17.900 Widersprüche gegen Bürgergeldbescheide in Sachsen-Anhalt

Die Zahl der Widersprüche gegen Bürgergeldbescheide in Sachsen-Anhalt ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im Jahr 2025 wurden 17.900 Widersprüche eingelegt, 2024 waren es 16.400. Das entspricht einem Anstieg von rund 9 Prozent.Auch die Zahl der Klagen nahm leicht zu. 2025 wurden knapp 2.300 neue Klagen eingereicht, 2024 waren es rund 2.200. Das entspricht einem Plus von etwa 4,5 Prozent. 

Weniger Leistungsberechtigte im Jahresdurchschnitt 2025 Im Jahresdurchschnitt 2025 wurden 157.900* erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte von den Jobcentern in Sachsen-Anhalt betreut, im Jahresdurchschnitt 2024* waren es 166.100. Das ist ein Rückgang um rund 5 Prozent.„Weniger Leistungsberechtigte heißt nicht automatisch weniger Rechtsmittel. Die Zahl der Bescheide und ihre Komplexität bestimmen stark, wie viele Widersprüche und Klagen es gibt. Gerade bei den Kosten der Unterkunft ist die Gesetzeslage sehr komplex und Bescheide werden unterschiedlich interpretiert, was zu mehr Widersprüchen und Gerichtsverfahren führt“, erklärte Markus Behrens, Vorsitzender der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen. 

Gründe für Widersprüche und Klagen Von den 17.900 im Jahr 2025 neu eingelegten Widersprüchen betrafen 19,6 Prozent das Sachgebiet „Kosten der Unterkunft“. Rund 16 Prozent betreffen Widersprüche gegen Bescheide, in denen es um „Aufhebung und Erstattung“ geht. Das sind Widersprüche gegen Bescheide, in denen das Jobcenter Leistungen nicht mehr bewilligt oder etwa die Höhe der Leistung ändert. Der Hintergrund: Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Monat der Hilfebedürftigkeit im Voraus erbracht. Fällt aber dann im tatsächlichen Berechnungsmonat der Leistungsanspruch weg oder ändert sich, versendet das Jobcenter einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid an die Kunden. Bei den 2.300 im Jahr 2025 in Sachsen-Anhalt neu eingelegten Klagen standen die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Kosten der Unterkunft und Heizung mit über 400 Fällen an erster Stelle (rund 19,7 Prozent). Danach folgen Rechtsstreitigkeiten um die Aufhebung und Erstattung von Leistungen mit knapp 400 Fällen. Sie machten damit knapp 15,5 Prozent der Klagen aus. 

Erledigte Klagen und Widersprüche Im Jahr 2025 wurden in Sachsen-Anhalt fast 18.400 Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter abgeschlossen oder abschließend bearbeitet. Davon wurden 12.300 zurückgewiesen, in 4.800 Fällen wurde einem Widerspruch teilweise oder ganz stattgegeben. Häufig wurde den Widersprüchen auch deswegen stattgegeben, weil Kunden bislang nicht vorhandene Unterlagen nachreichten und damit eine andere Entscheidung möglich war. Die Jobcenter konnten also aufgrund fehlender Unterlagen vorher nicht anders entscheiden. 2025 wurden insgesamt 3.100 Klagen abgeschlossen. Darunter waren rund 400 Vergleiche, in 1.100 Fällen wurde der Klage mit Urteil ganz oder teilweise stattgegeben und in 400 Fällen wurde die Klage anderweitig erledigt, etwa durch Anerkenntnis der Jobcenter. 

*hochgerechnete Daten

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35 Antworten

  1. MS sagt:

    Über 1/4 der Widersprüche, mehr als 2/3 der Klagen waren erfolgreich….das überzeugt irgendwie nicht so richtig von gutem Verwaltungshandeln . Und das jetzt mit nachgereichten Unterlagen als Ausrede zu begründen, ist mehr alls lachhaft.

    • Konsequenz sagt:

      und nun?

    • Nicht gelacht. sagt:

      Leider ist es Tatsache, dass Entscheidungen anders ergehen, weil Unterlagen erst nach Kürzungs- oder Einstellungsbescheid nach anfänglich fehlender Mitwirkung ergehen. Das betrifft nicht nur das Jobcenter.
      Wenn die Mitwirkungspflicht vieler Antragsteller und Leistungsbezieher von Anfang an erfüllt würde, würde man sich einen erheblichen Verwaltungsaufwand und Kosten sparen können.

    • Hysterieforscher sagt:

      Prozentrechnung ist so eine Sache.
      Besonders wenn du dir 2/3 ausdenkst.
      Von den zurückgewiesenen Widersprüchen klagen 1/5 bis 1/4 und davon hat um die Hälfte Erfolg, also nur noch 1/10 der Widersprüche.
      Wenn der Artikel mal noch nennen würde, wie viele Bescheide insgesamt eigentlich ausgestellt werden, was vielleicht dringend relevant wäre, was ja einige hunderttausend sein werden, sind wir sofort bei weniger von einem Prozent.
      Mindestens 2/3 aller Sozialanwälte werden keine sinnlosen Fälle annehmen, machen wir doch der Einfachheit doch, fast alle draus.

      • kein Scherz sagt:

        Das ist für manche hier schon „höhere Mathematik“.

      • MS sagt:

        Wenn von 3100 Klagen das Jobcenter in 1900 Fällen ganz oder teilweise verliert, dann sind das 2/3; und 4800 ergfolfgreiche Widersprüche bei 18.400 dürfte auch fast ein 1/4 sein…..aber ich hab von Mathe keine Ahnung. Und die 2/3 im Klageverfahren erfolgreiche haben ja auch ein abgelehntes Widerspruchsverfahren hinter sich. Die Quote kommt ja noch oben drauf.

