370kg Cannabis: Prozess am Landgericht gegen mutmaßlichen Drogendealer
Dem im Mai 1985 geborenen Angeklagten wird Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Cannabis außerhalb des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in neun Fällen vorgeworfen.
Der Angeklagte soll für eine unbekannte Tätergruppierung gearbeitet haben. Seine Aufgabe sei es gewesen, mit einem gefälschten Ausweis regelmäßig Drogenlieferungen aus einem Paket-Shop in Halle abzuholen und an eine zuvor mitgeteilte Adresse zu bringen. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass der Inhalt der Sendungen Cannabis gewesen sei und jeweils mehrere Kilogramm umfasst habe. Konkret soll der Angeklagte von September bis November 2022 auf die zuvor beschriebene Art und Weise 25 Pakete mit insgesamt etwa 370 Kilogramm Marihuana entgegengenommen haben.
Der Angeklagte hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Ein Gehilfe ist milder zu bestrafen als derjenige, zu dessen Tat er Hilfe geleistet hat.
Tip: Als nächstes einfach einen RaucherClub Gründen. Dann ist die Menge auch okay.
RaucherClub?
Da ist Ihnen ein kleines Detail zum Cannabiskonsum in den Cannabis Social Clubs in Deutschland entgangen.
29. Darf innerhalb der Anbauvereinigungen Cannabis konsumiert werden?
Nein. Der Konsum von Cannabis ist innerhalb des befriedeten Besitztums (das heißt auf dem Grundstück, der Anbaufläche, im Gewächshaus, im Gebäude) der Anbauvereinigung und in Sichtweite, d.h. in einem Abstand von 100 Metern um den Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, verboten.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html
…Gesundheitsminister eben ein Fuchs vor dem Herrn ist. „Mit der Teillegalisierung von Cannabis, legen wir den Schwarzmarkt trocken!“, hieß es markig aus dem Ministerium. Und es scheint offenbar prima zu Laufen, wie der Prozessbericht dokumentiert.
Wieder nur die Überschrift geschafft?
„Konkret soll der Angeklagte von September bis November 2022 …“
Vom Prozess wurde bisher noch gar nicht berichtet….
„Ziel der Reform ist es, den Schwarzmarkt trockenzulegen. Dafür braucht es ein legales Angebot, das groß genug ist. Mit dem Ansatz ist es in Kanada gelungen, den Schwarzmarkt um mehr als 75 Prozent zu schrumpfen“, sagte der SPD-Politiker im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). „Wenn jeder zum Beispiel nur fünf Gramm im Club oder Selbstanbau besitzen dürfte, könnten wir den Schwarzmarkt nicht trockenlegen und wir könnten uns die Aktion sparen.“
Quelle: https://www.presseportal.de/pm/58964/5726306
Was bedeutet trocken legen?
trockenlegen. Bedeutungen: [1] den Nasszustand beseitigen. [2] eine Quelle langsam versiegen lassen.
Selbst bei einer vollen Legalisierung von Cannabis wird der Schwarzmarkt nicht ganz verschwinden. Er wird jedoch stark schrumpfen. Die Existenz eines Schwarzmarkts erlischt doch nicht einfach durch die Legalität eines Produkts. Oder weshalb werden gestohlene Fahrräder auf dem Schwarzmarkt verkauft?
Tabak ist legal und dennoch gibt es dafür einen Schwarzmarkt und kriminelle Banden die diesen bedienen. Einfach mal Tabak und Schwarzmarkt in eine Suchmaschine eingeben. Und jetzt bloß nicht auf die Idee kommen, dass man Tabak illegal machen sollte. Dann würde der Schwarzmarkt für Tabak aller Wahrscheinlichkeit nach stark anwachsen.