Betrunkene Jugendliche belästigen Reisende in der S-Bahn und bedrohen Bundespolizisten mit Messer

Am Samstag, den 20. Januar 2024 bat die Zugbegleiterin der S-Bahn von Halle-Nietleben zum Hauptbahnhof Halle/Saale gegen 21:15 Uhr die Bundespolizeiinspektion Magdeburg um Unterstützung bei der Durchsetzung des Hausrechtes. Drei Jugendliche nutzten den genannten Zug während sie, augenscheinlich alkoholisiert, extrem laute Musik hörten, andere Reisende belästigten und dem ausgesprochenen Ausschluss von der Weiterfahrt durch die Zugbegleiter nicht nachkamen.
Eine Streife der Bundespolizei erwartete die einfahrende Bahn bereits am Bahnsteig zwei und drei des Hauptbahnhofes Halle/ Saale. Sie trafen auf drei Deutsche, im Alter von 16, 17 und 18 Jahren, die sich zuerst weigerten auszusteigen, die Beamten beleidigten und zur Seite schubsten. Nach Androhung der Durchsetzung des Fahrtausschlusses unter Anwendung von Zwang verließen sie den Zug jedoch freiwillig. Auf dem Bahnsteig wurden die eingesetzten Beamten durch einen unbeteiligten Reisenden darauf hingewiesen, dass einer der Jugendlichen ein Messer mit sich führen soll.
Bei der sich anschließenden Identitätsfeststellung der drei Freunde erhitzte sich die Situation abermals, so dass der 17-Jährige ein sogenanntes Cuttermesser aus seiner Tasche holte und ein Abstechen gestikulierte. Zu diesem Zeitpunkt traf auch die angeforderte polizeiliche Verstärkung ein. Die drei zu Kontrollierenden widersetzten sich den polizeilichen Maßnahmen aktiv. Der 16-Jährige musste zu Boden gebracht und gefesselt werden. Jener 18-Jährige versuchte die Maßnahme zu stören, händigte aber seinen Personalausweis aus. Der 17-jährige Messerbesitzer musste unter Anwendung unmittelbaren Zwangs entwaffnet werden. Auch dies versuchte sein 18-jähriger Kumpel zu verhindern und floh anschließend vom Bahnsteig in unbekannte Richtung. Seine noch minderjährigen Freunde begleiteten die Einsatzkräfte unfreiwillig zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Dort stellten sie bei der Durchsuchung des älteren der Beiden ein weiteres Taschenmesser fest- und sichergestellt. Die Unruhestifter lehnten eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ab, wurden aber, nach Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft, getrennt voneinander, zur Blutentnahme in ein nahegelegenes Krankenhaus überführt.
Nach Rücksprache mit den jeweiligen Erziehungsberechtigten und mit einer ordentlichen Liste an Strafanzeigen wurden die Tatverdächtigen jeweils vor Ort entlassen. Sie müssen sich zukünftig wegen Beleidigung, Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Widerstandes gegen und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, auch mit Waffen, verantworten. Der bereits volljährige Geflüchtete wurde zudem wegen Strafvereitelung und Gefangenenbefreiung, jeweils im Versuch, beanzeigt.
wurden die Tatverdächtigen jeweils vor Ort entlassen?
Die gehören den Haftrichter vorgeführt.
Sieht man mal wieder wie lächerlich unser Strafgesetzbuch ist
Falsch, für diese Aktionen gilt immer noch die StrafProzessOrdnung. mach dich einfach mal kundig, wo was gilt. Und auch eine Vorführung muß nicht zum haftgrund führen; es muß ein Haftgrund vorliegen (siehe StPO). Über eine Strafe gemäß StGB entscheidet dann immer noch der Prozess durch den Richter, nachdem Anklage durch den zuständigen Staatsanwalt erhoben wurde. Gefahr im Verzuge oder nötigenfalls Schnellgerichtsurteil warren offenbar auch keine Gründe. Aber ihre Ladung zu Gericht werden sie nach Abschluß der Ermittlungen schon noch bekommen, bis dahin gilt die Unschuldsvermutung (nach Gesetz).
@Frodo, du Eierkopf!
„bis dahin gilt die Unschuldsvermutung (nach Gesetz)“
Was für eine Unschuldsvermutung soll das in o.a. Fall sein?
Einsperren, die Bratzen!
Ahjka, Diktatur schreien und Diktatur anwenden, Einsperren ohne Gerichtsurteil. nee, so funktioniert das nicht.
Aber wenn man hat keine Ahnung hat, kommt sowas Unausgegorenes heraus.
@Frodo:
Laber nicht so ein dummes Zeug. Es geht hier nicht um die StPO sondern um diese Typen, die andere angegriffen haben.
Kannst du mir bis hierhin folgen?
Also müssen diese Typen eine Zeit lang hinter Schloss und Riegel, damit sie keine Gefahr mehr darstellen. Zack!
So, und jetzt kommts:
Ob deine heiß und innig geliebte StPO damit konform geht, ist völlig schnurz. Sollte deine StPO das anders sehen, muss sie halt angepasst werden. Und bis das der Fall ist, wird sie halt ausgesetzt. Per Dekret. Wäre nicht das erste Gesetz, das auf höchsten Beschluss hin nicht angewendet wird.
