Bei Kita-Streik: Geld zurück
Eltern sollen künftig Gebühren zurückbekommen, wenn ihre Kita streikbedingt zu hat. Das hat der Jugendhilfeausschuss am Dienstag beschlossen. Nicht gezahlt werden muss ab dem vierten Streiktag. Damit stimmte der Ausschuss einem Änderungsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen zu. Allerdings muss der Stadtrat noch zustimmen. Auch die Fraktionen von SPD und CDU/FDP hatten Änderungsanträge gestellt.
Damit stellen sich die Ausschuss-Mitglieder gegen die Stadtverwaltung. Die wollte in einer neuen Satzung explizit ausschließen lassen, dass es bei Streiks Geld zurückgibt. „Der Kostenbeitrag ist in voller Höhe auch während der Betriebsferien, streikbedingter Schließung oder anderen Schließzeiten der Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle sowie bei Urlaub oder Erkrankung der Tagespflegeperson zu entrichten“, heißt es im Satzungsentwurf der Stadt.
Im Jahr 2015 wurde an den städtischen Kitas an insgesamt 15 Tagen gestreikt. Trotzdem mussten Eltern der betroffenen Kitas weiter Gebühren zahlen, insgesamt 83.086,64 Euro. Daraufhin war eine Debatte im Stadtrat entbrannt, die nun in der geplanten Satzungsänderung der Verwaltung endete.
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