich ein Messer gezogen. Er habe daraufhin von der Kassiererin unter Vorhalt des Messers gefordert, die Kasse zu öffnen und große Scheine herauszugeben. Als die Kassiererin dem Angeklagten gezeigt habe, dass sich in der Kasse keine großen Scheine befinden, habe dieser selbst in die Kasse gegriffen und sämtliche 10-Euro-Scheine aus der Kasse entnommen. Des Weiteren seien ihm von der Kassiererin aus Angst noch sämtliche 5-Euro-Scheine übergeben worden. Anschließend sei der Angeklagte unter Mitnahme des Bargelds sowie der Zigaretten im Gesamtwert von ca. 840 Euro aus dem Supermarkt geflüchtet.
Im Juni 2023 soll der Angeklagte gemeinsam mit zwei weiteren unbekannt gebliebenen Mittätern in ein Mehrfamilienhaus in Halle eingedrungen sein. Aus dem Keller habe der Angeklagte sodann ein Damenfahrrad im Wert von ca. 400 Euro entwendet.
Im März 2024 soll der Angeklagte in einem Supermarkt in Halle ein 5er-Pack Wollsocken im Wert von 5,99 Euro auf das Kassenband gelegt haben, um einen Bezahlvorgang einzuleiten. Als die Kassiererin die Socken über den Kassenscanner gezogen habe, habe der Angeklagte unvermittelt einen schwarzen, kurzläufigen Revolver aus seiner Brusttasche gezogen und diesen in Richtung der Kassiererin gehalten. Sodann habe er die Kassiererin aufgefordert, die Kasse zu öffnen. Als der Kassiererin dies nicht gelungen sei, habe sich der Angeklagte in das Kassenhäuschen, aus dem die Kassiererin aus Panik in Richtung Warenlager geflohen sei, begeben. Der Angeklagte habe mehrmals erfolglos versucht, die Kasse selbst zu öffnen. Er habe schließlich die Socken genommen und mit diesen den Laden verlassen.
Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Na hoffentlich bekommt er wenigstens die Höchststrafe und nicht wieder mildernde Umstände, wegen schlechter Kindheit oder Drogen
Fette Beute
Wer in Supermärkten Regale ausräumen kann , der kann auch Regale einräumen. Und das unentgeltlich. Und zwar ein Jahr lang. Das wäre mein Urteil als Richter. Knast verdirbt noch mehr den Menschen.