Brennendes Auto des Nachbarn gelöscht: Vermieter will Feuerlöscher ersetzt haben

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12 Antworten

  1. Noch alle Latten Im Zaun? sagt:

    War es das Haus des Vermieters, was vom Brand gefährdet war?

    • eseppelt sagt:

      das Nachbarhaus

    • Da ist aber kein Zaun ... sagt:

      Ergo! … Kapiesche? Aha! Also selber …

      • Der Zaun sagt:

        Kein Zaun, bist du bekloppt, na klar!

      • ahhh-effekt sagt:

        ergo is damit sicher der versicherer gemeint 😉 ergo – versicherungen 😉 danke für deinen sinnvollen hinweis , ansonsten aber lass deine weisheiten auf deiner seite des zaunes.

        • Klar doch. sagt:

          Wenn du versprichst, hier nicht mehr immer wiederkehrend dummes Zeuch reinzuposten! Dann wäre das interstrullektruelle NiWo schon deutlich angehoben!

    • Anständiger Mieter sagt:

      Es spielt keine Rolle, in so einem Fall ist man zur Hilfe verpflichtet. Der komische Vermieter kann sich an die Versicherung des Autofahrers wenden. Er sollte Stolz sein, einen hilfsbereiten Mieter zu haben, statt so kleingeistig und geizig.

  2. Leser sagt:

    Was für ein dummer und empathieloser Vermieter! Statt dankbar zu sein, dass die Fassade durch das Feuer nicht in Mitleidenschaft gezogen wurde, kennt der Vermieter nur Raffgier!

    • klaus sagt:

      Er will nicht mehr als den nun leeren Feuerlöscher ersetzt haben. Das ist sein gutes Recht. Kein Grund rumzuheulen.

      • Hans G. sagt:

        Sieht der Jurist im Artikel wohl anders. Bei Endkundenpreisen um die 30€ muss es ein wirklich sehr spezieller Vermieter sein.

        • klaus sagt:

          Einer der sein Recht kennt und rechnen kann. So speziell ist das aber nicht. Dein „Jurist im Artikel“ kann das anders sehen. Hat wenig Auswirkungen.

          • Jurist sagt:

            Oh man, wie doof kann man eigentlich sein? Selbst einfaches googlen ist dir schon zu viel, der Vermieter wird natürlich nichts bekommen und das ist auch gut so.

        • Hallo sagt:

          Hätte warten sollten bis sein Haus wirklich gefährdet und solange auf die Feuerwehr warten sollen.
          Wenm die Karre Totalschaden wäre der Feuerlöscher noch rechtzeitig zum Einsatz gekommen, so lernen wir daraus?

          • Grüßdi sagt:

            Er hat nichts gegen den Einsatz seines Feuerlöschers. Er möchte lediglich wieder einen vollen Feuerlöscher an die Wand hängen. Mit der „Karre“ hat er überhaupt nichts zu tun.

            Die Feuerwehr bekommt ihr eingesetztes Löschmittel ersetzt. Das müssen die Feuerwehrleute nicht selbst bezahlen oder von zuhause mitbringen, das übernimmt der Steuerzahler. Hier wurde aber nicht das Löschmittel einer öffentlichen Institution verwendet, sondern das eine Privaten. Weder hat der selbst gelöscht, noch hat sein Eigentum gebrannt. Jemand hat seinen Feuerlöscher benutzt, um den Brand an einem Auto von jemand dritten zu löschen. Ok. Danke im Namen aller Beteiligten. Nun muss der Feuerlöscher aber wieder funktionieren. Sonst fackelt „die Karre“ beim nächsten Mal wirklich ab. Das lernen wir daraus.

      • Buchmann sagt:

        Kein Anspruch auf Ersatz

    • Schreiber sagt:

      Üblicherweise rufst du hier immer zur Zurückhaltung auf und belehrst alle anderen in Fragen respektvollen Umgangs. Und nun beweist du, dass du selbst auch nur eine schimpfgeile Trollpussy bist!

    • Hannes sagt:

      Wieso sollte die Versicherung des brennenden Fahrzeugs dafür nicht aufkommen?

  3. Franz2 sagt:

    Aber Hauptsache jeden Monat tausende € Miete kassieren.

  4. Falko sagt:

    Hä, das sollte doch selbstverständlich sein, dass der Eigentümer des Autos den Feuerlöscher ersetzt?

  5. Jura-affine-Person sagt:

    Was war das für ein Jurist? Aus § 904 BGB kann man entnehmen, dass der Nachbar den Feuerlöscher benutzen durfte (S.1), aber der Vermieter auch einen Schadensersatzanspruch hat (S.2).

    • Fag den Maik ... sagt:

      … der ist heute wieder als Juristz untzerwegs, nachdem er gestern „Pharmakologe und Frauenarzt“ simuliert hat!

