Corona-Verordnung für Sachsen-Anhalt wird bis 28. Mai verlängert
Sachsen-Anhalt verlängert die geltende 17. Eindämmungsverordnung über den 30. April hinaus bis zum 28. Mai 2022. Darin wird die bereits zum 24. April 2022 entfallene Testpflicht an Schulen nunmehr aus formalen Gründen aus dem Verordnungstext gestrichen.
Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.
Die Maskenpflicht ist mit der Verordnung bereits gefallen, beispielsweise im Supermarkt oder bei Veranstaltungen. Es gelten auch keine G-Regelungen mehr in Clubs, Diskotheken, Gaststätten und Fitnesscentern.
Die Verpflichtung, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt insbesondere in folgenden Bereichen fort:
- Arztpraxen und Krankenhäuser,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
- Dialyseeinrichtungen,
- Tageskliniken,
- ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, und
- Rettungsdienste,
- voll- oder teilstationäre Pflege- und Behinderteneinrichtungen,
- Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs,
- Obdachlosenunterkünfte sowie
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern.
Dies gilt nur in geschlossenen Räumen auf Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen. Die Verpflichtung umfasst Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher und Fahrgäste.
Darüber hinaus wird auch in den übrigen Bereichen wie zum Beispiel in Ladengeschäften empfohlen, weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf Mindestabstände zu achten und sich regelmäßig zu testen.
Insbesondere in den folgenden Einrichtungen gilt eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher:
- Krankenhäuser,
- ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern,
- voll- oder teilstationäre Pflege- und Behinderteneinrichtungen,
- Schulen bis zum 24. April 2022,
- Kindertageseinrichtungen,
- Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen, Maßregelvollzugseinrichtungen.
Von der Testpflicht ausgenommen sind neben Geimpften und Genesenen auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Personen, die medizinische Gründe glaubhaft machen, die der Durchführung der Testung entgegenstehen.
Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie Ladeninhaberinnen und Ladeninhabern ist es im Rahmen ihres Hausrechts möglich, weitere Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.
War doch klar das deutsche Volk bekommt seine Bürgerrechte nicht wieder zurück!!!!
Na dein Gehirn kommt auch nicht wieder falls mal eins vorhanden war🤣🤣🤣🤣🤣
Man muss schon ziemlich verstrahlt sein, um Maskenpflicht im ÖPNV und in medizinischen Einrichtungen als Grundrechtsverletzung anzusehen. Jeder mit IQ über Zimmertemperatur betritt ein Krankenhaus oder Altersheim nicht wenn er krank ist.
Zum 1. Satz: Wirf einen Blick ins GG!
Zum 2. Satz: ein Krankenhaus ist angeblich für kranke Menschen da. Die Maskenpflicht gilt auch und vor allem für gesunde Menschen.
Also mit beiden Aussagen Thema verfehlt, wie immer.
Jupp, da steht man darf Schwurbelmäuschen erklären, wie dumm man ihr Gelaber findet. Das Krankenhaus ist tatsächlich für kranke Menschen da, nicht so gesunde Coronaschleudern sollen diese auch nicht gefährden dürfen.
Welche Bürgerrechte des toitschen Volkes werden den tangiert? Du darfst sogar viel dummes Zeug schreiben.
…mir fallen für diese Volksvertreter keine treffenden Adjektive mehr ein. Wieso nur schaffen die anderen Europäer das nur?
in vielen anderen europäischen Länder gilt auch die Maskenpflicht im ÖPNV und geschlossenen Räumen wie. z. B. Arztpraxen. In Österreich ist so gar das Tragen FFP2-Maske Pflicht. Also, erst informieren bevor Du so einen sinnlosen Kommentar von Dir gibst.
Treffende Adjektive zu finden?
Deutschland und China dürften wohl die einzigen Länder sein, die noch Corona haben.
Und damit sind die Gemeinsamkeiten nicht erschöpft.
Warum bist du so schlecht informiert, schwatzt aber so viel?
Aber dein Wissen, das ist sehr erschöpft.
Ralph Gäbler……Mich können nur Menschen beleidigen und Sie gehören leider nicht dazu gehen Sie erstmal Arbeiten und leisten Sie was für ihr Land.
Wir hier im Krankenhaus sehen die Folgen der ach so schlimmen Corona Pandemie.
@Doris
Ralph lernt es nicht mehr. Lass sein.
Das Land ist am Ende ,da hilft auch Ralfs Arbeitskraft nicht mehr.
Er darf sich weiter auf dem Sofa breit machen.
Was von Grundrechten schwätzen und anderen Menschen die Menschenwürde absprechen, nicht mein Humor.
Dürfen die Bürger noch mal das Leben in vollen Zügen genießen, bevor der
ganz große Knall kommt ?
Eine Maskenpflicht schränkt tatsächlich unsere Grundrechte ein.
Dies basiert auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Aber niemand beschwert sich, oder geht auf die Straße, wenn uns der Staat illegal abhört bzw. überwacht!
Da gehen irgendwelche Leute montags demonstrieren gegen „Coronadiktatur“ und Masken im Gesicht! Kann man sich nicht ausdenken!
Ach übrigens: Ein Teil der Erkältungskrankheiten des Menschen wird durch Coronaviren ausgelöst. Also existiert diese Diktatur schon länger oder wäre es eine SARS-CoV-2-Diktatur?
„Da gehen irgendwelche Leute montags demonstrieren gegen „Coronadiktatur“ und Masken im Gesicht! Kann man sich nicht ausdenken!“
Du kannst das offensichtlich schon. Die einzigen Maskenträger dort sind die Polizisten.
Wieso hört das Testen am 24.April in den Schulen auf aber in den Kitas geht es weiter?
Weil das alles von Anfang an keinen Sinn macht was allen hier vorgegaukelt wird.
In Griechenland ist die Maskenpflicht ab 1. Mai komplett aufgehoben! Nur ich Dummiland schiebt man den Mond mit der Stange weiter…