Betrunkene Autofahrerin gestellt

Eine Antwort

  1. Rentner sagt:

    „Sicherstellung des Führerscheins“ ist doch ein Lacher unseres Rechtssystems. Da fährt die dann eben ohne, wie ein Teil der Autofahrer. 2,06 Promille, damit hätte die nicht mal Fahrradfahren dürfen. Und dass die überhaupt noch fähig, in ein Auto zu steigen, zeugt doch wohl, dass die Trinkerin ist, also ungeeignet zum Führen eines gefahrgeneigten Fahrzeugs.
    Zum Glück hat die keine Menschen angefahren.

  2. Emmi sagt:

    Das Fahrzeug gleich mit einziehen

  3. Hallenser55 sagt:

    Früh 1/2 9 noch über 2 Promille – Alle Achtung !