Einbruch, Drogenbesitz, Diebstahl, Körperverletzung: Prozess am Landgericht Halle gegen Serientäter
Am Landgericht Halle startet heute der Prozess gegen einen 40-Jährigen, gegen den gleich sechs Anklageschriften vorliegen.
Mit Anklageschrift vom 19.07.2023 wird dem Angeklagten ein Diebstahl mit Waffen zur Last gelegt. Er soll im Dezember 2022 in den Keller eines Mehrfamilienhauses in Halle eingebrochen sein. Dort habe er mittels mechanischer Gewalt eine mit einem Vorhängeschloss gesicherte Kellerbox aufgebrochen und aus dieser eine Überwachungskamera im Wert von etwa 90,00 Euro entwendet. Bei der Tat soll der Angeklagte ein Einhandmesser mit sich geführt haben.
Mit Anklageschrift vom 28.08.2023 wird dem Angeklagten Diebstahl in zwei Fällen vorgeworfen. Im März 2023 soll er in einer Drogerie in Halle Kosmetikartikel im Wert von 41,90 Euro und im April 2023 in einem Einkaufsmarkt in Halle Kosmetikartikel im Wert von 188,79 Euro entwendet haben.
Mit Anklageschrift vom 18.09.2023 wird dem Angeklagten der Besitz von Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Bei einer Polizeikontrolle im Stadtgebiet von Halle im April 2023 sollen beim Angeklagten 2,82 g Heroin aufgefunden worden sein.
Mit Anklageschrift vom 11.12.2023 wird dem Angeklagten ein weiterer Besitz von Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Im August 2023 sollen in seinem Rucksack 0,34 g Kokain sichergestellt worden sein.
Mit Anklageschrift vom 21.12.2023 wird dem Angeklagten ein Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen. Er soll im März 2023 in ein Einfamilienhaus in Halle eingebrochen sein. Hierfür habe er mittels eines Brecheisens und eines Schraubenziehers die Hauseingangstür geöffnet. Aus dem Wohnzimmer habe er sodann unter anderem zwei Smartphones, ein Tablet, ein Schlüsselbund und eine Smartwatch entwendet. Als der Hauseigentümer durch die Geräusche wach geworden sei, sei der Angeklagte geflüchtet.
Mit Anklageschrift vom 14.05.2024 werden dem Angeklagten neun Straftaten zur Last gelegt. Ihm werden sieben Fälle des besonders schweren Diebstahls sowie zwei Fälle des Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit Nötigung und in einem der beiden Fälle ferner in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Im Juni 2023 soll der Angeklagte an ein und demselben Tattag in die Kellerräume zweier Mehrfamilienhäuser in Halle eingebrochen sein und in einem Fall zwei E-Bikes im Wert von jeweils 2.400,00 Euro, ein Fahrradschloss, einen Akkuschrauber, zwei Fahrradhelme und einen Fahrradkindersitz im Gesamtwert von etwa 1.300,00 Euro und im zweiten Fall ein Mountainbike im Wert von 1769,89 Euro entwendet haben. Ebenfalls noch an diesem Tattag soll er gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter in einen Kosmetiksalon in Halle eingebrochen und aus diesem Gegenstände im Wert von etwa 260,00 Euro entwendet haben. An einem Novembertag im Jahr 2023 soll der Angeklagte mit einem bislang unbekannten Mittäter in drei verschiedene Mehrfamilienhäuser in Halle eingedrungen sein und aus dem Keller des ersten Mehrfamilienhauses zwei Fahrräder im Wert von 2.838,00 Euro und 1.088,84 Euro sowie Fahrradzubehör etc., aus dem Keller des zweiten Mehrfamilienhauses zwei Fahrräder im Wert von ca. 900,00 Euro und 824,97 Euro und aus dem Keller des dritten Mehrfamilienhauses ein Elektrokleinstfahrzeug im Wert von ca. 700,00 Euro, einen Satz Winterräder im Wert von ca. 2.500,00 Euro, Angelequipment im Wert von ca. 1.200,00 Euro und ein Mountainbike im Wert von ca. 300,00 Euro entwendet haben. Im Januar 2024 soll sich der Angeklagte in Diebstahlsabsicht in die Kellerräume eines Mehrfamilienhauses in Halle begeben, dort jedoch nichts Stehlenswertes vorgefunden haben. Bereits zuvor soll er im Treppenhaus von einem Fahrrad eine Fahrradlampe abgebaut und eingesteckt haben. Als ein Bewohner des Hauses das Treppenhaus betreten