Artikel im Amtsblatt: AfD verliert gegen die Stadtverwaltung vor dem Verwaltungsgericht
Der gegen die Stadt Halle auf einstweiligen Rechtsschutz gerichtete Antrag der Stadtratsfraktion der AfD auf Veröffentlichung eines von ihr verfassten Beitrages im Amtsblatt der Stadt Halle ist mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom gestrigen Tage abgelehnt worden. Die Stadt Halle hatte die Veröffentlichung eines Beitrages der Fraktion AfD abgelehnt, woraufhin letztere im Wege des gerichtlichen (Eil)Verfahrens versucht hatte, ihren Beitrag im Amtsblatt veröffentlichen zu können.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts komme der Stadt zwar ein Ermessen über die Veröffentlichung von Beiträgen der Fraktionen zu, dieses Ermessen dürfe aber nicht dazu führen, dass jegliche Kritik an der Stadtverwaltung nicht zu veröffentlichen sei. Unwahre Tatsachenbehauptungen und Diskreditierung einzelner Personen der Verwaltung dürften aber unterbunden werden. Dies sei teilweise hier der Fall gewesen, weil in dem Beitrag der Antragstellerin teils Tatsachen behauptet worden seien, die nicht der Wahrheit entsprochen hätten und Kritik an einem einzelnen ohne weiteres zu identifizierenden Angestellten der Stadtverwaltung geäußert worden sei.
Der Beschluss ist anfechtbar.
Soviel zur Demokratie.
Ja, wenn es nicht mal mehr erlaubt ist dreist zu lügen und andere zu diskreditieren…
Was für eine schlechte Welt. Das ist Diktatur! Vielschlimmer als in Russland oder Nordkorea!
,,Mensch“Jürgen…deine geistige Bewaffnung ist bemerkenswert in dieser schlechten Welt wo doch immer mehr Blödquatscher entlarvt werden.
Schlimm.
Da kommt gleich die weinerliche Stimme der Feinde der Verfassung, weshalb man keine Verfassungs und demokratiefeindliche Texte im Amtsblatt veröffentlichen darf.
Wie jämmerlich der Kommentar.
Wäre die AFD alleinig an der Macht, hätten wir russische/chinesische Verhältnisse.
„weshalb man keine Verfassungs und demokratiefeindliche Texte…“
Wieder mal in deinem Paralleluniversum unterwegs? Die Begründung des Gerichts steht doch glasklar im Artikel:
„Unwahre Tatsachenbehauptungen und Diskreditierung einzelner Personen der Verwaltung dürften aber unterbunden werden. Dies sei teilweise hier der Fall gewesen, weil in dem Beitrag der Antragstellerin teils Tatsachen behauptet worden seien, die nicht der Wahrheit entsprochen hätten und Kritik an einem einzelnen ohne weiteres zu identifizierenden Angestellten der Stadtverwaltung geäußert worden sei.“
Aber Hauptsache wieder gegen die AfD gehetzt, auch wenn es mittels Erfundenem ist.
Und bitte arbeite mal an deinem Deutsch, sonst könnte man denken, man hätte es mit einem dummen Menschen zu tun.
Woher weißt du das? Bestimmt nur so ein Gefühl.
Gerichte haben mit Demokratie nix zu tun, die sollen nur über die geltende Rechtslage urteilen.
Aha. Zur Demokratie gehört also, dass die AfDer lügen dürfen?
Politiker würden niemals lügen🙄
„…Zur Demokratie gehört also, dass die AfDer lügen dürfen?…“
Âhm, ja. Aber die Stadt muss solche Sachen nicht widerspruchslos im Amtsblatt abdrucken.
Natürlich nicht. Deshalb frug ich ja.
Nochmehr Zulauf.
Assis laufen jedem Rattenfänger hinterher! Erst die Linken jetzt die Rechten.
25% der Bevölkerung brauchen ihre Diktatur, um ihren Demokratiemasochismus ausleben zu können.
80 Prozent hatten kein Problem mit der C-Diktatur.
Woher weißt du das? Bestimmt nur so ein Gefühl.
20 Prozent Ungeimpfte hatten den Mut, sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen.
Un zu solchen Schlüssen zu kommen musst du offenbar kein Problem mit dem C Gebrauch haben. Übertreibs bloß nicht, Meth ist gefährlich.. 😉
„Antragstellerin teils Tatsachen behauptet worden seien, die nicht der Wahrheit entsprochen hätten…..“ .. Welch interessante Formulierung. Tatsachen?? Welche behauptet werden… Und nicht der Wahrheit entsprechen?? Und ich dachte immer das Tatsachen auch wahr sind . .
Dann dachtest Du falsch. Nein, im Ernst, ist so eine beknackte Juristenformulierung. Das Entscheidende ist die Behauptung einer Tatsache, und die kann wahr oder unwahr sein. Gegen unwahre Tatsachenbehauptungen kann man sich wehren. Bspw. Presserecht: Erzwingung einer Gegendarstellung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tatsachenbehauptung
So ein Blödsinn. Tatsachen sind dem Beweis zugängliche Vorgänge und Zustände, was sie von bloßen Meinungen unterscheidet. Stoff aus dem ersten Semester.
Tatsachen, die nicht der Wahrheit entsprochen haben, ja was denn nun ?
Man kann etwas als Tatsache hinstellen, was nicht der Wahrheit entspricht. Das nennt sich dann Lüge.
Juristendeutsch. Übersetzt ins Deutsche in etwa: Die Tatsachen wurden nur behauptet, sind aber keine.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tatsachenbehauptung
Tatsachen behaupten
Vielleicht erstmal kundig machen, bevor man hier blöd rumschreibt. Stichwort Tatsachenbehauptung. Hinweis: der zweite Wortbestandteil ist wichtig.
Schon erschreckend, dass einige den Begriff „Tatsachenbehauptung“ nicht kennen.
Immer mehr gegen eine Partei, ihr werdet euch wundern was dabei rauskommt aber habt es nicht anders verdient, der FCB hat auch verloren
Diesen geistigen Spagat zwischen FCB und der der anderen Verlierertruppe AfD hinzukriegen … bin doch leicht erstaunt.
Verlierertruppe AfD? Die Wahlumfragen sagen was anderes.
Umfragewerte sind keine Wahlergebnisse.
Diese A genten f ür D iktauren werden sicherlich keine Gewinner werden.
Warum geraten die Altparteien dann immer so in Panik und veranstalten eine Talkshow nach der anderen zum Thema, wenn die AfD bei Umfragen wieder mal um die 30% erreicht?
Parteien veranstalten kein Talkshow.
Natürlich nicht. Wir haben ja auch völlig unabhängige Öffentlichrechtliche.
Nicht?
Allenfalls sagen die Wahlumfragen aus, dass die Verlierertruppe recht groß ist.