      • Maik sagt:

        Witzig, wie wenig man in einer Disziplin wissen muss, um für dich bereits als „Pharmakologe“ unterwegs zu sein. Ich hoffe, du führst keine Tätigkeit mit Verantwortlichkeit für irgendetwas aus, denn deine Kenntnisse in sämtlichen Lebenslagen sind offensichtlich arg beschränkt. Aber für dich mal gratis: die Auskunft mit 904 BGB ist Quatsch. Das wird vermutlich über ne (echte) GoA gelöst. Und jetzt wünsche ich dir ein fröhliches googeln du Lauch 😂

        • frag den Maik sagt:

          Ich? Ich bin Leiter der nuklearen Restmüllentsorgung … ähhh .. des nuklearen Wertstofflogistikzentrums beim Zentralen Kirschkernkraftwerk Süd, Ausweichslagerstand Halle -Ost (große Hallenanlage)! Aber danke der Nachfrage. In meinem Job regle ich viel schwierigere Dinge als polplige Feuerlöscher. Jetzt, wo die „Asse“ als Kippe für uns ausgefallen und auch Russland unsere „Wertstoffe“ nicht mehr annehmen will …

        • Anwalt sagt:

          Ist natürlich völliger Quatsch, welches Semester bist du, im Vierten? Hier fehlt ganz einfach das Kriterium der Rechtswidrigkeit, da von einer Einwilligung zur Brandlöschung zur Risikoverringerung auszugehen ist und damit der Anspruch nicht durchsetzbar ist. Bitte schreibe erst dein Staatsexamen und geh ins Rep. du Knecht.

          • Dr. Mabuse sagt:

            Wenn du mal Anwalt werden willst, solltest du die Sache mit dem Recht und der Rechtsanwendung noch lernen! Rumpöbeln im Internet – auch nachts – hilft dir da so überhaupt nicht weiter.

    • Mathias Buchmann sagt:

      Hat er nicht

      • klaus sagt:

        Warum nicht? Ihm ist ein Schaden entstanden (leerer Feuerlöscher), den er nicht selbst verursacht hat.

  6. Naja... sagt:

    Da hat der Jurist aber nicht Satz 2 des Paragrafen gelesen. Der Eigentümer darf den Einsatz des Feuerlöschers zwar nicht verbieten, allerdings kann er Schadensersatz verlangen. Das bezahlt sicherlich auch die Autoversicherung oder der Autoeigentümer im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag. Der Pkw-Eigentümer oder die Versicherung wird den Feuerlöscher bzw den Refill sicherlich auch gern bezahlen. Dafür ist die Autoversicherung auch da.

  7. Otto 1 sagt:

    Was für ein Arsch ist das denn? Wenn er mal sein Auto brennen sieht kommt hoffentlich keiner der löscht da man ja nicht die Feuerlöscher ,welche scheinbar nur Ausstellungstücke sind nicht benutzen darf. Wie blöde muß ein Mensch sein der einem hilft um dann sich anschließend sich Vorwürfe anzuhören

    • west sagt:

      ok, konstruieren wir den fall mal weiter. der feuerlöscher ist jetzt leer. damit hat das haus ggf. keinen mehr. jetzt brennt es im haus. und nun? dass der feuerlöscher ersetzt werden muss ist also klar. warum sollte aber der vermieter das bezahlen? ist er die wohlfahrt? der verursacher, bzw. seine versicherung trägt die kosten…

      • Tja, wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld ...? sagt:

        Ich habs: der „Konstrukteur“!

      • Malte sagt:

        Natürlich bezahlt der Vermieter das im Rahmen seiner Sorgepflicht für das Gebäude. Da ist es egal, wofür der Löscher eingesetzt wurde. Brandbekämpfung ist Brandbekämpfung.
        Ein „Verursacher“ des Brandes ist ja wohl noch nicht ausgemacht; der PKW-Halter wird es kaum gewesen sein…

    • Naja... sagt:

      Nicht der Pkw-Eigentümer möchte den Feuerlöscher ersetzt bekommen, sondern ein unbeteiligter Dritter. Nehmen wir an, der Brand wird mit einer an der Wäscheleine hängenden Decke gelöscht. Die Wäsche ist Ihre. Selbstverständlich ließen sie das zu, aber es wäre schon nett, wenn man als unbeteiligter Dritter nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.

  8. EinWestdeutscher sagt:

    This is Germany

    • Rodney sagt:

      Wichtiger comment!

    • Solcher Schwurbelkram war hier im Osten unbekannt ... sagt:

      … den hat der „Westler“ eingeführt, als er mein Land okkupierte.

      • ... sagt:

        Schlimmer als „Westler“ sind Wossis, also gebürtige Ossis, die sich zu Doppelwessis gemausert haben.

