Baden im Wallendorfer und Raßnitzer See wieder erlaubt
Der Saalekreis hat per Allgemeinverfügung das Baden und Surfen im Wallendorfer See und im benachbarten nördlichen Raßnitzer See wieder erlaubt. Die Erlaubnis gilt bis 30. September 2020.
Bereits in den vergangenen beiden Jahren gab es eine Befristung bis Herbst. Ziel des Saalekreises und dem Bergbausanierer LMBV ist es, die ehemaligen Tagebaulöcher dauerhaft freizugeben. Dazu muss aber erst die Sanierung der Seen abgeschlossen werden. In beiden See wurde bis kurz nach der Wende Braunkohle abgebaut. Ab 1998 erfolgte die Flutung mit Wasser aus der Weißen Elster
Mit Piktogramm ausgewiesene Badestellen gibt es in Burgliebenau, Luppenau, Wallendorf und Raßnitz. Für Boote gibt es auf dem Wallendorfer See drei Anlegestellen, es gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h. Eine Trailerstelle zum Einsetzen von Booten mit maximal 10 Metern Länge und einem 5 PS-Motor gibt es in Burgliebenau. Allerdings dürfen keine Boote mit Benzin- oder Dieselantrieb, 2-Takt-Verbrennungsmotoren, Kiteboards, Jetski und Speedboote auf den See. Surfen ist außerhalb der Badestellen und Röhrichtbestände erlaubt.
Beim Raßnitzer See sind Baden und Windsurfen im nördlichen Abschnitt zugelassen. Tauchen ist in beiden Seen verboten.
„Unser Ziel ist es, mit den nächsten Allgemeinverfügungen auch das Befahren des Raßnitzer Sees unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Hierfür ist jedoch die Anpassung des Regionalen Entwicklungsplans durch die dafür zuständige Regionale Planungsgemeinschaft notwendig.“, so Landrat Hartmut Handschak.
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