Brandhochhaus in der Silberhöhe: Firma aufgelöst, es gibt keinen Eigentümer mehr
Immer wieder kommt es in einem leerstehenden Hochhaus in der Silbertalerstraße in Halle (Saale) zu Bränden. In den letzten Wochen war das mehrfach der Fall, teilweise waren neben der Berufsfeuerwehr auch mehrere Freiwillige Feuerwehren im Einsatz. Bei einem Brand mussten zwei Feuerwehrleute wegen Kreislaufproblemen ärztlich behandelt werden.
Vor wenigen Tagen hat die Stadt zwar durch die Freiwillige Feuerwehr Ammendorf Sperrholzplatten als Schutz vor den Türen anbringen lassen. Doch wirklichen Schutz hat das nicht gebracht, schon einen Tag später war der Bereich wieder aufgebrochen. Am Donnerstag kam die Polizei zweimal zum Einsatz, weil sich Jugendliche im Gebäude befunden haben. Flatterband und eine Holzplatte an der Tür bieten keinen wirklichen Schutz vor Eindringlingen.
Anwohner fragen sich, warum das Gebäude nicht besser gesichert wird, beispielsweise in dem die Türbereiche zugemauert werden. “Grundsätzlich ist der Eigentümer für die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zuständig. Die Stadt hat den Eigentümer in der Vergangenheit mehrfach zum Zustand des Objektes informiert. Eine regelmäßige Sicherung wurde auch durch diesen vorgenommen”, heißt es dazu von der Stadt.
Doch mittlerweile gibt es ein Problem. Denn die Eigentümer-Gesellschaft war pleite und ist inzwischen aufgelöst, also liquidiert. Es gibt sie nicht mehr und somit auch keinen Ansprechpartner und keinen Rechtsnachfolger. “Da insofern gegenwärtig kein verantwortlicher Ansprechpartner existiert, ist zunächst die Sicherheitsbehörde (hier Stadt) mit notwendigen Sicherungen zu beauftragen”, so ein Stadtsprecher.
Ursprünglich gehörte das Appartementhaus der Wohnungsgenossenschaft Bauverein, die es vor 5 Jahren verkaufte.
Wem fällt denn Eigentum zu, wenn eine Eigentümerfirma liquidiert wird? Dem Staat? Gläubigerbanken?
irgendjemand ist Rechtsnachfolger im Grundbuch, meistens sind das dann Banken oder andere Gläubiger.
„Wem fällt denn Eigentum zu, wenn eine Eigentümerfirma liquidiert wird? Dem Staat?“
10010110,
für so etwas braucht es keinen Staat, so etwas wird privat geregelt.
Es geht auch ohne Staat, auch wenn das für manche Personen nur schwer vorstellbar ist.
Stichwort: geregelt
Von wem, wie? Was ist bei Verstößen?
Wer regelt da was „privat“? Das ist Ländersache, das Land „erbt“ diese Scheiße. Passiert regelmäßig, ist ca. ein „Null- Geschäft“. Also angenommen, du stirbst und keiner will deinen Nachlass annehmen, dann erbt der Staat. Deine Schulden (nicht deine geistige Diarrhö, die darf die FDP in ihren Sarg packen, dann liegt sie weicher) ebenso wie vorhandenes Vermögen.
Erstaunlich, dass du immer noch so große Töne spuckst. Müsstest du nicht schon längst im Ideologiebunker verschwunden sein und weitere Durchhalteparolen für die FDP erfinden? Oder hast du die Realität akzeptiert?
Da wird man wohl mal endlich Stahlblenden vor die Erdgeschoßfenster bringen und auch eine anständig massive Stahltür am Eingant einbauen. Und natürlich kann man versuchen, diese Kosten auch einem neuen Eigentümer überzuhelfen…
Ich glaube kaum, dass es da einen neuen Eigentümer geben wird… Abriss, Brache, Fertig.
Selbst wenn, wird das nur ein neuer Eigentümer beschließen und durchführen können. Es ist dann der grundbuchmäßige.
Auch das ist nicht kostenlos! Geh bitte in Vorleistung?
Häh? Wo habe ich denn geschrieben, dass das kostenlos ist! Lesen funktioniert scheinbar, nur die Sache mit dem Verstehen scheint nicht so problemlos zu funktionieren…?!
Das war die Beschreibung dessen was kommen wird! In Jahren. Irgendwann. Vielleicht. So lange kannst DU ja gerne mit neuen Vorschlägen ums Eck kommen!
Für 1euro kaufe ich es!
Schnell für 1Euro verkaufen und sanieren!!!
Klar gibt es Rechtsnachfolger, was ist denn das für eine Aussage?
Sag uns, wer es ist.
Nach tagelanger Recherche im Internet, hab ich das oben im Text gefunden.
„“Da insofern gegenwärtig kein verantwortlicher Ansprechpartner existiert, ist zunächst die Sicherheitsbehörde (hier Stadt) mit notwendigen Sicherungen zu beauftragen”, so ein Stadtsprecher.“
Das ist aber rechtlich kein Eigentümer oder Verwalter, denn dieser steht im Grundbuch.
Dann stellt sich die Frage nach dem Rechtsnachfolger ja nicht, oder?
Natürlich stellt sich die Frage nach dem Rechtsnachfolger.
Schliesslich könnte der im Grundbuch eingetragene Eigentümer tot sein und keine Erben haben oder es handelt sich um eine liqudierte GmbH oder eine Firma aus den Bahamas, die nicht mehr auffindbar ist.
Aber, ich kann dich trösten:
Wir sind hier in Deutschland und für jeden der o.a. Fälle gibt es eine Lösung.
Das Hochhaus fällt entweder an die Gläubiger oder, wenn da auch nichts ist, fällt es an den Staat. Es kommt dann in die Zwangsversteigerung wie Fahrzeuge von Drogendealern, die eingezogen wurden.
„für jeden der o.a. Fälle gibt es eine Lösung“
Also gibt es kein Problem und die Frage nach dem Rechtsnachfolger stellt sich nicht.
Habe ich mir beim Lesen auch gedacht. Für wie blöd hält man die Adressaten solcher Aussagen? Spricht man von einer Liquidierung, dann geht es um die Liquidierung des UnternehmensVERMÖGENS, sprich genau solcher Aktiva. Die Auflösung einer Gesellschaft erfordert ZWINGEND die vorherige Abwicklung. Nur noch Dumme unterwegs.
„..Schutz vor Eindringlichen.“
Wollten nur schauen, ob Du noch mitmachst 😉