        • +++ sagt:

          Das ist 120%ig korrekt festgestellt. Die 20% Bonus gibt es für die Attributierung mit „Doppel-„!

          Pharisäer waren schon immer der schleichende Tod jeglicher Gesetzlichkeit!

  9. Lh sagt:

    Solche knauser sollte man links liegen lassen, mal sehen, wie weit sie kommen

  10. Leser sagt:

    Fakt ist: Wenn das Haus des Vermieters auch nur im Ansatz gefährdet war, nennt man das Notgeschäftsführung.

    • klaus sagt:

      Nach Raffgier kommt jetzt Gesellschaftsrecht.

      Was liest du da nur immer?

    • Wenn, dann sagt:

      Das ist kein Fakt, sondern hätte, hätte Fahrradkette.

    • Maik sagt:

      😂😂😂 Notgeschäftsführung. Du bist wohl eher ein Geschäftsführer in Not.

      • Maik erzählt mal wieder ... sagt:

        … und jetzt ein Versuch, lustig zu sein! Das letzte Bierchen hättest du stehen lassen sollen, Maiky! Bei Wortspielchen solltest du ausserdem noch viel üben. Zum Germanisten langt es auch nicht! Was solls also?

  11. Robert sagt:

    Möge dem Vermieter das Auto abfackeln, mal sehen ob dann der Mieter löschen tut.

  12. Besserwessi sagt:

    Die Vermieter in Halle sollen mal lieber froh sein, dass in ihren Bruchbuden überhaupt jemand wohnen will!

  13. Deutrans sagt:

    „als er mein Land okkupierte.“
    Als du ihm dein Land vor die Füße geschmissen hast.
    Na gut, ich meins auch.
    Duck und wech.

    • Näh, ich war das nicht! sagt:

      Ich bin Beute-Deutsche á la 1990! Und seit dem ersten Tage in Opposition. Ich habe niemals irgendwelchen Dahergelaufenen mein „Land vor die Füße geschmissen“

  14. Beerhunter sagt:

    Ersatz muss her,ohne wenn und aber, Anspruch muss angemeldet sein, ansonsten zahlt die Versicherung nicht. Ohne solche Individuen die fremdes Eigentum anzünden, braucht man nix.

  15. T. sagt:

    Wo ist maik wenn man ihn braucht.. ?
    Macht der etwa Urlaub?

  16. El sagt:

    Dem Vermieter fehlt wohl was

  17. Nh sagt:

    Sollen wir spenden? Knauser

  18. Hallo sagt:

    Irgendwie spitzfindig.
    Natürlich bestehen Ansprüche auf Ersatz, halt nur nicht durch den Mieter.

    • Spitze gefunden sagt:

      Durch den Mieter werden keine Ansprüche geltend gemacht. Der Feuerlöscher gehört dem Vermieter. Der wendet sich sinnvollerweise an den, der den Löscher benutzt hat. Wenn der weiderum sagt, Moment, das zahlt doch bitte der, dessen Auto ich gelöscht haben, und der sagt, ja Moment, das zahlt doch meine Versiucherung, dann ist das im Detail eine Frage des tatsächlcihen Geldflusses. Aber ersatzpflichtig ist grundsätzlich erstmal derjenige, der den Feuerlöscher leergemacht hat.

      Ist wirklich nicht ungewöhnlich. Ist ein Grundpfeiler des deutschen Rechts und das Prinzip schon viele Jahrhunderte in praktischer Anwendung.

  19. Elfriede sagt:

    Na wie denn sonst? In Deutschland herrscht Ordnung, da liegt der Kamm auf der Butter, man sieht es überall, auf den Straßen, den begraffitibesprühten Baulichkeiten, in den Gleisbetten, bei illegaler Müllentsorgungh im Wald, weggeworfenen Zigarettenkippen.

    🙂 🙂

  20. Blindschleiche sagt:

    Das nächste Mal einfach warten, bis das Feuer aufs richtige Haus überspringt.

    • taube Nuss sagt:

      Es hat kein Haus gebrannt, sondern ein Auto. Lass dir das Bild zum Artikel beschreiben!

      • Oberlehrer sagt:

        Die „taube Nuss“ macht ihrem Namen alle Ehre, sie kann weder Texte noch Bilder lesen.

        • Oh, zwei Nussliebhaber. sagt:

          Selten so dümmliche Posts gelesen! Völlig am Thema vorbei!

        • unter Bilderleser sagt:

          Auf dem Bild ist ein angekokeltes Auto zu sehen.

          Im Artikel steht:

          „ein Mann in Halle-Trotha [hat] das brennende Auto seines Nachbarn [gelöscht]“

          Nirgends die Rede von einem brennenden Haus, weder einem falschen noch einem richtigen.