Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung: Prozess am Landgericht Halle beginnt heute

Am Landgericht in Halle (Saale) beginnt heute der Prozess gegen einen 37-Jährigen. Gegen ihn liegen gleich fünf Anklagen vor.

Mit der ersten Anklageschrift werden dem Angeklagten neun Straftaten vorgeworfen, darunter gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl in fünf Fällen und Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen. Der Angeklagte soll im April 2021 u.a. in Halle eine vor ihm auf der Straße laufende Frau zweimal mit dem beschuhten Fuß in den Rücken getreten haben und im Mai 2021 in Halle einen Backstein durch das Fenster einer Wohnung in Halle geworfen. Darüber hinaus habe der Angeklagte aus zwei Fahrzeugen Gegenstände entwendet und ein Fahrzeug entwendet, bei dem der Schlüssel gesteckt habe. Mit diesem Fahrzeug habe er öffentliche Straßen befahren, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.

Mit den weiteren, zum Verfahren hinzuverbundenen Anklageschriften, werden dem Angeklagten Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und versuchter Diebstahl vorgeworfen. Der Angeklagte habe wiederholt Personen in Halle bedroht, ohne rechtfertigenden Grund u.a. Wohnungsfenster beschädigt und versucht, aus einem Fahrzeug Gegenstände zu entwenden.

Der Angeklagte hat die Taten teilweise eingeräumt und sich im Übrigen bestreitend bzw. nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten. Neben oder statt einer Bestrafung kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht, da der Angeklagte die Taten möglicherweise aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat.

Drei Prozesstage sind angesetzt.

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Keine Antworten

  1. Erwin sagt:

    Ganze 6 Monate als Höchststrafe? Wahnsinn! Ist das nicht viiiiel zu viel für die paar Straftaten?

    • Zappelphillip sagt:

      neee „nicht unter 6 Monaten“ bedeutet 6 Monate als !Mindeststrafe!… nach oben dann fast offen..

    • drunter und drüber sagt:

      „nicht unter sechs Monaten“
      Haben wir in der Sesamstraße nicht aufgepasst, als der Unterschied zwischen „unter“ und „über“ erklärt wurde?

  2. Gembalski sagt:

    Mal wieder wird die Nationalität nicht erwähnt. Damit weiß wieder jeder denkende Mensch, um wen es sich handelt

  3. Emmi sagt:

    Komisch, die Täter sind oft psychisch krank. Sie dürfen somit die Allgemeinheit ohne Strafe terrorisieren. Opfer leiden dann für immer. Um die Opfer wird sich nicht so gekümmert

  4. Mutombo sagt:

    „aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat“
    +
    keine Nennung der Nationalität
    +
    lächerliche Mindeststrafe

    Das muss wohl eine sehr fachliche Fachkraft sein.

    • Facepalm sagt:

      Natüüüürlisch! Die Mindeststrafe richtet sich auch nach der Nationalität und gibt es erst seit 2015… Für Eingeborene gibt es ein Extra-StGB. Oh man, was bist du denn für eine Fachkraft?

  5. Justizminister sagt:

    Na bei dieser traumatisierten Klientel wird doch unsere großartige Justiz ganz am unteren Ende des Strafmaßes bleiben. Oder gleich Ausreden finde, warum der arme Mann nicht bestraft wird.

  6. Satire Friedhälm sagt:

    Der trug eine Tarnkappe. Deshalb konnte man den Typ nicht zuordnen.