Drei weitere Prozesstage: noch kein Urteil im Prozess gegen Sven Liebich – Proteste vor dem Gerichtsgebäude, Beschimpfungen durch Liebich-Anhänger
Wegen 24 möglicher Straftaten wird dem vom Verfassungsschutz beobachteten Sven Liebich seit Dienstag am Amtsgericht in Halle (Saale) erneut der Prozess gemacht. Unter anderem geht es um Drogenbesitz, Verleumdung, Volksverhetzung, Hausfriedensbruch sowie Billigung von Straftaten
Es wurden zunächst drei weitere Prozesstage angesetzt. Vor dem Gerichtsgebäude gab es Protestaktionen unter anderem von den Omas gegen Rechts. Auf Plakaten stand beispielsweise „Es gibt kein Recht auf Rechte Propaganda“, „Recht Sprechen statt Rechts Sprechen“ und „Konsequente Strafverfolgung für Rechte Hetze“.
Im Gerichtssaal selbst waren auch einige Liebich-Anhänger, die mehrfach abfällige Bemerkungen über andere Zuschauer machten, die sie nicht ihrem eigenen rechtsextremen Spektrum zuordneten, unter anderem „elendiges Dreckspack“.
Im Prozess hatte Liebich erklärt, der YouTube-Kanal unter seinem Namen werden nicht von ihm betrieben, sein Telegram-Kanal habe fünf Administratoren. Seinen Namen Sven Liebich bezeichnete er als Kunstfigur und Markenname.
Konkret heißt es vom Gericht:
Der im Jahr 1970 geborene Angeklagte ist bekannt für seine wöchentlich auf dem Marktplatz stattfindenden Veranstaltungen. Die Staatsanwaltschaft legt ihm unter anderem auch im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen mehrere Straftaten in verschiedenen Anklagen zur Last.
- Mit Anklage vom 08.05.2021 zur Geschäftsnummer 418 Js 10527/20 werden dem Angeklagten neun Straftaten, nämlich in 5 Fällen Beleidigung, in 2 Fällen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz und in jeweils einem Fall ein Hausfriedensbruch sowie eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen.
- Am 02.12.2019 soll er auf dem Marktplatz in Halle gegen Demonstranten der Gruppe „Omas gegen Rechts“ aufgefordert haben, ins nächstgelegene Flüchtlingsheim zu gehen und sich dort hinzugeben.
- Am 04.05.2020 habe er auf dem Marktplatz in Halle bestimmte Personen als „Stasi-Schweine“ bezeichnet und anschließend ein Video auf dem sozialen Netzwerk „YouTube“ eingestellt.
- Am 16.05.2020 habe er eine der bereits bei der Handlung zuvor genannte Person als „Nazi“ bezeichnet.
- Am 25.05.2020 habe der Angeklagte eine andere Person unter anderem als „Vorzeigefaschistin“ bezeichnet und ein davon gefertigtes Video auf „YouTube“ eingestellt.
- Gleiches sei am 27.05.2020 geschehen.
- Am 12.08.2020 und am 06.09.2020 habe er auf seinem Telegram-Kanal Bilder einer Frau veröffentlicht, ohne dass diese damit einverstanden gewesen sei, wobei er die Bilder leicht verfremdet habe.
- Am 01.11.2020 habe er sich in den Hauptbahnhof Halle ohne Reiseabsicht begeben, obwohl ihm zuvor ein Hausverbot erteilt worden sei.
- Am 12.04.2021 habe er einen Regenschirm in die Speicher eines Fahrrades gesteckt, sodass das Fahrrad abrupt gestoppt worden sei und der ausländische Fahrer dieses Fahrrades, hinter dem ein Polizeifahrzeug gefahren sei, nach rechts gekippt sei und sich mit der Hand auf dem Boden habe abstützen müssen. Diese Handlung habe der Angeklagte später auf seinem Telegramm-Kanal thematisiert, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass ein Eingreifen nicht notwendig gewesen sei.