habe, habe der Angeklagte versucht, das Haus zu verlassen. Als sich der Bewohner ihm in den Weg gestellt habe, habe der Angeklagte diesen beschimpft und ihm mit Schlägen gedroht. Als der Bewohner dem Angeklagten angewiesen habe, mit ihm auf die Polizei zu warten, habe der Angeklagte aus seinem Rucksack eine Flasche Tränengas hervorgeholt. Diese habe er dem Bewohner des Hauses in ca. 20 cm Entfernung direkt vor das Gesicht gehalten und angekündigt, dass er raus wolle, anderenfalls er dem Mann das Tränengas direkt ins Gesicht sprühen werde. Daraufhin sei der Mann einen Schritt zur Seite gewichen und der Angeklagte durch die Haustür geflohen. Im Februar 2024 soll der Angeklagte mit einem unbekannten Mittäter abermals in die Kellerräume eines Mehrfamilienhauses in Halle eingebrochen sein und dort ein E-Bike im Wert von 3.400,00 Euro entwendet haben. Bei dem Versuch, ein weiteres E-Bike zu entwenden, sei ein Alarm ausgelöst worden. Daraufhin hätten sich die Eigentümer der Fahrräder unter lautem Rufen aus ihrer Wohnung in die Kellerräume begeben. Während der unbekannte Mittäter mit dem E-Bike habe fliehen können, sei der Angeklagte zunächst im Keller zurückgeblieben. Sodann habe er ein Messer gezogen und in Richtung des in den Keller geeilten Mannes gestochen, wodurch dieser leicht am rechten Zeigefinger verletzt worden sei. Anschließend habe der Angeklagte das Haus verlassen, ohne weitere Sachen mitzunehmen. Nur drei Tage später sei der Angeklagte in ein weiteres Mehrfamilienhaus in Halle eingedrungen und habe ein im Kellerbereich angeschlossenes E-Bike im Wert von 2.800,00 Euro entwendet.
Der Angeklagte hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Wohnungseinbruchsdiebstahl wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft, wenn es sich um eine dauerhaft genutzte Privatwohnung handelt. Wohnungseinbruchsdiebstahl im Übrigen sowie Diebstahl mit Waffen werden mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Die fünf Anklagen aus dem Jahr 2023 waren zunächst zum Amtsgericht Halle erhoben worden. Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Halle hat diese fünf Verfahren zwischenzeitlich übernommen.
Seit 12/2022 ist der Angeklagte mindestens unterwegs und wird vermutlich auch strafrechlich kein unbeschriebenes Blatt sein. Ein massiver Schaden der unserer Volkswirtschaft zugemutet wird. Wenn man die Sicherheitslage im besten Deutschland verbessern will, sollte man Mittel für einen massiven Polizeiaufwuchs genehmigen, um die Lage wieder in den Griff zu bekommen!
…Gesetzesänderungen, damit die Sicherheitsbehörden ihre Arbeit richtig erledigen können und nicht wegen jedem Furz und Feuerstein noch um Erlaubnis fragen müssen, ob es den Damen und Herren Kriminellen denn so oder so genehm sei. Eine Einnordung der Gerichte könnte in dem Zusammenhang auch nicht schaden, siehe die gestrige skandalöse Entscheidung zu „Compakt“.
Die Sicherheitsbehörden können ihre Arbeit richtig erledigen und müssen nicht wegen jedem Furz und Feuerstein noch um Erlaubnis fragen.
Eine Gleichschaltung der Justiz wurde vor etwas längerer Zeit schon als unangebracht abgelehnt.
Eine endgültige Entscheidung zu „Compakt“ („COMPACT“?) ist gestern nicht ergangen.
Was war denn skandalös an der Compact-Entscheidung?
…und auf Grundlagen gesicherter Erkenntnisse des VS gg. das faschistoide Schundblatt und dessen Verleger vor, Gericht mein „naja, eigentlich hast ja Recht“, um dann dem welcher Recht hat, so richtig schön mit „Verhältnismäßigkeits-Mimmimie“ in den Rücken zu treten. Ganz großes Kino! Mus ich immer gleich an den Film „Der Staat gegen Fritz Bauer“ denken. Hat sich eigentlich kaum etwas geändert. Aber regelt solche Fälle am besten weiter mit Lichterketten, aber nicht wundern, wenn daraus wieder Fackelzüge werden und dann rumjammern.
Dieser Kerl wird sich nicht ändern, schon gar nicht, solange er Drogen konsumiert.
Ab nach hause