Kontrollen auf Schwarzarbeit in Sachsen-Anhalt: Zöllner entdecken Auffälligkeiten in 30 Fällen – die Hälfte betrifft den Mindestlohn

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Magdeburg hat am 13. März 2025 an einer bundesweiten Maßnahme zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns teilgenommen.
„Die Kontrollen fanden in ganz Sachsen-Anhalt statt. So waren 71 Bedienstete des Hauptzollamts Magdeburg u.a. von Salzwedel über Stendal, Magdeburg, Dessau-Roßlau, Halberstadt und Halle (Saale) bis in den Burgenlandkreis unterwegs um flächendeckend die Einhaltung des Mindestlohns zu prüfen.“ teilt Sebastian Schultz vom Hauptzollamt Magdeburg mit.
Der Zoll prüfte in Sachsen-Anhalt insgesamt 80 Objekte und befragte dabei 202 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen u.a. im Gastronomiebereich, in der Friseur- und Kosmetikbranche sowie verschiedenen Spielhallen, Fahrzeuglackierereien oder Massage- und Sonnenstudios. In fünf Fällen wurde vor Ort eine Prüfung der Geschäftsunterlagen vorgenommen.
„In 30 Fällen sind weitere Ermittlungen durch die FKS erforderlich, davon ergaben sich bei 14 Sachverhalten Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Einhaltung des Mindestlohns.“ so Schultz weiter.
In Magdeburg trafen die Zöllnerinnen und Zöllner in einem Nagelstudio zwei vietnamesische Staatsangehörige an, die ohne erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt wurden und sich illegal in Deutschland aufhielten. Außerdem wurde ein weiterer vietnamesischer Staatsangehöriger angetroffen, der entgegen der Bestimmungen nach dem Asylgesetz beschäftigt wurde. Noch vor Ort wurden von den Kolleginnen und Kollegen drei Strafverfahren sowie drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts, eines Verstoßes gegen das Asylgesetz und der unerlaubten Ausübung einer Beschäftigung.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Und die wurden doch bestimmt auch gleich in Abschiebungshaft genommen, um ein Untertauchen vor der bald stattfindenden Abschiebung zu verhindern, oder? ODER?
Nein, man hat sie darauf hingewiesen, dass ihr Aufenthalt in Deutschland illegal ist und sie dann von der Wache entlassen, damit sie sich weiter illegal in Deutschland aufhalten können.
Wenn man sie nochmal erwischt, wird man sie nochmal darauf hinweisen.
Der deutsche Staat kann knallhart sein – aber nur wenn er will, hängt immer davon ab, wie er will. In Südamerika nennt man das übrigens Korruption, in Deutschland nicht. Wir Deutschen sind halt was Besseres. Deshalb.
Du kannst deine Korruption, bezüglich einer persönlichen Bereicherung, sicherlich gerichtsfest untermauern? Dann viel Spaß bei der Anzeige. Ansonsten ist das Gackern im Hühnerstall
t-haas,
wenn Sie mal ein wenig in den überregionalen Medien blättern würden, fiele Ihnen schnell der eine oder andere Korruptionsfall in öffentlichen Einrichtungen ins Auge.
Korruption in öffentlichen Einrichtungen ist häufiger als viele denken, auch wenn gerne versucht wird, das Erwähnen solcher Umstände mit „gerichtsfest“ abzublocken.
„Und die wurden doch bestimmt auch gleich in Abschiebungshaft genommen“
10010110,
Abschiebungen gegen den Willen der Betroffenen sind einfach nur unmenschlich. Ich hoffe, das wird Ihnen auch noch eines Tages bewusst. Das Denken in nationalstaatlichen Grenzen ist völlig aus der Zeit gefallen, gerade in einer globalisierten Welt.
Aber Stadtviertelgrenzen sind in Ordnung, oder was? (Stichwort „Segregation“) 🤦♀️