- Im Verfahren 418 Js 36895/20 werden dem Angeklagten 11 Taten zur Last gelegt. Er soll im Zeitraum 23.05.2020 bis 30.05.2020 in 10 Fällen üble Nachrede begangen haben, indem er bei Demonstrationen auf dem Marktplatz oder über seinen Telegram-Kanal in Bezug auf eine Frau geäußert haben, diese habe einen 11-jährigen Jungen angegriffen. Außerdem hebe er sie als „Antifa-Schläger-Journalistin“ und „Gewaltverbrecherin mit Journalistenausweis“ bezeichnet.
In einem weiteren Fall wird ihm Volksverhetzung dadurch zur Last gelegt, dass er auf einer von ihm betriebenen Internet-Seite einen Baseballschläger zum Kauf angeboten habe, der mit dem Aufdruck „Abschiebehelfer“ versehen gewesen sei. - Im Verfahren 430 Js 21654/22 wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, er habe am 27.10.2021 in der Zeit zwischen 16:40 und 21:21 Uhr in seiner Funktion als Versammlungsleiter einer Veranstaltung im Bereich des Rathenauplatzes mehrere Redebeiträge gehalten und in diesem Zusammenhang Teilnehmer von Gegenprotesten beleidigt, indem er Worte wie „Diktatoren“, „Faschisten“, „Nazischweine“, „Faschos“, „Ausländerfeinde“, „Heuchler“, „dressierte Affen“ verwendet habe.
- Im Verfahren 418 Js 39945/20 wird dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe am 06.06.2020 eine Verleumdung dadurch begangen, dass er im Rahmen eines Demonstrationsgeschehens auf dem Marktplatz gegenüber einem Teilnehmer wider besseren Wissens behauptet habe, er sei so gefährlich wie eine andere anwesende Person, die ein Kind angegriffen habe und „absolut gewalttätig“ sei. Er habe den Teilnehmer damit in die Nähe von Personen gestellt, die möglicherweise sexuellen Missbrauch von Kindern befürwortet hätten.
- Im Verfahren 430 JS 12097/22 wird dem Angeklagten die Billigung von Straftaten vorgeworfen, indem er am 28.03.2022 mit seinem weißen Fahrzeug des Typs Fiat den Marktplatz in Halle befahren habe und an diesem Fahrzeug eine russische Nationalflagge angebracht habe, welche die Aufschrift „Frieden mit Russland“ getragen habe. Auf der anderen Seite seines Fahrzeugs habe er mit schwarzem Klebeband den Buchstaben „Z“ in einer Größe von ca. 40 × 40 cm angebracht. Damit habe er einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gebilligt.
- Im Verfahren 565 Js 31910/22 wird dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe am 27.04.2022 in Halle ein Tütchen mit 1,87 g Cannabis ohne behördliche Erlaubnis besessen.
In allen Fällen droht im Falle eines Schuldspruchs Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Mit Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 14.09.2020 und der danach folgenden Berufungsentscheidung des Landgerichts Halle vom 14.09.2022, welches nach Zurückweisung der Revision durch das Oberlandesgericht Naumburg rechtskräftig geworden ist, wurde der Angeklagte wegen verschiedener Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Im Falle des Schuldspruchs hinsichtlich eines oder mehrerer der nunmehr angeklagten Handlungen kann eine neue Gesamtstrafe mit dieser Freiheitsstrafe gebildet werden, die dann auch auf Freiheitsstrafe lauten würde.
Na ?????
Hörzu, du Clown, ich lass deine IP Adresse ziehen. Habe dich schon mal darauf hingewiesen, einen anderen User Namen zu benutzen.
hahahahahahahahaha
Warte ab.
hahahahahahahahahahahahahahahahahaha
Ach die Namensklauer huer – könnte der seppelt leicht abstellen durch verlinken von mailadresse und Namen. Bekannte Namen mit neuer Adresse könnte man dann die Adresse blocken.
