1.800 Euro Geldstrafe im Cannabis-Stecklings-Prozess am Landgericht Halle

Im sogenannten „Stecklings-Prozess“ hat das Landgericht Halle am Mittwoch ein Urteil gesprochen: Angelika Saidi, Sprecherin der halleschen Ortsgruppe des Deutscher Hanfverband, wurde wegen des Besitzes von mehr als drei Cannabispflanzen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 36 Euro verurteilt. Die Gesamtstrafe beläuft sich damit auf 1.800 Euro.

Das Urteil fällt in der Berufung deutlich härter aus als die Entscheidung der Vorinstanz. Das Amtsgericht hatte Saidi zunächst zu 20 Tagessätzen à 28 Euro verurteilt – insgesamt 560 Euro. Mit der nun erhöhten Strafe verschärft das Landgericht die rechtlichen Konsequenzen erheblich.

117 Stecklinge beschlagnahmt

Anlass für das Verfahren war eine geplante Verteilaktion des Hanfverbands im Juli 2024. Die Ortsgruppe wollte kostenlos Cannabis-Stecklinge in Kokossubstrat an interessierte Bürger*innen abgeben. Noch bevor es zur Ausgabe kommen konnte, schritt jedoch die Polizei ein und beschlagnahmte 117 Stecklinge.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, wie diese rechtlich einzuordnen sind. Die Staatsanwaltschaft bewertete das Vermehrungsmaterial nicht als zulässige Stecklinge, sondern als vollwertige Pflanzen – und erhob Anklage wegen unerlaubten Besitzes.

Streit um Auslegung des KCanG

Das seit 2024 geltende Konsumcannabisgesetz (KCanG) definiert in § 1 unter den Begriffsbestimmungen ausdrücklich Samen und Stecklinge als „Vermehrungsmaterial“ und nimmt sie vom weiterhin bestehenden Verbotssystem aus. Der Gesetzgeber habe hier bewusst differenziert, um den Umgang mit Vermehrungsmaterial zu entkriminalisieren, argumentierte die Verteidigung.

Saidi selbst sieht in dem Verfahren einen grundsätzlichen Konflikt um die Auslegung des neuen Rechtsrahmens. „Eine Entkriminalisierung, die das Recht auf Anbau von Cannabis überhaupt erst möglich macht. Dennoch wird in Halle versucht, dieses Recht zu unterbinden, indem ein strafrechtlicher Vorwurf konstruiert wird“, erklärte sie nach der Urteilsverkündung.


Vor dem Gerichtsgebäude am Hansering versammelten sich am Mittwoch Unterstützer*innen. Mit Transparenten und Sprechchören protestierten sie gegen die aus ihrer Sicht fortbestehende Kriminalisierung von Eigenanbau und Aufklärungsarbeit.

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