Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Hauptbahnhof Halle
Am vergangenen Wochenende vollstreckte die Bundespolizei zwei Haftbefehle am Hauptbahnhof Halle. So kontrollierten Bundespolizisten am Samstag, den 25. Mai 2019, gegen 10:40 Uhr einen 54-Jährigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien im Datenbestand der Polizei wurde bekannt, dass der Mann per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Halle gesucht wurde. Im Juli 2017 wurde er wegen Erschleichens von Leistungen vom Amtsgericht Halle zu einer Strafe von 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder der Zahlung von 780 Euro verurteilt. Da er sich weder der Haftstrafe stellte, noch die Geldstrafe bezahlte, erging im Juni letztes Jahr der Haftbefehl. Die geforderte Geldstrafe von 780 Euro konnte der 54-Jährige am Samstag nicht aufbringen. So wurde er durch die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht und verbleibt dort die nächsten 60 Tage.
Am gestrigen Sonntag, den 26. Mai 2019, gegen 13:20 Uhr erging es einem 43-jährigen Mann gleich so. Im März dieses Jahres erging gegen ihn der Strafbefehl des Amtsgerichts Heidelberg wegen Beleidigung. Demnach wurde der Mann zu 800 Euro Geldstrafe oder 80 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Bis zum gestrigen Tag stellte er sich weder der Haft-, noch zahlte er die Geldstrafe. Daraufhin erstellte die Staatsanwaltschaft Heidelberg den Haftbefehl. Der Mann wurde durch die Bundespolizisten ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Hier wird er nun die nächsten 80 Tage verbringen.
800€ Strafe für Beleidigung? Alter, was ist denn das für eine Beleidigung gewesen? Da kommen ja Leute, die andere mit ihrem Auto verletzen günstiger davon!
Nun, vom Gericht bekommt man ein Urteil, kein Recht.
Und der 54jährige wird wohl auch Probleme bekommen, bei seinem Agentursachbearbeiter vorzusprechen; damit bekommt er eine Sanktion, berechtigterweise
Polizei die Geldeintreiber Deutschlands. Wirklich erbärmlich Polizei aber sehe da, keine Eingriffe, wenn an der Magistrale öffentlich Drogen ausgetauscht werden. Ihr seid einfach vorbei gefahren.
Erbärmlich ist wohl einzig dieser Kommentar. Wenn Sie richtig lesen (und verstehen…) würden, hätten Sie bemerkt, dass die Geldstrafe nicht bezahlt wurde, weswegen der (im Übrigen zuvor Verurteilte!) für die nächsten 80 Tage „gesiebte Luft“ atmet. Von „Geld eintreiben“ kann also hier keine Rede sein.
Ihr abstruses Beispiel des öffentlichen „Drogentausches“ (im Ernst? Droge gegen Droge getauscht?) zeigt neben Ihrem Deutsch, was davon zu halten ist. Woher wissen Sie das so genau? Wann war das? Mittwoch? 2013? Vormittags? Wie lang ist die Magistrale?
Wenn Sie Drogendelikte bemerken, können und sollten Sie Anzeige erstatten, geht übrigens auch telefonisch.
Ich wünsche Ihnen ehrlichen Herzens, dass Sie die Polizei bald benötigen, möglichst bald.