Egal, Hauptsache der Liebich ist weg vom Markt inkl. seiner Gröltruppe.
Die Betreiber freuen sich ganz sicher über dein spezielles Anliegen.
Ncht die Betreiber.
I
Versager.
Oh, und Du hast das hier zu bestimmen? Bist Du etwa ein „Bestimmer“? Kriech zurück in Deinen Kerker…
Auffällig oft sind ja gerade die, die sich auf besonders extremistes Weise gegen Kindesmissbrauch aussprechen, selbst in nicht geringem Maße involviert. Insbesondere in Gemeinschaften mit weltfremden Vorstellungen von Geschlechterrollen (kath. Kirche, Manosphäre, Rechtsextremismus, Islamismus u.ä.) entpuppen sich die größten Brandredner dagegen selbst oft als langjährige Täter.
Und Drogendealer ist er womöglich auch noch? Das wird ein interessantes Verfahren. Vor allem, wie hoch die Gesamtstrafe ausfällt, die zu den schon rechtskräftigen 10 Monaten Freiheitsstrafe hinzukommt. Selbst mit nur 30 Tagen pro Tat ist da nicht mehr viel mit (erneuter) Bewährung…
sie haben Bündnis 90 die Grünen vergessen …
Warum lässt man diese nutzlosen Minusmenschen in der Verhandlung als Zuschauer zu, wo sie Andere beleidigen ?
keiner weiss vorher wie die dummis sich benehmen.
klar erwartet man nix, dennoch wäre es nicht produktiv, die luschen im vorfeld zu sperren.
@Franz2 du darfst dein dümmliches Geschwurbel schließlich auch hier ablassen
hier….ein lappen für dein braunes gesabber
Ich beleidige aber keine anderen Menschen – schon gar nicht im Gerichtssaal. Leg dich wieder hin oder ist das Geld fürs Sterni schon alle ?
„nutzlosen Minusmenschen“
Na Franzl? Unwertes Leben hast du dir wohl nicht getraut zu schreiben, du Gutmensch?
„nutzlosen Minusmenschen“ … wie hat man sich doch um Höflichkeit bemüht.
Wo sind eigentlich hier die Aufschreie wegen Steuerverschwendung? Die Nulpe wird einfach alle Register der von ihm abgelehnten Strafverfolgung in einem demokratischen Staat ausnutzen, der Prozess inklusive aller Rechtsmittel (Berufung, Revision) wird ewig dauern, Kosten verursachen und er wird nichts bezahlen. Wette, dass selbst seine Verteidigerin eine Pflichtverteidigerin ist und der „Steuerzahler“ erst mal in Vorkasse geht. Hat der ein Glück, dass nicht die Zeiten herrschen, die er sich gerne wünschen würde. Seine Freunde ebenso. Aber okay, in einer Demokratie ist auch Platz für solche Typen und sie hält es aus.
Ein typisches Phänomen dieser Nullen ist ja, dass sie genau wissen, wie sie das System für sich nutzen können, aber ständig dagegen wettern und es am liebsten abgeschafft haben wollen. Das ist eben die Krux an der Demokratie: man kann nie in der gleichen Weise agieren, wie die, die sie abschaffen wollen und trotzdem muss man sie dulden.
Seh ich weniger als Krux, eher als Gewinn. Sollen sie wettern, sollen sie zetern, sollen sie laut sein. ich glaube an die (ruhige) Mehrheit, die weiß, was für ein Gewinn insgesamt die Demokratie ist, inklusive der rechtlichen Möglichkeiten. Und wie gesagt: sie hat schon ganz andere Sachen und Typen ausgehalten als den Kasper und seine Freunde.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus. (Ignazio Silone)
Steht dann auch unter Anklage weil die Leute mit ihren Antifa Gehabe darf man dann nicht mehr bewerten, oder?
Definiere Demokratie.
