Bundesgerichtshof: Urteil gegen Halle-Attentäter rechtskräftig
Zweieinhalb Jahre nach dem Terroranschlag auf die Synagoge in Halle (Saale) und einen Döner-Imbiss mit zwei Toten ist da Urteil gegen den Attentäter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat zwei Revisionen von Nebenklägern verworfen. Das Urteil lautet Lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Weil die Richter eine besondere Schwere der Schuld sehen, ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren somit kaum möglich.
Konkret schreibt der BGH:
Das Oberlandesgericht Naumburg hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in einer Vielzahl von Fällen sowie weiterer Delikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hat es die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Gegen das Urteil haben sich ausschließlich zwei Nebenkläger mit ihren Revisionen gewendet. Diese hat der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen.
Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen ließ sich der Angeklagte auf einen Schusswechsel mit fünf Polizeibeamten ein, nachdem er zuvor zwei Menschen erschossen und überdies vergeblich versucht hatte, 51 Menschen in einer Synagoge sowie weitere Personen zu töten. Ein Nebenkläger befand sich während des Feuergefechts mit den Polizeibeamten am Rande des Geschehens auf dem Gehweg. Das Oberlandesgericht hat nicht festgestellt, dass der Angeklagte den Nebenkläger wahrnahm, gezielt auf ihn Schüsse abgab oder damit rechnete, Unbeteiligte zu verletzen oder zu töten. Es hat den Angeklagten daher nicht wegen einer Straftat zu Lasten dieses Nebenklägers verurteilt.
Darüber hinaus fuhr der Angeklagte auf der anschließenden Flucht mit seinem Pkw verkehrswidrig an einer Straßenbahnhaltestelle vorbei, erfasste den aus einer Straßenbahn kommenden weiteren Nebenkläger mit einem Außenspiegel und verletzte ihn. Das Oberlandesgericht hat nicht festgestellt, dass der Angeklagte bei seinem Fahrmanöver den Geschädigten absichtlich anfuhr oder mit einer Verletzung rechnete und sich damit abfand. Es hat den Angeklagten daher lediglich der fahrlässigen Körperverletzung in Tateinheit mit Straßenverkehrsdelikten schuldig gesprochen.
Die beiden Nebenkläger haben jeweils beanstandet, dass der Angeklagte nicht auch wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt worden ist. Die durch ihre Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler ergeben. Da weder der Angeklagte noch ein weiterer Beteiligter Revision eingelegt hat, ist das Urteil mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs insgesamt rechtskräftig.
Was mich an den gedenken der Opfer stört, ist die Tatsache, dass kein jüdischer Bürger verletzt wurde, aber die Kränze vor der Synagoge agelegt werden. Ist denn eine kaputte Tür mehr Wert als zwei deutschen Opfer?
Die deutschen Kränze sind für die deutschen Opfer, wobei aber auch sehr viele jüdische Bürger Deutsche sind.
Ein deutsches Opfer ist auf der deutschen Straße in Höhe der deutschen Synagoge gestorben. Genau an der Stelle des deutschen Todes – auf der Fahrbahn – einen Kranz niederzulegen, würde aber zu deutschen Protesten führen, weil dann vor allem deutsche Bürger mit ihren nicht immer deutschen Autos die Stelle nicht oder nur nur mit deutschlichen Einschränkungen passieren könnten. Kannst dir vielleicht vorstellen, was das für ein deutsches Theater gäbe. Deshalb wurden die Kränze vor der deutschen Mauer auf dem deutschen Gehweg aufgestellt. Aber nur kurz.
Das deutsche Foto ist nämlich vom deutschen Herbst 2020. Nur für den Fall, dass du noch nie dort warst…
danke dafür
Normaler Onlinekommentar in Deutschland im Jahr 2022.
Dem deutschen Opfer aus dem türkischen Imbiss wurde vor Ort gedacht. Unmengen von Blumen und Kerzen kurz nach der Tat. Schon vergessen? Das eigentliche Ziel des deutschen Täters war die jüdische Synagoge. Hat zum Glück nicht geklappt. Hättest du im schlimmsten Fall der Fälle die Opfer ebenso nach ihrer Nationalität unterschieden und entsprechend ihrer gedacht? Ganz dünnes Eis sind deine Begriffe wie „jüdische Bürger“ (Reduzierung auf Religion) und „deutsche Opfer“ (Staatsangehörigkeit).
