Corona-Hilfe von Lotto: erste Gelder für Vereine ausbezahlt
Rund eine Million Euro stellt Lotto Sachsen-Anhalt für von den Anordnungen zum Corona-Virus betroffenen Vereinen bereit. Die ersten 30 Anträge sind bereits eingegangen, und 14.696 Euro konnte Lotto bereits auszahlen. Beispielsweise bekommt der Allgemeine Behindertenverband Sachsen-Anhalt 1.140 Euro für abgesagte Vereinsfahrten. Der Shanty-Chor Schönebeck e. V. hatte Ausfallkosten von rund 250 Euro für Erstellung und Druck für Plakate. Der Skiklub Wernigerode 1911 e. V. hatte Ausfallkosten für Preise und Medaillen für die abgesagte Harzquerung 2020 von rund 3.300 Euro. Doch das meiste Geld bekommt der Magdeburger Rennverein 1906. 10.000 Euro bekommt er für den abgesagten Pferderenntag, der am 25. April stattfinden sollte, für bereits gedruckte Werbung und gemietete Zelte.
Fragen & Antworten zum Lotto-Hilfsfonds:
Wer kann einen Antrag stellen? – Jeder gemeinnützige Verein/Träger/Verband/Einrichtung in Sachsen-Anhalt, der aufgrund der Corona-Pandemie ein geplantes Vorhaben absagen musste und dem dadurch Kosten entstanden sind, kann ab sofort Mittel aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragen – egal, ob schon einmal eine Lottoförderung bewilligt wurde oder nicht.
In welcher Höhe werden Hilfsgelder vergeben? – Je Antrag können – je nach Höhe der Ausfallkosten – bis zu 10.000 Euro bewilligt werden. Insgesamt stehen bis zu 1 Million Euro im Lotto-Hilfsfonds zur Verfügung.
Welche Bedingungen müssen für eine Hilfsfonds-Förderung erfüllt sein? – Der finanzielle Schaden muss durch die Corona-Pandemie entstanden sein und darf nicht über Drittmittel (z. B. Finanzhilfen vom Bund/vom Land/von Versicherungen) gedeckt sein. Die Ausfallkosten müssen nachweisbar/belegbar sein.
Wie werden die Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds vergeben? – Betroffene schicken LOTTO Sachsen-Anhalt einen formlosen Antrag, der die Ausfallkosten beschreibt und nachweisbar belegt. (per Post oder per E-Mail) Zudem sind ein Gemeinnützigkeitsnachweis und eine Kopie der Satzung/Nachweis der Vertretungsbefugnis erforderlich. Ferner wird eine schriftliche Erklärung benötigt, dass der finanzielle Schaden nicht von Dritten beglichen wird.
Wo bekommen betroffene Vereine/Träger/Verbände/Einrichtungen weitere Informationen? – Auf www.lottosachsenanhalt.de gibt es eine Info-Seite zum Lotto-Hilfsfonds für Betroffene der Corona-Pandemie.
Wer entscheidet über die Vergabe der Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds? – Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, entscheiden die Lotto-Geschäftsführer zeitnah im Benehmen mit dem Lotto-Aufsichtsrat.
Wo können Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragt werden? – Anträge per E-Mail an: coronahilfe@sachsen-anhalt-lotto.de – Anträge per Post an: Abteilung Fördermittel – Stichwort Corona-Hilfe LOTTO Sachsen-Anhalt Stresemannstraße 18 39104 Magdeburg
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