Die letzten Berufungen und Revision haben auch nicht „ewig“ gedauert. Trotz Corona-bedingter Verzögerung. Gerichtskosten werden zwar oft gestundet, aber nur sehr selten erlassen, Geldstrafen notfalls per Ersatzhaft abgesessen. Die kommt aber kaum in Frage, wenn er schon eine Verurteilung mit Freiheitsstrafe hat.
Demokratie ist hier nicht das „Problem“. Was du meinst, ist der Rechtsstaat. Und ja, dessen Prinzipien gelten auch und gerade für Straftäter. Da wird – zum Glück – kein Unterschied gemacht, egal, ob
Kinderschänder, Drogendealer, arbeitsloser Rumschreier oder migrantischer Jugendlicher.
Grundsätzlich gebe ich dir Recht, erst recht bei deinem letzten Satz. Demokratie war vielleicht der falsche Begriff. Aber ohne sie funktioniert kein Rechtsstaat, so wie wir ihn hier erleben. Und ja, die Verfahrenskosten werden gestundet. Was bleibt der Landeskasse auch übrig? Pfändungen??? Dazu muss pfändbares Vermögen vorhanden sein. Da wird er schon Vorkehrungen getroffen haben. Nun gut, gehen wir eben in Vorkasse.
„Wir“ gehen immer in Vorkasse. Bei jedem.
@Lron, was in diesem Rechtsstaat abgeht,hat man heute an dem Prozess gegen den Remo-clan gesehen!!🙈🙈Ganz grosses Kino!🙈🙈🙈🤔
„der Prozess inklusive aller Rechtsmittel (Berufung, Revision) wird ewig dauern, Kosten verursachen und er wird nichts bezahlen“
…und genau DAS könntest du aber auch.
muss man nicht schön finden, ist aber so.
Könnte ich. Dazu müsste ich aber (in diesem Fall) straffällig werden. Ach nee, da ist mir mein Leben ohne diesen Stress lieber…
Dir geht es also gut und du hast gar kein Problem.
.
.
ok
Dir etwa nicht?
„Die Nulpe“ sehr um Höflichkeit bemüht.
Und was leistet die Pflichtverteidigerin?
Können sich die Zwän-Fans doch auch direkt eine Strafe abholen. Wäre sowieso angebracht, dass die mal ein paar Monate Internetverbot bekommen.
Warum nicht gleich Gulag?
Oder in die Stirn schießen? Hatten wir doch vor nicht allzu langer Zeit.
Seit wann stewllt die Losung „Freieden mit russland“ und das Zeigen der russischen Nationalflagge einen Straftatbestand dar? Ernsthaft?
Seit spätestens 24.02.2022, als Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg begann. Ernsthaft.
Aber nicht das Zeigen einer Losung oder einer Fahne wird hier angeklagt, sondern die Billigung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs. Steht da auch.
Haben die Amis im Irak auch gemacht.
Und hat Liebich dagegen protestiert? Frieden mit den Amis gefordert? Die amerikanische Flagge über den Markt getragen?
Selbstverständlich.
Wann denn?
Wo liest Du, das die Losung „Frieden mit Russland“ eine Straftat darstellt?
Das Zeigen der Nationalflagge gemeinsam mit dem Zeigen des Buchstaben Z ist aber, seit dem russischen Angriffskrieg, der eine Straftat darstellt, eine sogenannte Billigung nach § 140 StGB. Und ja, ernsthaft. Und richtig so.
Lies dir doch mal die anderen Anklagepunkte durch, da ist das Russlandzeug am Ende noch das kritischste…die hier weiter oben zitierte Steuerverschwendung zeigt da plötzlich ganz andere Ansatzpunkte. Der ganze Prozess ist lächerlich, teilweise absurd. Bei jedem anderen wäre nicht einmal ANklage erhoben worden bei solch einem Schmarrn.
Du bist vom Fach? Du hast … Wissen?
Bei jedem anderen? Du glaubst also, das sei deutschlandweit das einzige Verfahren wegen Russlandzeug?