Spiel nicht den Richter🙄
Was ich mir schon 2020 überlegt hatte: der Täter fährt mit dem PKW bis an die Mauer. Der war ja jung und sportlich. Wenn er es wirklich vor hatte, in die Synagoge einzudringen, warum ist er nicht einfach über sein PKW und dann über die Mauer? So einfach wäre das gegangen, wenn er das Besagte vor hatte. Für mich bleiben hier viele Dinge ungeklärt.
Auch fraglich, warum er sich nicht selbst gesprengt hat. Du wirst es nicht für möglich halten, aber dein Incel-Kumpel gehört nicht zur Elite Deutschlands.
Wieso ist mein Begriff jüdischer Bürger dünnes Eis, aber deine Wortfindung jüdische Synagoge sprachlich OK ?
Und natürlich kann ich durchaus sagen, dass es deutsche Opfer waren. Wo kommen wir denn hin, wenn das nicht mehr erlaubt sei. Es gibt Gott sei Dank immer noch Nationen und Nationalitäten. Das hat nichts aber gar nichts mit Rassismus zu tun. Nur Wirrköpfe stoßen sich daran. Selbst in den öffentlich rechtlichen Medien spricht man auch von ukrainischen Opfer. Also Bälle flach halten und nicht jeden Rassismus unterstellen.
Ich unterstelle nicht jedem Rassismus. Nur dir eben. Eine jüdische Synagoge ist nichts anderes als eine katholische Kirche oder ein evangelischer Dom. Du sprichst aber von jüdischen Bürgern und deutschen Opfern. Judentum ist keine Nation du Otto! Das müsste eigentlich seit dem Tod des GröFaZ allen klar sein. Auch dir. Und was deine andere „Theorie“ mit der Mauer betrifft: er war nicht die hellste Torte auf der Kerze (selbsterklärend, schließlich war es ein Nazi) und er vertraute trotzdem seinen Waffen und Sprengsätzen. Mir scheint, du hättest es „besser“ gemacht und wärest „erfolgreicher“ gewesen. Sagt einiges über dich und deine Gesinnung.
danke dafür
Das Wort Judentum habe ich nicht gebraucht du Hirni. Lass deinen Frust in deiner Familie aus.
Du irrst dich der Täter war keine Nazi. Er hatte keine Kontakte zur rechten Szene, auch fand man bei ihm kein belastenden Material aus der rechten Ecke. Selbst sein Verlauf im Netz brachte dazu nichts. Er war ein wirrer Waffennarr, aber mehr nicht.
Immer erst mal sich informieren bevor man Unsinn von sich gibt.
Hast du nicht die ganzen Graffitis im Gedenken an die Opfer sowie die Kränze im Namen der deutschen Opfer an der Synagoge gesehen? Keine Lust das zu sehen, was nicht sein darf?
Nazis und alle anderen Antisemiten sind Müll und gehören entsorgt.
Gabs da denn Zweifel?
Was bitte hat denn eine Synagoge überhaupt in Deutschland zu suchen? Sowas gehört hier nicht her
Die deutschen Synagogen sind teils ein paar hundert! Jahre länger hier als du.
Gehörst du hier her?
Was ich mir schon 2020 überlegt hatte: der Täter fährt mit dem PKW bis an die Mauer. Der war ja jung und sportlich. Wenn er es wirklich vor hatte, in die Synagoge einzudringen, warum ist er nicht einfach über sein PKW und dann über die Mauer? So einfach wäre das gegangen, wenn er das Besagte vor hatte. Für mich bleiben hier viele Dinge ungeklärt.
Was der Grund war? Nun, er war nicht der Hellste (diesbezüglich schimpft er in dem selbst gefilmten Video übrigens häufiger über sich). Auch die Aktion, sich in den eigenen Fluchtwagen zu schießen, muss man erst mal bringen. Absoluter Megafail!