Bundesrat beschließt schärfere Regeln für E-Scooter: Blinker werden Pflicht, höhere Bußgelder
Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat Änderungen an der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung mit Maßgaben zugestimmt.
Die Verordnung regelt seit 2019 die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr. Damals wurde festgelegt, dass die Verordnung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit überprüft wird – basierend auf den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Begleitung. Diese Studie liegt inzwischen vor.
Die Novelle setzt deren Erkenntnisse mit punktuellen Änderungen um. Sie passt insbesondere die verhaltensrechtlichen Regelungen an den Radverkehr an und überführt sie in die Straßenverkehrsordnung sowie den entsprechenden Bußgeldkatalog.
Wo es möglich ist, sollen zum Beispiel Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge an die des Radverkehrs angeglichen werden. Damit kann künftig der Grünpfeil für den Radverkehr auch von E-Scootern genutzt werden. Weiterhin soll die Freigabe von Gehwegen, Fußgängerzonen oder Bussonderfahrstreifen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ auch für Elektrokleinstfahrzeuge gelten.
Die Verordnung erhöht außerdem Bußgelder für typische Delikte, wie das Fahren zu zweit, das Fahren auf Gehwegen sowie das behindernde oder gefährdende Parken auf Gehwegen deutlich.
Änderungen gibt es unter anderem auch bei der speziellen Radewegenutzungspflicht, beim Umgang mit Mobiltelefonen sowie beim Abstellen von E-Scootern, insbesondere im Hinblick auf die Regulierung von Sharing-Systemen.
Kommunen sollen selbst entscheiden können, ob und wo Elektrokleinstfahrzeuge, die ortsunabhängig zur Vermietung angeboten werden, im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen. Die zuständigen Behörden sind berechtigt, Vermietern das Anbieten von Sharing-Elektrokleinstfahrzeugen nur unter bestimmten Maßgaben zu erlauben. Dazu zählen zum Beispiel ausgewiesene Abstellflächen.
Zudem schärft die Änderungsverordnung einige technische Vorgaben nach, unter anderem für Bremsen, Beleuchtung und Kennzeichnung. Kleinstfahrzeuge wie E-Scooter müssen künftig verpflichtend mit Blinkern und stabilen Ständern ausgestattet sein, die Sicherheitsanforderung an Batterien bestimmten DIN-Normen entsprechen.
Die vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben betreffen Details der Verordnung. Arbeitet die Bundesregierung diese ein, kann die Verordnung zwei Monate nach der Verkündung in Kraft treten.
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat unter anderem darauf hin, dass die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen steige und zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche zu verhindern. So ließe sich zum Beispiel die Beschleunigung von E-Scootern ortsbezogen mittels GPS-Technik drosseln. Außerdem solle die Bundesregierung prüfen, wie eine bestehende Haftungslücke bei Vorfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen geschlossen werden könne – etwa durch eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.











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