Wenn es alles so einfach wäre, wäre Liebich längst abgeurteilt. Ist es aber wohl nicht, aber man muss den Ommis und deren Jüngern ein Schauspiel bieten, um ihnen die „wehrhafte lupenreine Demokratie“ vorzugaukeln. Weil die Ommis sonst wissen, wo die Häuser der Politiker wohnen, die sich nicht im Sinne der Ommis verhalten.
Angst vor Ommis hat nur einer – unser Rainer.
Lesen lernen!
Zwischen Ommis und Jüngern besteht doch kein realer Unterschied.
Alles FBI-Agenten.
Unser Rechtssystem hat ja heute wieder bei den Urteilen der Kunsträuber von Dresden seine ganze Härte gezeigt- muahaha!!! 😀
Du bist aufgrund der vorgetragenen Beweise zu einer anderen rechtlichen Würdigung gelangt?
Erzähl mal.
„Rechtliche Würdigung“? Brich dir bloß keinen ab!
Wie nennen das Praktiker wie du sicher einer bist sonst?
„Rechtliche Würdigung“?
Der Angeklagte hat zwar nicht Autobahn gesagt aber als Zeuge von Zuviel-Courage habe ich Autobahn gehört bzw. verstanden. Und meine Opferrolle mit Zuviel-Courage ist bedingungslos zu glauben, dass der Angeklagte Autobahn sagen wollte oder Autobahn gemeint hat.
Sagi jeh zum Arzt!
Deine „Ahnung“ zeigt sich schon darin, dass Du die Täter als Kunsträuber bezeichnest. Es war nämlich kein Raub.
Guckste, wa? Jetzt kannste mal über Dich lachen, muahaha!!! 😀
Mich würde doch mal interessieren wie die Demonstranten die da vor dem Gerichtsgebäude stehen ganz genau ihre Ansicht über der Begrifflichkeit „rechts“ definieren. Ich finde das dieser Begriff „rechts“ heutzutage sehr inflationär benutzt, ja geradezu missbraucht wird um anders denkende zu diffamieren.
Vielleicht kann mal ein hier in diesem Chat halbwegs intelligenter Mensch mai eine Antwort geben. Und nicht nur immer dumm rumlabern. Vielleicht könnte auch mal ESEPPELT dazu Stellung nehmen.
Hältst du dich für „rechts“?
Sagi zum Arzt.
„Mich würde doch mal interessieren wie die Demonstranten die da vor dem Gerichtsgebäude stehen ganz genau ihre Ansicht über der Begrifflichkeit „rechts“ definieren.“
Einfach alle, die nicht ihrer Meinung sind.
Bist Sprecher für die Ommis?
Es mangelt dir an Logik.
Lesen lernen!
Und die Gesinnungsjustiz in diesem Unrechtsstaat schlägt wieder zu. Meinungsfreiheit ist in dieser Bananenrepublik nicht erlaubt.
Jedenfalls nicht für dich.
Ach nee, du TRAUST dich bloß nicht, du kleine Lusche.
….und bist leider immer noch hier. warum eigentlich?
„Seinen Namen Sven Liebich bezeichnete er als Kunstfigur und Markenname.“ – Der ist gut 🤣🤣🤣🤣🤣
Und wenn es „11.11. Karneval Browser Ballet:*erIna“ wäre und er analog zu „Browser Ballett“ ein „Was *** XYZ eigentlich sagen wollte“ produzierte.
Bernhard Hoëcker ist im übrigen auch eine Kunstfigur, eigentlich bürgerl. Bernhard Hoecker-von Mühlenfels
Manchmal wünsche ich mir die mittelalterlichen Methoden zurück…
Wir bekommen doch Steinzeit Kommunisten.
Lastenfahrrad und Strom nur für Reiche sowie Parteiadel.
Den in den Knast stecken wird teuer, der braucht doch eine Leiter um ins Bett und auf die Toilette zu gehen. Das Ist nicht zumutbar. Da muss die Zelle umgebaut werden 😁😁😁😁😁