Jetzt verstanden?
zum Glück haben solche Typen wie @ Zipp und @ Zapp nichts zu sagen. Weder öffentlich noch wahrscheinlich privat. Müssen sich ja sogar gegenseitig Mut machen 🙂 Jedenfalls der eine Schreiber hinter beiden Namen
Bundesgesetze per Dekret aussetzen, hatten wir schon mal in Deutschland. Wird aber nicht wieder so vorkommen. Auch, weil der Anwendungsrahmen viel zu umfassend ist. Da kannst du jetzt schäumen, ändert aber nichts.
Und über Verhängung einer Untersuchungshaft, was anderes ist ja derzeit nicht legitim, entscheidet der zuständige Richter bei Beantragung durch den Staatsanwalt. Auch aufgrund derzeiter Gesetzeslage.
Ui ui ui, dass wird die Vita der 3 aber aufpolieren
Mistbratzen! Für solche Heini’s sollte man wieder Einrichtungen nach Vorbild von Jugendwerkhöfen einführen!
Wenn das zuständige Gericht das im Verfahren für nötig erachtet, wird eine entsprechende Strafe ausgesprochen. Dann wandern sie ein, Jugendvollzugseirichtung.
Sie meinen die Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche systematisch misshandelt und sexuell missbraucht wurden?
In welchen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche wirden diese denn „früher“ nicht misshandelt? Das ist ja auch keine Begründung, um Kitas, Schulen, Internate und Kinderheime abzuschaffen.
Dann bekommen die doch auch wieder eine Entschädigung vom Staat!!!
Schade das es nicht nach Vorbild der Jugendwerkhöfe, schöne Demokratie-Höfe gibt. Damit man Leuten wie dir mal Demokratische Grundrechte rein…bügeln kann 😉
Freigelassen, nicht mal eine Nacht Arrest nach einem bewaffnetet Angriff auf Polizisten.:(
Das nä. Mal sticht er zu.
Das bestimmt aber nicht der Vollzugsbeamte. Ist so, glaub es.
Der perfekte Einstieg in das Berufsleben.
Nicht umsonst gabs
Jugendwerkhöfe.
Was waren denn das für „Jugendliche“?
Die hatten alle auf der linken Seite einen Arm.
Man kann es nicht verstehen warum die wieder gehen dürfen.
Kapier ich auch nicht. 👎
Lies die StPO, dort sich Haft- bzw Haftausschlußggründe definiert.
Dort sich/ Duden
Will man jeden Betrunkenen mit breiter Brust sofort einsperren? Finde ich jetzt übertrieben. Die werden irgendwann von einem Richter und/oder schon vorher von einem belästigten Bürger die Rechnung bekommen.
Mitnehmen und bestrafen
Zukünftige Fachkräfte?
Hatten die Deutschen wirklich keine Migrationshintergrund gehabt ?
Zu meiner Zeit hatten deutsche Jugendliche noch Respekt vor der Polizei und den meist älteren Fahrkartenkontrolleure gezeigt.
Die ältere Generation kann sich bestimmt noch an diese ruhigere Zeit erinnern.
Robert quatscht wieder dummes Zeug
Hausverbote und der befristete Ausschluß aus jeglicher Zugmitfahrt wäre ein guter Ansatz was allerdings nur kontrolliert werden kann wo DB Sicherheit auch präsent ist also wohl nur auf den Hauptbahnhöfen und ggf. im Zug wo man sie bereits am Zustieg hindern könnte.
Auch die Wegnahme der Fahrkarte sollte in Betracht gezogen werden, wenn ein Angler am Gewässer die Fangbeschränkung und Mindestmaße mißachtet könnte er auch die Erlaubnis befristet verlieren, das sollte kein Tabu sein.
Dieses Gesindel muß an der Quelle sanktioniert werden, dort wo das Unheil seinen Lauf nahm wobei einem die Zugbegleiter nur leid tun können wenn die Deeskalation nicht gelingt.
Oft hören die nach einer Ermahnung auf wenn das Radio zu laut ist, man will dabei oft nur zeigen wohin man musikalisch gehört, das ist wie mit dem Hund der an den Baum pisst.
Ganz normal und dann auch irgendwann wieder gut.
Um es besser bewerten zu können müßte man dabei gewesen sein, ich weiß aber daß es nach dem Rausschmiß aus dem Zug oft auf dem Bahnhof weiter geht oder die dann einfach am Gleis weiter laufen oder Sachen demolieren so daß es dann noch teurer wird für die Fahrgäste wenn die Strecke gesperrt werden muß.
Das passiert recht häufig, es ist eine der Ursachen der Meldung „unbefugte Personen im Gleis“ im DB Navigator.
Ideal wäre es natürlich wenn man alles ohne Wellen durchlaufen lassen könnte und an Hand möglicher Kameraaufnahmen im Zug eine Schaden feststellen würde den man den Verursachern danach diskret in Rechnung stellen würde, wie beim Blitzerfoto.
Der Trend geht ja auch bei der Bahn zur Digitalisierung und persönlichen Datenerfassung im Zusammenhang mit dem Fahrkartenkauf.
Vielleicht bekommen solche Assis in garnicht allzu ferner Zeit einen obligatorischen Aufpreis auf ihr Ticket bei der Buchung bekommen bis die Strafe laut Katalog, sagen wir einmalig +20 € für eine Verunreinigung und dergleichen abgetragen ist.
Für die Eisenbahner an der Basis wäre das zumindest viel gesünder.