  2. thomschl sagt:

    eine „Webseite“ die einfacher erklärt (oder im Volksmund auch „Idiotensicher“ genannt) wie man Einspruch einlegt, und einen Link zu einem Formular hat, und schon schnellen die Zahlen nach oben :-)! So einfach !!!

    • Noch einfacher sagt:

      Unfug! Beratungsmöglichkeiten und Hilfestellungen gab es schon zu Zeiten des BSHG und vor der Erfindung des Internet. Einen Widerspruch sollte man erklären, muss man aber nicht. Hauptsache die Frist ist eingehalten und die Begründung kann dann nachgereicht werden. Ist kein Hexenwerk.

    • Hinweis sagt:

      Die Arbeitsagentur ist die fortschrittlichste Behörde in Deutschland. Du gehst auf arbeitsagentur.de, klickst auf Widerspruch einlegen und verifizierst deinen Widerspruch mit der BundID. Die Rechtsbehelfsbelehrung steht im Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.

      Es ist ja gut, dass du offensichtlich nichts damit zu tun hast, aber dann Mutmaßungen am besten hinten anstellen.

  3. Dino sagt:

    Einfach zuviel Bürokratie…das ist nicht förderlich, egal bei welcher Behörde. Manche Schreiben verstehen selbst die Sachbearbeiter kaum… naja wer schreibt, der bleibt

  4. PaulusHallenser sagt:

    „Einfach zuviel Bürokratie“

    Dino,

    und genau deshalb gehört das Bürgergeld komplett abgeschafft. Kein Bürgergeld – keine Probleme.

    • Ach Pauli... sagt:

      Wovon leben dann die Bedürftigen? Sollen sie sich als Tagelöhner verdingen? Dann doch eher das bedingungslose Grundeinkommen. Wird bewilligt und keiner legt Widerspruch ein. Okay, einer….

      • PaulusHallenser sagt:

        „Wovon leben dann die Bedürftigen?“

        Von Erwerbsarbeit natürlich. In Halle gibt es überall freie Stellen.

        „Sollen sie sich als Tagelöhner verdingen?“

        Na klar, warum denn nicht? Flexibilität ist heutzutage sehr wichtig.

        „Dann doch eher das bedingungslose Grundeinkommen.“

        Nein, denn das „bedingungslose Grundeinkommen“ ist schlicht und ergreifend Diebstahl an hart arbeitenden Menschen.

        • Zur Erinnerung sagt:

          Und wer nicht mehr arbeiten kann?
          Also aus gesundheitlichen Gründen zum Beispiel?
          Was passiert mit ihm?

        • Ach Pauli... sagt:

          Nun gut, da du ja nicht hart arbeitest sondern nur Zahlen verschiebst, würdest du ja nicht bestohlen werden. Seit wann interessieren dich aber andere arbeitende Menschen? Es gibt unter den BG-Empfängern genug Aufstocker. Was ist mit denen? Sollen die sich einen 2. Job suchen, Angehörige (evtl. Kinder, Pflegefälle) in den Rauch hängen? Man, gibt es in deinem realen Umfeld wirklich niemanden, der dir mal die Wirklichkeit erklärt? Kein wunder, dass du einsam bist und dir eine Familie herbei phantasierst.

        • Der Staat ist der größte Dieb sagt:

          Wenn dann sind wohl Steuerzahlungen jeglicher Art Diebstahl an hart arbeitenden Menschen.

    • SaulusPaulenser sagt:

      PaulusHallenser, immer wieder gut, um uns zu zeigen, was #wohlstandsverwahrlosung wirklich bedeutet.

  5. Durchzieher sagt:

    Widersprüche? Dann aollten die überhaupt nichts bekommen.

    • Überzieher sagt:

      Warum nicht? Ist ja nicht so, dass Bürgergeld ein Almosen ist, was der Staat nach Gutsherrenart gewährt. Wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, dann steht es den Leuten auch zu. Wir sind noch ein Sozialstaat! Immer diese dämliche Neiddebatte. Schließ dich mit dem PH zusammen.

      • PaulusHallenser sagt:

        „Wir sind noch ein Sozialstaat!“

        Überzieher,

        dieses pöbelhafte „wir“ ist einfach nur übergriffig und unangemessen.

        • Zur Erinnerung sagt:

          Du kannst ja nach Russland ziehen dann hast du mit dem „wir“ und dem Sozialstaat nichts mehr zu tun.

          • Iwan sagt:

            Rußland ist ein schönes Land.

          • @Iwan sagt:

            Absolut richtig, nur wird es von einer Herde korrupter, kriegsgeiler Mafiosi regiert, die Menschen, die anderer Meinung sind, töten („aus dem Fenster fallen“), einsperren und mehrere andere Länder seit Jahren überfallen und dort Kriegsverbrechen begehen.

        • Halle-Leser sagt:

          Pauli, dass Du es mit dem Grundgesetz nicht so hast, musst Du nicht so laut raus posaunen.
          Wenn Dir das nicht passt, dann nimm Deinen Stock und zieh von dannen.
          Ach, machste nicht, weil dann könntest Du ja nicht mehr schmarotzend am Sozialstaat teilhaben.

        • Überzieher sagt:

          Wir (ja! auch du!) LEBEN immer noch in einem Sozialstaat! Besser? Spinner gibts…

  6. Arbeiter sagt:

    Kein Knopf in der Tasche aber einen Anwalt zum klagen…upps…den bezahlen wir ja…

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